Jedes Semester
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Die Abschlussarbeit bildet mit 9 LP einen wichtigen Teil des Studiums. Außerhalb eines Projektverbandes, wie er in anderen Modulen bestand, werden nun Erfahrungen gemacht mit der Organisation einer größeren Einzelarbeit. Die Vernetzung und der Austausch mit anderen Studierenden werden dabei durch Kolloquien und Beratung durch Lehrende/Betreuer gefördert.
Das Abschlussmodul besteht aus der Bachelorarbeit und einem Kolloquium. Das Kolloquium kann der Analyse von allgemeinen Problemen bei der Bearbeitung der BA-Arbeit, der Diskussion von Zwischenständen der Arbeit, der Diskussion und Lösung von Problemen der Datenbeschaffung u.Ä. dienen. Die Veranstaltung dient nicht dem Ersatz der Beratungen mit den Betreuern der Arbeit. Alle Arbeitsbereiche der Fakultät für Soziologie bieten studienjährlich ein Abschlusskolloquium an.
Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung und kann zu jedem Thema geschrieben werden, das sich inhaltlich einem der Module des BA-Soziologie oder dem BA Politikwissenschaft zuordnen lässt (sowohl jeweils den Modulen der fachlichen Basis als auch den Profilmodulen). Sie wird von einer prüfungsberechtigten Person der Fakultät für Soziologie ausgegeben und von dieser und einer weiteren prüfungsberechtigten Person bewertet. Der oder die Studierende kann Vorschläge für das Thema und die weitere prüfende Person machen. Eine/r der beiden Prüfer/innen muss Professor/in sein. Die Bearbeitungszeit beträgt acht Wochen und der Umfang soll U ca. 70.000 Zeichen inkl. Leerzeichen (entspricht in etwa 30 Seiten) betragen. Alle Arbeitsbereiche der Fakultät für Soziologie bieten studienjährlich ein Abschlusskolloquium an.
Die Module des 1.-4. Semesters sollten abgeschlossen sein.
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Modulstruktur: 1 bPr 1
Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit in Vollzeit beträgt 8 Wochen. Die Arbeit soll einen Umfang von ca. 70.000 Zeichen inkl. Leerzeichen (entspricht in etwa 30 Seiten) haben und ist fristgerecht im Prüfungsamt der Fakultät für Soziologie einzureichen.
Den Abschlussarbeiten ist eine Bearbeitungszeit zugeordnet (siehe oben). Ausschließlich dieser Zeitraum steht zur Verfügung für die gesamte Bearbeitung, samt Vorarbeiten. Sinn und Zweck der Abschlussarbeiten ist es, in einem klar umrissenen Zeitraum, eine Frage-/Aufgabenstellung des jeweiligen Studiengangs selbstständig zu bearbeiten. Studierende nehmen hierzu Kontakt mit einer*einem Betreuer*in auf und sprechen über eine mögliche Aufgabenstellung. Den Studierenden soll Gelegenheit gegeben werden, für die Aufgabenstellung einen Vorschlag abzugeben. In den Verantwortungsbereich der Prüfenden fällt es, dass Studierende eine Aufgabenstellung bearbeiten, die geeignet ist, in der vergebenen Zeit realisiert zu werden. Bei einer hypothetisch vollumfänglichen und inhaltlich hervorragenden Bearbeitung der Aufgabenstellung muss im Vergleich zu einer typischerweise durchschnittlichen Abschlussarbeit im jeweiligen Fach eine Bewertung mit der Note „Sehr gut“ gerechtfertigt sein. Die finale Aufgabenstellung wird verantwortlich von der*dem Betreuer*in ausgegeben. Rechtlich beginnt das Prüfungsverfahren (sowie der Lauf der Bearbeitungszeit) mit der Ausgabe bzw. der finalen Absprache der Aufgabenstellung durch den*die Erstgutachter*in. Die Abschlussarbeit ist unter Angabe der betreuenden prüfungsberechtigten Personen und der Aufgabenstellung im Prüfungsamt der Fakultät für Soziologie unverzüglich anzumelden. Weitere Regelungen zur Bachelorarbeit ergeben sich aus der Bachelorprüfungsordnung
Studiengang | Variante | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Politikwissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 31.08.2012 mit den Änderungen vom 17.03.2014, 01.03.2016, 28.06.2024, 15.11.2024 und Berichtigung vom 04.12.2024] | Kernfach (fw) | 6. | ein Semester | Pflicht |
Soziologie / Bachelor of Arts [FsB vom 31.08.2012 mit den Änderungen vom 17.03.2014, 15.09.2023, 28.06.2024 und 15.11.2024] | 1-Fach (fw) | 6. | ein Semester | Pflicht |
Soziologie / Bachelor of Arts [FsB vom 31.08.2012 mit den Änderungen vom 17.03.2014, 15.09.2023, 28.06.2024 und 15.11.2024] | Kernfach (fw) | 6. | ein Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.