Module 29-M51NF_ver1 Family and Inheritance Law

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Faculty

Person responsible for module

Regular cycle (beginning)

Discontinued

Newer version of this module

Credit points and duration

10 Credit points

For information on the duration of the modul, refer to the courses of study in which the module is used.

Competencies

Die Studierenden sollen nach Abschluss dieses Moduls in der Lage sein, einfache Fälle aus den Gebieten des Familien- und Erbrechts selbständig lösen zu können. Insbesondere lernen die Studierenden, wie das Erbrecht mit den anderen Büchern des BGB verzahnt ist. Hierbei ist wichtig, dass die Studierenden das zuvor in den anderen privatrechtlichen Modulen angeeignete Wissen abstrahieren und nun auf die speziellen erb- und familienrechtlichen Problemstellungen unter Berücksichtigung der privatrechtlichen Methodik anwenden. Diese Transferleistung ist auch Bestandteil der Prüfungsleistung des Moduls. In der Veranstaltung "Einführung in das Schulrecht" lernen die Studierenden, Konflikte im Spannungsfeld zwischen Pädagogik und Recht sachgerecht zu lösen.

Content of teaching

Im Modul Familien- und Erbrecht können zunächst weitere Kenntnisse im Privatrecht erworben werden (Sachenrecht). Darüber hinaus wird insbesondere ein erster Überblick über das Familien- (Eheschließung, Rechtswirkung der bestehenden Ehe, Eheauflösung, Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie eingetragenen Lebenspartnerschaft), Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Umgangsrecht) Vormundschaft und Betreuung und Erbrecht (Erbrechtliche Grundbegriffe, gesetzliche Erbfolge, Grundzüge des Pflichtteilsrechts und des Erbschaftsteuerrechts, Erbeinsetzung und andere Verfügungen von Todes wegen, Errichtung, Auslegung und Anfechtung von Testamenten, bindende Verfügungen von Todes wegen, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Erbschein, Erbenhaftung, Erbengemeinschaft) vermittelt.
Die Veranstaltung "Einführung in das Schulrecht" beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten von Eltern, Lehrern und Schülern.

Recommended previous knowledge

29-M10NF

Necessary requirements

Explanation regarding the elements of the module

Es wird der "Grundkurs BGB Familien- und Erbrecht" und der "Grundkurs BGB Sachenrecht" belegt und eine weitere Veranstaltung des Moduls nach Wahl der Studierenden.
Der Grundkurs BGB Familien- und Erbrecht wird ab dem Sommersemester 2020 in getrennten zweistündigen Veranstaltungen angeboten. Der Grundkurs Sachenrecht wird ab dem Sommersemester 2020 im Umfang von 4 Stunden angeboten.
Der bisherige Umfang des Grundkurses Sachenrecht ist zukünftig Bestandteil der ersten Hälfte des Semesters.
Für Studierende dieses Moduls werden gesonderte Prüfungen angeboten, die sich auf den Prüfungsstoff dieses Moduls beschränken.

Module structure: 1 bPr 1

Courses

Grundkurs BGB Familien- und Erbrecht
Type lecture
Regular cycle WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Grundkurs Anteil Familienrecht: Studium kann nur im Sommersemester aufgenommen werden.
Grundkurs Anteil Erbrecht: Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.

Grundkurs BGB Sachenrecht
Type lecture
Regular cycle WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Veranstaltung III: Einführung in das Schulrecht
Type lecture
Regular cycle WiSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Veranstaltung III: Tutorium
Type tutorial
Regular cycle WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

In der Regel wird ein Tutorium zum Grundkurs BGB Sachenrecht angeboten.


Examinations

term paper o. written examination o. oral examination
Allocated examiner Person responsible for module examines or determines examiner
Weighting 1
Workload 120h
LP2 4
  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer
  • Hausarbeiten im Umfang von 18 bis 30 Seiten, die für eine Dauer von mindestens 4 und höchstens 8 Wochen ausgegeben werden und für eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als 4 Wochen ausgelegt sein sollen
  • Mündliche Prüfung im Umfang von 15-20 Minuten

Sie kann nach Wahl der Studierenden in einer der Vorlesungsveranstaltungen des Moduls abgelegt werden. Die oder der Lehrende dieser Veranstaltung nimmt die Prüfung ab und legt die Prüfungsform und den genauen Umfang fest.

Further notices

Es wird auf § 12 Abs. 7 der Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium (BPO-Studienmodell 2011) hingewiesen.

Bei dieser Version des Moduls handelt es sich um ein eingestelltes Angebot, sie wurde bis maximal Wintersemester 2019/2020 vorgehalten. Eine aktualisierte Version dieses Moduls gilt seit dem Sommersemester 2020.
Bisheriger Turnus des Moduls war jedes Semester.

The module is used in these degree programmes:

Degree programme Version Profile Recom­mended start 3 Duration Manda­tory option 4
Law / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Minor Subject (Academic), 60 CPs Free Combination 5. one or two semesters Compul­sory optional subject
Law / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Minor Subject (Academic), 60 CPs Social and Educational Occupations 5. one or two semesters Compul­sory optional subject

Automatic check for completeness

The system can perform an automatic check for completeness for this module.


Legend

1
The module structure displays the required number of study requirements and examinations.
2
LP is the short form for credit points.
3
The figures in this column are the specialist semesters in which it is recommended to start the module. Depending on the individual study schedule, entirely different courses of study are possible and advisable.
4
Explanations on mandatory option: "Obligation" means: This module is mandatory for the course of the studies; "Optional obligation" means: This module belongs to a number of modules available for selection under certain circumstances. This is more precisely regulated by the "Subject-related regulations" (see navigation).
5
Workload (contact time + self-study)
SoSe
Summer semester
WiSe
Winter semester
SL
Study requirement
Pr
Examination
bPr
Number of examinations with grades
uPr
Number of examinations without grades
This academic achievement can be reported and recognised.