Module 30-M8 Final Module: Bachelor Sociology; Bachelor Political Science

Faculty

Person responsible for module

Regular cycle (beginning)

Every semester

Credit points and duration

10 Credit points

For information on the duration of the modul, refer to the courses of study in which the module is used.

Competencies

Die Abschlussarbeit bildet mit 9 LP einen wichtigen Teil des Studiums. Außerhalb eines Projektverbandes, wie er in anderen Modulen bestand, werden nun Erfahrungen gemacht mit der Organisation einer größeren Einzelarbeit. Die Vernetzung und der Austausch mit anderen Studierenden werden dabei durch Kolloquien und Beratung durch Lehrende/Betreuer gefördert.

Content of teaching

Das Abschlussmodul besteht aus der Bachelorarbeit und einem Kolloquium. Das Kolloquium kann der Analyse von allgemeinen Problemen bei der Bearbeitung der BA-Arbeit, der Diskussion von Zwischenständen der Arbeit, der Diskussion und Lösung von Problemen der Datenbeschaffung u.Ä. dienen. Die Veranstaltung dient nicht dem Ersatz der Beratungen mit den Betreuern der Arbeit. Alle Arbeitsbereiche der Fakultät für Soziologie bieten studienjährlich ein Abschlusskolloquium an.

Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung und kann zu jedem Thema geschrieben werden, das sich inhaltlich einem der Module des BA-Soziologie oder dem BA Politikwissenschaft zuordnen lässt (sowohl jeweils den Modulen der fachlichen Basis als auch den Profilmodulen). Sie wird von einer prüfungsberechtigten Person der Fakultät für Soziologie ausgegeben und von dieser und einer weiteren prüfungsberechtigten Person bewertet. Der oder die Studierende kann Vorschläge für das Thema und die weitere prüfende Person machen. Eine/r der beiden Prüfer/innen muss Professor/in sein. Die Bearbeitungszeit beträgt acht Wochen und der Umfang soll U ca. 70.000 Zeichen inkl. Leerzeichen (entspricht in etwa 30 Seiten) betragen. Alle Arbeitsbereiche der Fakultät für Soziologie bieten studienjährlich ein Abschlusskolloquium an.

Recommended previous knowledge

Die Module des 1.-4. Semesters sollten abgeschlossen sein.

Necessary requirements

Explanation regarding the elements of the module

Module structure: 1 bPr 1

Courses

Abschlusskolloquium
Type colloquium
Regular cycle WiSe&SoSe
Workload5 30 h (15 + 15)
LP 1

Examinations

bachelor's thesis
Allocated examiner The appointment of the examiners takes place at the time of registration of the thesis as described in § 15 paragraph 2 of the examination regulations
Weighting 1
Workload 270h
LP2 9

Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit in Vollzeit beträgt 8 Wochen. Die Arbeit soll einen Umfang von ca. 70.000 Zeichen inkl. Leerzeichen (entspricht in etwa 30 Seiten) haben und ist fristgerecht im Prüfungsamt der Fakultät für Soziologie einzureichen.
Den Abschlussarbeiten ist eine Bearbeitungszeit zugeordnet (siehe oben). Ausschließlich dieser Zeitraum steht zur Verfügung für die gesamte Bearbeitung, samt Vorarbeiten. Sinn und Zweck der Abschlussarbeiten ist es, in einem klar umrissenen Zeitraum, eine Frage-/Aufgabenstellung des jeweiligen Studiengangs selbstständig zu bearbeiten. Studierende nehmen hierzu Kontakt mit einer*einem Betreuer*in auf und sprechen über eine mögliche Aufgabenstellung. Den Studierenden soll Gelegenheit gegeben werden, für die Aufgabenstellung einen Vorschlag abzugeben. In den Verantwortungsbereich der Prüfenden fällt es, dass Studierende eine Aufgabenstellung bearbeiten, die geeignet ist, in der vergebenen Zeit realisiert zu werden. Bei einer hypothetisch vollumfänglichen und inhaltlich hervorragenden Bearbeitung der Aufgabenstellung muss im Vergleich zu einer typischerweise durchschnittlichen Abschlussarbeit im jeweiligen Fach eine Bewertung mit der Note „Sehr gut“ gerechtfertigt sein. Die finale Aufgabenstellung wird verantwortlich von der*dem Betreuer*in ausgegeben. Rechtlich beginnt das Prüfungsverfahren (sowie der Lauf der Bearbeitungszeit) mit der Ausgabe bzw. der finalen Absprache der Aufgabenstellung durch den*die Erstgutachter*in. Die Abschlussarbeit ist unter Angabe der betreuenden prüfungsberechtigten Personen und der Aufgabenstellung im Prüfungsamt der Fakultät für Soziologie unverzüglich anzumelden. Weitere Regelungen zur Bachelorarbeit ergeben sich aus der Bachelorprüfungsordnung

The module is used in these degree programmes:

Degree programme Version Recom­mended start 3 Duration Manda­tory option 4
Political Science / Bachelor of Arts [FsB vom 31.08.2012 mit den Änderungen vom 17.03.2014, 01.03.2016, 28.06.2024, 15.11.2024 und Berichtigung vom 04.12.2024] Major Subject (Academic) 6. one semester Obli­gation
Sociology / Bachelor of Arts [FsB vom 31.08.2012 mit den Änderungen vom 17.03.2014, 15.09.2023, 28.06.2024 und 15.11.2024] Bachelor with One Core Subject (Academic) 6. one semester Obli­gation
Sociology / Bachelor of Arts [FsB vom 31.08.2012 mit den Änderungen vom 17.03.2014, 15.09.2023, 28.06.2024 und 15.11.2024] Major Subject (Academic) 6. one semester Obli­gation

Automatic check for completeness

The system can perform an automatic check for completeness for this module.


Legend

1
The module structure displays the required number of study requirements and examinations.
2
LP is the short form for credit points.
3
The figures in this column are the specialist semesters in which it is recommended to start the module. Depending on the individual study schedule, entirely different courses of study are possible and advisable.
4
Explanations on mandatory option: "Obligation" means: This module is mandatory for the course of the studies; "Optional obligation" means: This module belongs to a number of modules available for selection under certain circumstances. This is more precisely regulated by the "Subject-related regulations" (see navigation).
5
Workload (contact time + self-study)
SoSe
Summer semester
WiSe
Winter semester
SL
Study requirement
Pr
Examination
bPr
Number of examinations with grades
uPr
Number of examinations without grades
This academic achievement can be reported and recognised.