Jedes Semester
20 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Die Studierenden sind in der Lage, eine Forschungsfrage zu konkretisieren und ein eigenes Forschungsprojekt unter Einbeziehung geeigneter Methoden zu planen.
Die Studierenden beherrschen die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens und stellen ihre Fähigkeit unter Beweis, in einer wissenschaftlichen Arbeit komplexe Fragestellungen zu entwickeln und in einen übergreifenden fachlichen oder interdisziplinären Kontext einzuordnen. Sie können dabei geeignete Forschungsmethoden aus der Kulturwissenschaft und aus benachbarten Disziplinen (je nach Thema, z. B.: Soziologie, Erziehungswissenschaft, Literaturdidaktik, Kunst- oder Musikpädagogik) kompetent anwenden und einschlägige Forschungsergebnisse und Theorien für die Bearbeitung ihrer Fragestellung heranziehen und kritisch diskutieren.
Forschungskolloquium:
Die Studierenden werden bei der Themenfindung und Methodenwahl für ihre Masterarbeit beraten und unterstützt. Darüber hinaus werden bei Bedarf ausgewählte Forschungsansätze und -ergebnisse vorgestellt und diskutiert.
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Modulstruktur: 1 bPr 1
Es wird eine fachbezogene Fragestellung aus dem Bereich der Kulturvermittlung mittels geeigneter Forschungsmethoden und unter Einbeziehung einschlägiger Theorien und Studien selbstständig bearbeitet. Die Arbeit kann Fragestellungen der Teildisziplinen (u. a. Kunst-, Musik- Theater- oder Literaturvermittlung) fokussieren oder interdisziplinär ausgerichtet sein. Sie kann thematisch an das im Rahmen der Praxisphase durchgeführte eigene Projekt anschließen.
Die Masterarbeit ist eine eigenständige wissenschaftliche, schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 25 000 Wörtern/60-70 Seiten (ohne Titelblatt, Abstract, Inhalts-, Abbildungs- Tabellen- und Literaturverzeichnis, Tabellen, Abbildungen, Anhang und Selbständigkeitserklärung). Studierende zeigen, dass sie eine wissenschaftliche Aufgabenstellung aus dem Themenspektrum des jeweiligen Studiengangs eigenständig und innerhalb der vorgesehenen Frist bearbeiten können.
Studierende nehmen hierzu Kontakt mit einer*einem Betreuer*in auf und sprechen über eine mögliche Aufgabenstellung. Die finale Aufgabenstellung wird verantwortlich von der*dem Betreuer*in ausgegeben. Mit dieser Ausgabe beginnt die Bearbeitungszeit. Zugleich ist durch Betreuer*in und Studierende eine unverzügliche Anmeldung im Prüfungsamt sicherzustellen, um insbesondere die Prüfer*innen zu bestellen und das Prüfungsverfahren zu dokumentieren. Die Masterarbeit kann in Absprache mit der*dem Betreuer*in auf Deutsch oder auf Englisch verfasst werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate.
Die Arbeit ist fristgerecht im Prüfungsamt der Fakultät einzureichen, über die Form (schriftlich / elektronisch) informiert die Fakultät gesondert.
Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb des vorgesehenen Workload von 18 LP (540 Stunden) möglich ist.
Weitere Regelungen zur Masterarbeit ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.
Studiengang | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Kulturvermittlung / Master of Arts [FsB vom 15.08.2023] | 4. | ein Semester | Pflicht |
Kulturvermittlung / Master of Arts [FsB vom 21.05.2021 mit Änderung vom 21.03.2023] | 4. | ein Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.
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