Jedes Semester
30 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Im Austausch mit wissenschaftlichen Mitarbeitenden des Arbeitsbereichs II zu aktuellen Forschungsprojekten im „Forschungskolloquium“ erweitern Sie nicht nur Ihre Kenntnisse zu aktueller Forschung auf internationalem Niveau, sondern bringen sich mit eigenen Standpunkten und Fragen ein. Sie entwickeln eigene Perspektiven und leiten darüber hinaus Problemstellungen und Hypothesen ab.
In Ihrer Masterarbeit zeigen Sie, dass Sie die in Ihrem Studium erworbenen theoretischen und methodischen Kenntnisse auf eine sport- oder technikbezogene Fragestellung anwenden und diese selbständig bearbeiten können.
Im „Begleitseminar Masterarbeit“ zeigen Sie, dass Sie die in Ihrem Studium erworbenen theoretischen und methodischen Kompetenzen auf eine sportbezogene Fragestellung anwenden, diese selbständig bearbeiten können und Ihr eigenes Vorgehen erklären und verteidigen können.
Die Masterarbeit ist im Regelfall eine empirische Arbeit mit kognitions-/bewegungswissenschaftlichem, sportsychologischem oder präventiv-rehabilitativem Hintergrund. Themen für die Masterarbeiten können von den Mitarbeitenden der Arbeitsbereiche I, II und VI vergeben und betreut werden. Vorbereitend und begleitend zu Ihrer Masterarbeit besuchen Sie das „Begleitseminar“, in dem Sie Ihre Ideen oder Ihre eigene Arbeit in einem fortgeschritteneren Stadium präsentieren. Im „Forschungskolloquium“ des Arbeitsbereiches II diskutieren Sie aktiv über die aktuelle Forschung des Arbeitsbereichs.
Der vorherige erfolgreiche Abschluss der Module 61-IuB-BM, 61-IuB-FM, 61-IuB-NBB, 61-IuB-NKB und 61-IuB-Psy wird empfohlen.
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Modulstruktur: 1 SL, 1 bPr 1
Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
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Lehrende der Veranstaltung
Begleitseminar Masterarbeit
(Seminar)
Die Studienleistung dient der Einübung einer reflexiven und diskursiven Haltung zu den in der Veranstaltung behandelten Themen und hat im Hinblick auf die im Modul verankerten Kompetenzen einübenden und vertiefenden Charakter. Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer Aufgabe zu Übungszwecken. Solche Aufgaben können sein: die Vorbereitung eines Sitzungsbeitrags oder einer Projektpräsentation des für die Masterarbeit geplanten Arbeitsvorhabens, das Erstellen eines Gutachtens zu im Seminar vorgestellten Arbeitsvorhaben anderer Studierender , das Anfertigen eines Exposee zum geplanten Thema der Masterarbeit, das Lösen von Anwendungsaufgaben o. ä.. Für alle Beiträge gilt: Insgesamt dürfen von der*dem Studierenden in einer Veranstaltung schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1800 Wörtern oder mündliche Beiträge in einem Umfang von höchstens 30-40 Minuten verlangt werden. |
siehe oben |
siehe oben
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Die Masterarbeit kann als Einzel- oder Gruppenarbeit geschrieben werden, wobei in letzterem Fall die Autorenschaft einzelner Teile auszuweisen ist.
Die Masterarbeit ist eine eigenständige wissenschaftliche, schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 40.000 Wörtern (ohne Titelblatt, Abstract, Inhalts-, Abbildungs- Tabellen- und Literaturverzeichnis, Tabellen, Abbildungen, Anhang und Selbständigkeitserklärung). Studierende zeigen, dass sie eine wissenschaftliche Aufgabenstellung aus dem Themenspektrum des Studiengangs eigenständig und innerhalb der vorgesehenen Frist bearbeiten können.
Studierende nehmen hierzu Kontakt mit einer*einem Betreuer*in auf und sprechen über eine mögliche Aufgabenstellung. Die finale Aufgabenstellung wird verantwortlich von der*dem Betreuer*in ausgegeben. Mit dieser Ausgabe beginnt die Bearbeitungszeit. Zugleich ist durch Betreuer*in und Studierende eine unverzügliche Anmeldung im Prüfungsamt sicherzustellen, um insbesondere die Prüfer*innen zu bestellen und das Prüfungsverfahren zu dokumentieren. Die Masterarbeit kann in Absprache mit der*dem Betreuer*in auf Deutsch oder auf Englisch verfasst werden. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate.
Die Arbeit ist fristgerecht vorzugsweise in elektronischer Form im Prüfungsamt Sportwissenschaft einzureichen. Bei empirischen Arbeiten sind die Daten in elektronischer Form beizulegen.
Weitere Regelungen enthält die Masterprüfungsordnung.
Studiengang | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Intelligenz und Bewegung / Master of Science [FsB vom 03.05.2023] | 4. | ein Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.