FsB vom 30.09.2016 mit Berichtigung vom 10.01.2017 und Änderungen vom 15.09.2017, 02.05.2018, 04.06.2020 und 31.03.2023
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Naturwissenschaftliche Informatik vom 30.09.2016 mit Berichtigung vom 10.01.2017 und Änderungen vom 15.09.2017, 02.05.2018, 04.06.2020 und 31.03.2023.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2016/17 und bis einschließlich Sommersemester 2025 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Naturwissenschaftliche Informatik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2027/28 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2028 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 01.04.2025.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 01.04.2025 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester in Vollzeit. Informationen zum Studium in Teilzeit finden Sie auf der folgenden Internetseite.
Das Studium Naturwissenschaftliche Informatik umfasst 120 Leistungspunkte.
Internetseiten des Faches Naturwissenschaftliche Informatik
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Technische Fakultät mit dem Studienangebot