Die Vorlesung ist dem „Allgemeinen Teil“ des Steuerrechts gewidmet. Vergleichbar dem Buch 1 des BGB oder dem VwVfG sind in der Abgabenordnung (AO) generell geltende Bestimmungen „vor die Klammer (der Einzelsteuergesetze [EStG, KStG, UStG usw.]) gezogen worden“, so über das Allgemeine Steuerschuld- und -verfahrensrecht einschließlich des behördlichen Rechtsschutzes, das heißt des Einspruchsverfahrens (welches dem Widerspruchsverfahren nach §§ 68 ff. VwGO ähnelt).
Die Befassung mit der AO bildet den Hauptgegenstand der Vorlesung. Typische Fragestellungen sind etwa die, ob ein Steuerbescheid geändert werden darf oder Festsetzungsverjährung eingetreten ist oder ob jemand für eine fremde Steuerschuld in Wege des Haftungsbescheides in Anspruch genommen werden darf.
Daneben wird der gerichtliche Rechtsschutz in Steuersachen, geregelt in der Finanzgerichtsordnung (FGO) in den Blick genommen, die ebenso wie die VwGO beispielsweise eine Anfechtungs- und eine Verpflichtungsklage kennt.
Hilfreich sind Vorkenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht sowie im Staatsrecht (Staatsorganisationsrecht, Grundrechte).
Mitzubringen ist eine aktuelle steuerliche Gesetzessammlung mit AO und FGO, zum Beispiel „Wichtige Steuergesetze“ aus dem NWB-Verlag oder „Aktuelle Steuertexte“ aus dem Beck-Verlag.
Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period |
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Module | Course | Requirements | |
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30-M11 Vernetzung: Sozialwissenschaftliche Nachbardisziplinen | 1. Vorlesung | Student information | |
2. Vorlesung | Student information |
The binding module descriptions contain further information, including specifications on the "types of assignments" students need to complete. In cases where a module description mentions more than one kind of assignment, the respective member of the teaching staff will decide which task(s) they assign the students.
Degree programme/academic programme | Validity | Variant | Subdivision | Status | Semester | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | SPB 2; SPB 4 - Bereich 2; SPB 5 - Weitere; SPB 1 - Weitere; SPB 9 - Weitere | Wahlpflicht | 5. 6. | ||||
Studieren ab 50 | |||||||
Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler | Bei Gruppen ab drei Personen ist eine vorherige Anmeldung in der ZSB erforderlich. |
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