Niklas Luhmann hat auf die Frage, weshalb das Recht für Soziologen ein schwieriger Gegenstand sei, gemeint, es fehle den soziologischen Forschungen "das Recht selbst". Eine Integration der verschiedenen soziologischen Perspektiven und der zahlreichen empirischen Studien zum Recht werde sich "nur durch Wiedereinbau des Rechts, durch eine ernstgemeinte Rechtssoziologie erreichen lassen." (Luhmann, Rechtssoziologie, S.6.). Das Seminar "Einführung in die Rechtssoziologie" bietet den Studierenden vor diesem Hintergrund eine allgemeine Propädeutik der Rechtssoziologie. Der Vermittlung einiger grundlegender Kenntnisse des modernen Rechtsdenkens folgt eine Erörterung der Grundlagen von Norm- und Rechtstheorie in der Soziologie.
Seminarplan
13.10.14 Einleitung und Überblick: Warum soziologische Theorie des Rechts?
I. Grundlagen
20.10.14 Gesellschaftliche Leistungen des Rechts
Erhard Kausch (1991)
27.10.14 Die normative Konstruktion von Gesellschaft
Heinrich Popitz (1980), 1-36 und 69-91
03.11.14 Rechtsanwendung
Gerhard Otte (1991)
10.11.14 Rechtsentstehung
Dieter Grimm (1991)
17.11.14 Soziologische Beobachtung des Rechts
Niklas Luhmann (1986)
II. Ausgewählte Klassiker der Rechtssoziologie
24.11.14 Anerkennung und Zwang
Eugen Ehrlich (1912), S. 1-66.
01.12.14 Recht als gesellschaftliche Ordnung
Max (Weber 1922), 181-198
08.12.14 Empirische und normative Geltung: Norm und Sanktion
Theodor Geiger (1947) S. 43-91.
15.12.14 Norm und Erwartung I
Niklas Luhmann (1972), 1-53
05.01.15 Norm und Erwartung II
Niklas Luhmann (1972), 53-106
III. Rationalitätstheorie vs. Beobachtungstheorie des Rechts
12.01.15 Faktizität und Geltung
Jürgen Habermas (1992), 15-60.
19.01.15 Quod omnes tangit
Niklas Luhmann (1993)
26.01.15 Das Recht der Gesellschaft
Alfons Bora (2012)
02.02.15 Schlusssitzung: Paralipomena, Anschlüsse im BA und MA, ggf. Hausarbeitsthemen
Zur Vorbereitung können Sie sich einen Überblick verschaffen in:
Baer, Susanne: Rechtssoziologie. Eine Einführung. Baden-Baden: Nomos 2011
Luhmann, Niklas: Rechtssoziologie. 2. Auflage. Opladen: Westdeutscher Verlag 1983
Rehbinder, Manfred: Rechtssoziologie. 7. Auflage. München: C.H. Beck 2009
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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30-M29 Fachmodul Recht und Regulierung | Seminar 1 oder Vorlesung mit Übungsanteil | Studienleistung
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Studieninformation |
Seminar 2 | Studienleistung
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Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
30-SU4S Sozialwissenschaften im Sachunterricht | Gesellschaftliches Schlüsselproblem (Vertiefung) | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
30-SU5S Didaktik der Sozialwissenschaften im Sachunterricht | Gesellschaftliches Schlüsselproblem | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Die Lektüre aller Texte ist Pflicht. Sie ist durch sechs kurze schriftliche Exzerpte nachzuweisen, die jeweils am Tag vor den entsprechend gekennzeichneten Sitzungen im STud.IP abzulegen sind
Für die Modulprüfung im Modul "Rechts- und Regulierungssoziologie" ist eine Hausarbeit erforderlich. Hausarbeiten müssen spätestens am 31. März 2015 (eine Woche vor Beginn des Sommersemesters) in elektronischer und schriftlicher Form abgegeben werden.
Hausarbeiten können auch während des Semesters geschrieben und im Seminar vorgestellt werden. Dadurch entfällt die "Nachbereitung" des Seminars in der vorlesungsfreien Zeit. Vorschläge werden ggf. in der ersten Sitzung diskutiert. Bei Interesse ist Kontaktaufnahme vor Semesterbeginn empfehlenswert.