Jedes Semester
30 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Im Masterarbeitsmodul soll die Kompetenz erworben werden, eine Fragestellung aus dem Gebiet der Philosophie auf fortgeschrittenem wissenschaftlichen Niveau selbstständig und über einen längeren Zeitraum hinweg zu bearbeiten, die Ergebnisse allgemeinverständlich darzustellen, wissenschaftlich einzuordnen und gegen Kritik zu verteidigen. Es sollen zudem Erfahrungen mit der selbstständigen Planung und Einteilung eines längeren wissenschaftlichen Projekts gesammelt werden, die einer eventuellen Promotion oder sonstigen wissenschaftlichen Tätigkeit zugute kommen. Sowohl beim Verfassen der Masterarbeit als auch bei der Durchführung des Disputationskolloquiums können die Studierenden auf die in den Werkstattseminaren gemachten Erfahrungen mit intensiver Textarbeit, mündlicher Präsentation und Kritik zurückgreifen. Allerdings sind die Anforderungen an Masterarbeit und Disputationskolloquium höher: Das eingearbeitete Material ist umfangreicher, und die Planung von Text und Vortrag muss entsprechend detaillierter sein.
Zum Masterarbeitsmodul gehören keine Lehrveranstaltungen. Die zum Modul gehörenden Leistungen werden durch das Abfassen einer Masterarbeit und die Teilnahme an einem Disputationskolloquium erbracht. In der Masterarbeit sollen sich die Studierenden ein fortgeschrittenes wissenschaftliches Thema aus dem Bereich der Theoretischen oder Praktischen Philosophie zum Gegenstand wählen und im Rahmen eines längeren philosophischen Texts (25 000 Wörter) bearbeiten, in dem eigene philosophische Überlegungen entwickelt werden.
Die Masterarbeit wird in einem 45minütigen Kolloquium verteidigt. Im Disputationskolloquium sollen die Studierenden die wichtigsten Thesen ihrer Masterarbeit in einem kurzen Vortrag (10-15 Minuten) allgemeinverständlich darstellen und in einer an diesen Vortrag anschließenden Diskussion gegen Kritik verteidigen. Das Disputationskolloquium soll innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Mitteilung der Bewertung der Masterarbeit durch beide Gutachter*innen stattfinden und dauert 45 Minuten. Es wird von den beiden Gutachter*innen der Masterarbeit abgenommen. Den Terminvorschlag macht der*die Erstgutachter*in in Absprache mit Zweitgutachter*in und Kandidat*in.
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In diesem Modul sind zwei Prüfungsformen vorgesehen, wobei das größere Gewicht auf der schriftlichen Leistung liegt. Da es aber für akademisches Philosophieren unerlässlich ist, sich über die eigenen schriftlichen Überlegungen mit anderen mündlich auszutauschen, gehören beide Prüfungsformen in dieses Modul.
Modulstruktur: 2 bPr 1
Die Masterarbeit wird in einem 45minütigen Kolloquium verteidigt.
Das Disputationskolloquium soll innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Mitteilung der Bewertung der Masterarbeit durch beide Gutachter*innen stattfinden und dauert 45 Minuten. Es wird von den beiden Gutachter*innen der Masterarbeit abgenommen. Den Terminvorschlag macht der*die Erstgutachter*in in Absprache mit Zweitgutachter*in und Kandidat*in.“
Die Masterarbeit hat einen Umfang von 25.000 Wörtern. Jede*r Studierende muss zwei Beratungstermine mit dem*r Betreuer*in der Arbeit wahrnehmen, der*die zugleich als erste*r Gutachter*in der Arbeit fungiert: Im ersten Beratungsgespräch verständigen sich Studierende*r und Betreuer*in auf das Thema der Masterarbeit; außerdem legt die*der Studierende einen Arbeitsplan vor, der mit der Betreuerin*dem Betreuer abgestimmt wird. Ein*e zweite*r Gutachter*in wird durch das Studiendekanat bestimmt, das hierbei auf Vorschläge des*der Studierenden Rücksicht nimmt. Die Arbeit wird mit dem dafür vorgesehenen Formular beim Prüfungsamt angemeldet und der Ausgabezeitpunkt aktenkundig gemacht. Mit dem Tag der Vereinbarung von Studierender*m und Betreuer*in beginnt die Bearbeitungszeit von 6 Monaten. Die Arbeit ist fristgerecht im Prüfungsamt der Fakultät abzugeben.
Im zweiten Beratungsgespräch verschafft sich die*der Betreuer*in einen Überblick über den Arbeitsstand und regt ggf. gemeinsam mit der*dem Studierenden eine Eingrenzung des Themas der Arbeit an.
Weitere Regelungen ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.
Studiengang | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Philosophie / Master of Arts [FsB vom 01.08.2023] | 4. | ein Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.