Jedes Wintersemester
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Die Studierenden sollen nach Abschluss dieses Moduls in der Lage sein, einfache Fälle aus den Gebieten des Familien- und Erbrechts selbständig lösen zu können. Insbesondere lernen die Studierenden, wie das Erbrecht mit den anderen Büchern des BGB verzahnt ist. Hierbei ist wichtig, dass die Studierenden das zuvor in den anderen privatrechtlichen Modulen angeeignete Wissen abstrahieren und nun auf die speziellen erb- und familienrechtlichen Problemstellungen unter Berücksichtigung der privatrechtlichen Methodik anwenden. Diese Transferleistung ist auch Bestandteil der Prüfungsleistung des Moduls. In der Veranstaltung "Einführung in das Schulrecht" lernen die Studierenden, Konflikte im Spannungsfeld zwischen Pädagogik und Recht sachgerecht zu lösen.
Im Modul Familien- und Erbrecht können zunächst weitere Kenntnisse im Privatrecht erworben werden. Darüber hinaus werden die Grundlagen im Familien- (Eheschließung, Rechtswirkung der bestehenden Ehe, Eheauflösung, Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie eingetragenen Lebenspartnerschaft), Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Umgangsrecht) Vormundschaft und Betreuung und Erbrecht (Erbrechtliche Grundbegriffe, gesetzliche Erbfolge, Grundzüge des Pflichtteilsrechts, Erbeinsetzung und andere Verfügungen von Todes wegen, Errichtung, Auslegung und Anfechtung von Testamenten, bindende Verfügungen von Todes wegen, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Erbschein, Erbenhaftung, Erbengemeinschaft) vermittelt.
Die Veranstaltung "Einführung in das Schulrecht" beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten von Eltern, Lehrer*innen und Schüler*innen.
29-M10NF
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Modulstruktur: 1 bPr 1
Die Prüfung kann nach Wahl der Studierenden in einer der Veranstaltungen des Moduls abgelegt werden. Die oder der Lehrende dieser Veranstaltung nimmt die Prüfung ab und legt die Prüfungsform und den genauen Umfang fest.
Es wird auf § 12 Abs. 7 der Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium (BPO-Studienmodell 2011) hingewiesen.
Studiengang | Variante | Profil | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Individueller Ergänzungsbereich – Themenbereiche / Individuelle Ergänzung im Bachelor | Diversität/Inklusion | Übergreifend | 1. o. 2. o. 3. o. 4. o. 5. o. 6. | ein oder zwei Semester | Wahlpflicht |
Individueller Ergänzungsbereich – Themenbereiche / Individuelle Ergänzung im Bachelor | Gender | Übergreifend | 1. o. 2. o. 3. o. 4. o. 5. o. 6. | ein oder zwei Semester | Wahlpflicht |
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] | Nebenfach (fw) | Profilstudium | 5. | zwei Semester | Wahlpflicht |
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] | Nebenfach (fw) | Soziale und pädagogische Berufsfelder | 5. | zwei Semester | Wahlpflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.