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10 Credit points
For information on the duration of the modul, refer to the courses of study in which the module is used.
Die Studierenden sollen nach Abschluss dieses Moduls in der Lage sein, einfache Fälle aus den Gebieten des Familien- und Erbrechts selbständig lösen zu können. Insbesondere lernen die Studierenden, wie das Erbrecht mit den anderen Büchern des BGB verzahnt ist. Hierbei ist wichtig, dass die Studierenden das zuvor in den anderen privatrechtlichen Modulen angeeignete Wissen abstrahieren und nun auf die speziellen erb- und familienrechtlichen Problemstellungen unter Berücksichtigung der privatrechtlichen Methodik anwenden. Diese Transferleistung ist auch Bestandteil der Prüfungsleistung des Moduls. In der Veranstaltung "Einführung in das Schulrecht" lernen die Studierenden, Konflikte im Spannungsfeld zwischen Pädagogik und Recht sachgerecht zu lösen.
Im Modul Familien- und Erbrecht können zunächst weitere Kenntnisse im Privatrecht erworben werden (Sachenrecht). Darüber hinaus wird insbesondere ein erster Überblick über das Familien- (Eheschließung, Rechtswirkung der bestehenden Ehe, Eheauflösung, Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie eingetragenen Lebenspartnerschaft), Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Umgangsrecht) Vormundschaft und Betreuung und Erbrecht (Erbrechtliche Grundbegriffe, gesetzliche Erbfolge, Grundzüge des Pflichtteilsrechts und des Erbschaftsteuerrechts, Erbeinsetzung und andere Verfügungen von Todes wegen, Errichtung, Auslegung und Anfechtung von Testamenten, bindende Verfügungen von Todes wegen, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Erbschein, Erbenhaftung, Erbengemeinschaft) vermittelt.
Die Veranstaltung "Einführung in das Schulrecht" beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten von Eltern, Lehrern und Schülern.
29-M10NF
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Es wird der "Grundkurs BGB Familien- und Erbrecht" und der "Grundkurs BGB Sachenrecht" belegt und eine weitere Veranstaltung des Moduls nach Wahl der Studierenden.
Der Grundkurs BGB Familien- und Erbrecht wird ab dem Sommersemester 2020 in getrennten zweistündigen Veranstaltungen angeboten. Der Grundkurs Sachenrecht wird ab dem Sommersemester 2020 im Umfang von 4 Stunden angeboten.
Der bisherige Umfang des Grundkurses Sachenrecht ist zukünftig Bestandteil der ersten Hälfte des Semesters.
Für Studierende dieses Moduls werden gesonderte Prüfungen angeboten, die sich auf den Prüfungsstoff dieses Moduls beschränken.
Module structure: 1 bPr 1
Grundkurs Anteil Familienrecht: Studium kann nur im Sommersemester aufgenommen werden.
Grundkurs Anteil Erbrecht: Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.
Sie kann nach Wahl der Studierenden in einer der Vorlesungsveranstaltungen des Moduls abgelegt werden. Die oder der Lehrende dieser Veranstaltung nimmt die Prüfung ab und legt die Prüfungsform und den genauen Umfang fest.
Es wird auf § 12 Abs. 7 der Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium (BPO-Studienmodell 2011) hingewiesen.
Bei dieser Version des Moduls handelt es sich um ein eingestelltes Angebot, sie wurde bis maximal Wintersemester 2019/2020 vorgehalten. Eine aktualisierte Version dieses Moduls gilt seit dem Sommersemester 2020.
Bisheriger Turnus des Moduls war jedes Semester.
Degree programme | Version | Profile | Recommended start 3 | Duration | Mandatory option 4 |
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Law / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] | Minor Subject (Academic), 60 CPs | Free Combination | 5. | one or two semesters | Compulsory optional subject |
Law / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] | Minor Subject (Academic), 60 CPs | Social and Educational Occupations | 5. | one or two semesters | Compulsory optional subject |
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