Module 26-M-MA_ARB_ver1 Master's Thesis

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Faculty

Person responsible for module

Regular cycle (beginning)

To be discontinued

Newer version of this module

Credit points and duration

30 Credit points

For information on the duration of the modul, refer to the courses of study in which the module is used.

Competencies

Im Masterarbeitsmodul soll die Kompetenz erworben werden, eine Fragestellung aus dem Gebiet der Philosophie auf fortgeschrittenem wissenschaftlichen Niveau selbstständig und über einen längeren Zeitraum hinweg zu bearbeiten, die Ergebnisse allgemeinverständlich darzustellen, wissenschaftlich einzuordnen und gegen Kritik zu verteidigen. Es sollen zudem Erfahrungen mit der selbstständigen Planung und Einteilung eines längeren wissenschaftlichen Projekts gesammelt werden, die einer eventuellen Promotion oder sonstigen wissenschaftlichen Tätigkeit zugute kommen. Sowohl beim Verfassen der Masterarbeit als auch bei der Durchführung des Disputationscolloquiums können die Studierenden auf die in den Werkstattseminaren gemachten Erfahrungen mit intensiver Textarbeit, mündlicher Präsentation und Kritik zurückgreifen. Allerdings sind die Anforderungen an Masterarbeit und Disputationscolloquium höher: Das eingearbeitete Material ist umfangreicher, und die Planung von Text und Vortrag muss entsprechend detaillierter sein.

Content of teaching

Zum Masterarbeitsmodul gehören keine Lehrveranstaltungen. Die zum Modul gehörenden Leistungen werden durch das Abfassen einer Masterarbeit und die Teilnahme an einem Disputationscolloquium erbracht. In der Masterarbeit sollen sich die Studierenden ein fortgeschrittenes wissenschaftliches Thema aus dem Bereich der Theoretischen oder Praktischen Philosophie zum Gegenstand wählen und im Rahmen eines längeren philosophischen Texts (25 000 Wörter) bearbeiten, in dem eigene philosophische Überlegungen entwickelt werden. Im Disputationscolloquium sollen die Studierenden die wichtigsten Thesen ihrer Masterarbeit in einem kurzen Vortrag (10-15 Minuten) allgemeinverständlich darstellen und in einer an diesen Vortrag anschließenden Diskussion gegen Kritik verteidigen.

Recommended previous knowledge

Necessary requirements

Explanation regarding the elements of the module

In diesem Modul sind zwei Prüfungsformen vorgesehen, wobei das größere Gewicht auf der schriftlichen Leistung liegt. Da es aber für akademisches Philosophieren unerlässlich ist, sich über die eigenen schriftlichen Überlegungen mit anderen mündlich auszutauschen, gehören beide Prüfungsformen in dieses Modul.

Module structure: 2 bPr 1

Examinations

oral examination
Allocated examiner Person responsible for module examines or determines examiner
Weighting 1
Workload 150h
LP2 5

Die Masterarbeit wird in einem 60minütigen Kolloquium verteidigt.
Das Disputationscolloquium soll innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Bewertung der Masterarbeit durch beide Gutachter stattfinden und dauert 60 Minuten. Es wird von den beiden Gutachtern der Masterarbeit abgenommen.

master's thesis
Allocated examiner The appointment of the examiners takes place at the time of registration of the thesis as described in § 15 paragraph 2 of the examination regulations
Weighting 5
Workload 750h
LP2 25

Die Masterarbeit hat einen Umfang von 25.000 Wörtern. Jede/r Studierende muss zwei Beratungstermine mit der Betreuerin/dem Betreuer der Arbeit wahrnehmen, der/die zugleich als erste/r Gutachter/in der Arbeit fungiert: Im ersten Beratungsgespräch verständigen sich Studierende/r und Betreuer/in auf das Thema der Masterarbeit; außerdem legt die/der Studierende einen Arbeitsplan vor, der mit der Betreuerin/dem Betreuer abgestimmt wird. Ein/e zweite/r Gutachter/in wird durch das Studiendekanat bestimmt, das hierbei auf Vorschläge des/der Studierenden Rücksicht nimmt. Die Arbeit wird mit dem dafür vorgesehenen Formular beim Prüfungsamt angemeldet und der Ausgabezeitpunkt aktenkundig gemacht. Mit dem Tag der Vereinbarung von Studierende/r und Betreuer/in beginnt die Bearbeitungszeit von 6 Monaten. Die Arbeit ist fristgerecht im Prüfungsamt der Fakultät abzugeben.
Im zweiten Beratungsgespräch verschafft sich die Betreuerin/der Betreuer einen Überblick über den Arbeitsstand und regt ggf. gemeinsam mit der/dem Studierenden eine Eingrenzung des Themas der Arbeit an.

Weitere Regelungen ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.

Further notices

Bisheriger Angebotsturnus war jedes Semester.

The module is used in these degree programmes:

Degree programme Recom­mended start 3 Duration Manda­tory option 4
Philosophy / Master of Arts [FsB vom 01.08.2013 mit Änderungen vom 02.10.2017 und 01.11.2022] 4. one semester Obli­gation

Automatic check for completeness

The system can perform an automatic check for completeness for this module.


Legend

1
The module structure displays the required number of study requirements and examinations.
2
LP is the short form for credit points.
3
The figures in this column are the specialist semesters in which it is recommended to start the module. Depending on the individual study schedule, entirely different courses of study are possible and advisable.
4
Explanations on mandatory option: "Obligation" means: This module is mandatory for the course of the studies; "Optional obligation" means: This module belongs to a number of modules available for selection under certain circumstances. This is more precisely regulated by the "Subject-related regulations" (see navigation).
5
Workload (contact time + self-study)
SoSe
Summer semester
WiSe
Winter semester
SL
Study requirement
Pr
Examination
bPr
Number of examinations with grades
uPr
Number of examinations without grades
This academic achievement can be reported and recognised.