FsB vom 15.02.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 28.05.2014, 17.08.2015 und 01.04.2019
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Umweltwissenschaften vom 15.02.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 28.05.2014, 17.08.2015 und 01.04.2019.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2011/2012 und bis einschließlich Sommersemester 2015 für einen Bachelorstudiengang mit dem Fach Umweltwissenschaften an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2019 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2019/2020 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.08.2015 mit Änderungen vom 01.04.2019 und 01.10.2020.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum nach den neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Die Fakultät für Biologie bietet den 1-Fach-Bachelor Umweltwissenschaften an, der mit dem Bachelor of Science (B.Sc.) abschließt. Im Studiengang werden Umweltbiologie und Umweltwissenschaften miteinander kombiniert. Umweltwissenschaften wird zu gleichen Teilen von den Fakultäten für Chemie, Physik, und Rechtswissenschaft getragen.
Der Studiengang verbindet eine solide biologische Basisausbildung mit Schwerpunkt Ökologie mit den Bereichen Umweltchemie, Umweltphysik und Umweltrecht. Ziel der umweltbiologischen Ausbildung ist es, Grundlagen für ein Verständnis ökologischer Zusammenhänge zu legen und durch die Kombination von klassischen und hochmodernen Methoden, von der Pflanzensoziologie bis hin zur Toxikologie und chemischen Analytik von Naturstoffen, eine breite Palette an Handwerkszeug zu vermitteln.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.
Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester.
Das Studium 1-Fach (fw) Umweltwissenschaften umfasst 180 Leistungspunkte.
Bitte informieren Sie sich über das Studienstrukturmodell und beachten Sie die Regelungen zum Individuellen Ergänzungsbereich.
Zum Bachelorstudium erhält Zugang, wer über eine geeignete Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) verfügt.
Besonderheiten gelten für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis.
Ebenso gelten Besonderheiten für in der beruflichen Bildung Qualifizierte.
Die Studienplätze unterliegen örtlichen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen bewerben.
Sobald Sie eine positive Nachricht im Bewerbungs- und Statusportal erhalten haben (Zulassungsbescheid des Studierendensekretariats nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Durchführung der Hauptvergabe- oder Nachrückverfahren), können Sie innerhalb der gesetzten Frist den Antrag auf Einschreibung stellen. Sofern Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung stellen. Nach Ablauf der Frist wird der Studienplatz weiter vergeben.
Auf den Seiten des Studierendensekretariats finden Sie nähere Informationen zum Bewerbungsprozess sowie Hinweise zum Einschreibungsverfahren.
→ Zum Bewerbungsportal
Besonderheiten gelten für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis.
Ebenso gelten Besonderheiten für in der beruflichen Bildung Qualifizierte.
Internetseiten des Faches Umweltwissenschaften
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Fakultät für Biologie mit dem Studienangebot
Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium
FsB vom 17.08.2015 mit Änderungen vom 01.04.2019 und 01.10.2020 (Aktuelle FsB Version)
FsB vom 15.02.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 28.05.2014, 17.08.2015 und 01.04.2019
Individueller Ergänzungsbereich