FsB vom 15.05.2012 mit Berichtigung vom 15.01.2015 und Änderungen vom 15.04.2013, 02.03.2015 und 15.12.2016
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Molekulare Biotechnologie vom 15.05.2012 mit Berichtigung vom 15.01.2015 und Änderungen vom 15.04.2013, 02.03.2015 und 15.12.2016.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2011/2012 und bis einschließlich Sommersemester 2022 für einen Bachelorstudiengang mit dem Fach Molekulare Biotechnologie an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2025/26 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2026 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 01.07.2022.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 10 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen des Bachelorstudiengangs mit dem Fach Molekulare Biotechnologie vom 01.07.2022 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester.
Das Studium 1-Fach (fw) Molekulare Biotechnologie umfasst 180 Leistungspunkte.
Bitte informieren Sie sich über das Studienstrukturmodell und beachten Sie die Regelungen zum Individuellen Ergänzungsbereich.
Internetseiten des Faches Molekulare Biotechnologie
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Technische Fakultät mit dem Studienangebot
Individueller Ergänzungsbereich