FsB vom 15.07.2013 mit zweiter Berichtigung vom 02.02.2015 und Änderung vom 01.12.2017
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Biochemie vom 15.07.2013 mit Berichtigungen vom 04.11.2013, 02.02.2015 und Änderung vom 01.12.2017.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2012/2013 und bis einschließlich Sommersemester 2018 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Biochemie an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2020 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2020/2021 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 27.07.2018.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 27.07.2018 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Biochemie umfasst 120 Leistungspunkte.
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Fakultät für Chemie mit dem Studienangebot