Per E-Mail eingestellt von ricarda.brune@uni-bielefeld.de:
Sehr geehrte Studierende,
im Rahmen der für Ihr Studium geltenden fächerspezifischen Bestimmungen
(FsB) und dem damit verbundenen Modulkatalog möchte ich Sie nachträglich
über eine Anpassung informieren.
Sie können Ihr Studium weiterhin nach dem für Sie geltenden zeitlichen
Rahmen der jeweiligen FsB abschließen. Bereits vor Ablauf dieser Frist war
allerdings eine Änderung bezgl. des Moduls 39-Inf-12 Sequenzanalyse
erforderlich.
Die Fakultät hat im Jahr 2023 entschieden, das Modul 39-Inf-12
Sequenzanalyse mit 10 Leistungspunkten einzustellen. An die Stelle treten
die Module 39-Inf-SeqA1 Sequenzanalyse 1 und 39-Inf-SeqA2 Sequenzanalyse
2 mit jeweils 5 Leistungspunkten. Der wesentliche Unterschied besteht
darin, dass das Sequenzanalyse-Praktikum entfällt. Stattdessen wird eine
weitere Vorlesung mit begleitenden Übungen angeboten.
Durch die Umstrukturierung konnte das wichtige Ziel erreicht werden, dass
möglichst viele Studierende nur die Inhalte studieren müssen, die für den
Kompetenzerwerb in ihrem jeweiligen Studiengang erforderlich sind. Ein
paralleles Angebot von Veranstaltungen/Prüfungen nach dem alten Modul wäre
dauerhaft leider nicht leistbar gewesen.
Änderungen bei den Anforderungen an Prüfungsleistungen können auch während
eines laufenden Studiengangs zulässig sein. Dabei ist jedoch zu
berücksichtigen, dass Studierende, die ihr Studium nach einer bestimmten
Prüfungsordnung aufgenommen und auf dieser Grundlage Prüfungen geplant oder
bereits Leistungen erbracht haben, ohne sachlichen Grund nicht erheblich
benachteiligt werden dürfen.
Ein bereits erfolgreich studiertes Modul 39-Inf-12 kann bis zum zeitlichen
Ablauf ihrer jeweiligen FsB weiterhin in den Abschluss eingebracht werden.
Darüber hinaus kann auf Antrag eine Anerkennung von Leistungen auf die neuen
Module geprüft werden.
Da im Rahmen damaliger Interessenabwägungen nur von einer allenfalls
geringen Zahl betroffener Studierender ausgegangen wurde und die erworbenen
Kompetenzen auch durch die neuen Module nachgewiesen werden können, wurden
die Veranstaltungen des Moduls 39-Inf-12 zusätzlich zum neuen Lehrangebot
letztmalig im Wintersemester 2024/25 und im Sommersemester 2025 angeboten.
Aufgrund von Rückmeldungen von Studierenden hat sich inzwischen gezeigt,
dass dieser Interessenabwägung kein vollständiges Bild zugrunde lag. Um
erhebliche Nachteile durch die Umstrukturierung zu vermeiden, hat sich die
Fakultät daher nachträglich mit dem damaligen Lehrenden auf weitere
Übergangsregelungen verständigt.
Falls Sie bereits im Rahmen eines vorherigen Prüfungsversuchs die
Modulprüfung des Moduls 39-Inf-12 bestanden haben, erhalten Sie einmalig die
Möglichkeit, an einem weiteren Prüfungstermin zur Notenverbesserung
teilzunehmen.
Diese Prüfung wird in Form der im Modul ebenfalls vorgesehenen mündlichen
Prüfung angeboten (mündliche Abschlussprüfung (im Umfang von ca. 15 -25
Minuten) zu den in der Vorlesung vermittelten und in den Übungen
erarbeiteten Inhalten). An die Stelle der im Modul vorgesehenen
abschließenden Gesamtbewertung gemeinsam mit den Übungen tritt ausnahmsweise
die Note dieser mündlichen Prüfung.
Wenn Sie von dieser Regelung Gebrauch machen möchten, melden Sie sich bitte
bis zum 16.10.2026 beim Prüfer Prof. Dr. J. Stoye
(jens.stoye@uni-bielefeld.de <mailto:jens.stoye@uni-bielefeld.de> ). Nach
Ablauf dieser Frist darf die Fakultät davon ausgehen, dass mögliche
Interessen der betroffenen Studierenden im Zusammenhang mit der vorzeitigen
Einstellung des Moduls 39-Inf-12 abschließend berücksichtigt worden sind.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Thomas Hermann oder Jens Stoye wenden.
Im Auftrag
_____________________________________
Ricarda Brune
Teamleitung
Dekanat | Team Studium und Lehre
Technische Fakultät
Universität Bielefeld
Inspiration 1
33619 Bielefeld
Telefon: +49 521 106-3462
E-Mail: <mailto:ricarda.brune@uni-bielefeld.de>
ricarda.brune@uni-bielefeld.de
<https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/technische-fakultaet/index.xml>
www.uni-bielefeld.de/technische-fakultaet
Per E-Mail eingestellt von ricarda.brune@uni-bielefeld.de:
Sehr geehrte Studierende,
im Rahmen der für Ihr Studium geltenden fächerspezifischen Bestimmungen
(FsB) und dem damit verbundenen Modulkatalog möchte ich Sie nachträglich
über eine Anpassung informieren.
Sie können Ihr Studium weiterhin nach dem für Sie geltenden zeitlichen
Rahmen der jeweiligen FsB abschließen. Bereits vor Ablauf dieser Frist war
allerdings eine Änderung bezgl. des Moduls 39-Inf-12 Sequenzanalyse
erforderlich.
Die Fakultät hat im Jahr 2023 entschieden, das Modul 39-Inf-12
Sequenzanalyse mit 10 Leistungspunkten einzustellen. An die Stelle treten
die Module 39-Inf-SeqA1 Sequenzanalyse 1 und 39-Inf-SeqA2 Sequenzanalyse
2 mit jeweils 5 Leistungspunkten. Der wesentliche Unterschied besteht
darin, dass das Sequenzanalyse-Praktikum entfällt. Stattdessen wird eine
weitere Vorlesung mit begleitenden Übungen angeboten.
Durch die Umstrukturierung konnte das wichtige Ziel erreicht werden, dass
möglichst viele Studierende nur die Inhalte studieren müssen, die für den
Kompetenzerwerb in ihrem jeweiligen Studiengang erforderlich sind. Ein
paralleles Angebot von Veranstaltungen/Prüfungen nach dem alten Modul wäre
dauerhaft leider nicht leistbar gewesen.
Änderungen bei den Anforderungen an Prüfungsleistungen können auch während
eines laufenden Studiengangs zulässig sein. Dabei ist jedoch zu
berücksichtigen, dass Studierende, die ihr Studium nach einer bestimmten
Prüfungsordnung aufgenommen und auf dieser Grundlage Prüfungen geplant oder
bereits Leistungen erbracht haben, ohne sachlichen Grund nicht erheblich
benachteiligt werden dürfen.
Ein bereits erfolgreich studiertes Modul 39-Inf-12 kann bis zum zeitlichen
Ablauf ihrer jeweiligen FsB weiterhin in den Abschluss eingebracht werden.
Darüber hinaus kann auf Antrag eine Anerkennung von Leistungen auf die neuen
Module geprüft werden.
Da im Rahmen damaliger Interessenabwägungen nur von einer allenfalls
geringen Zahl betroffener Studierender ausgegangen wurde und die erworbenen
Kompetenzen auch durch die neuen Module nachgewiesen werden können, wurden
die Veranstaltungen des Moduls 39-Inf-12 zusätzlich zum neuen Lehrangebot
letztmalig im Wintersemester 2024/25 und im Sommersemester 2025 angeboten.
Aufgrund von Rückmeldungen von Studierenden hat sich inzwischen gezeigt,
dass dieser Interessenabwägung kein vollständiges Bild zugrunde lag. Um
erhebliche Nachteile durch die Umstrukturierung zu vermeiden, hat sich die
Fakultät daher nachträglich mit dem damaligen Lehrenden auf weitere
Übergangsregelungen verständigt.
Falls Sie bereits im Rahmen eines vorherigen Prüfungsversuchs die
Modulprüfung des Moduls 39-Inf-12 bestanden haben, erhalten Sie einmalig die
Möglichkeit, an einem weiteren Prüfungstermin zur Notenverbesserung
teilzunehmen.
Diese Prüfung wird in Form der im Modul ebenfalls vorgesehenen mündlichen
Prüfung angeboten (mündliche Abschlussprüfung (im Umfang von ca. 15 -25
Minuten) zu den in der Vorlesung vermittelten und in den Übungen
erarbeiteten Inhalten). An die Stelle der im Modul vorgesehenen
abschließenden Gesamtbewertung gemeinsam mit den Übungen tritt ausnahmsweise
die Note dieser mündlichen Prüfung.
Wenn Sie von dieser Regelung Gebrauch machen möchten, melden Sie sich bitte
bis zum 16.10.2026 beim Prüfer Prof. Dr. J. Stoye
(jens.stoye@uni-bielefeld.de <mailto:jens.stoye@uni-bielefeld.de> ). Nach
Ablauf dieser Frist darf die Fakultät davon ausgehen, dass mögliche
Interessen der betroffenen Studierenden im Zusammenhang mit der vorzeitigen
Einstellung des Moduls 39-Inf-12 abschließend berücksichtigt worden sind.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Thomas Hermann oder Jens Stoye wenden.
Im Auftrag
_____________________________________
Ricarda Brune
Teamleitung
Dekanat | Team Studium und Lehre
Technische Fakultät
Universität Bielefeld
Inspiration 1
33619 Bielefeld
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