Liebe Studierende,
die Vorlesung wird den Stoff des Polizei- und Ordnungsrechts behandeln, der im 1. Staatsexamen sowie im anschließenden Referendariat und 2. Staatsexamen von elementarer Bedeutung ist.
Die Folien der Vorlesung werden im Nachgang zur jeweiligen Veranstaltung noch in derselben Woche im Lernraum hochgeladen. Es wird kein Skript ausgeteilt. Die Nachbereitung des Stoffs zusätzlich parallel mit einem Lehrbuch Ihrer Wahl ist empfehlenswert.
Fragen können in der Vorlesung jederzeit gestellt werden.
Bitte bringen Sie zu jeder Veranstaltung die nötigen Gesetzestexte mit. Dazu gehört eine bundes- und eine landesrechtliche Sammlung, etwa je eine der folgenden:
Gesetzestexte Bundesrecht:
- NomosGesetze Öffentliches Recht, 33. Aufl.
----- ACHTUNG: „Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland“ (C. F. Müller) und „Basistexte Öffentliches Recht“ (dtv) enthalten nicht des Bundespolizeigesetz (BPolG) -----
- Loseblattsammlung „Sartorius“ (C.H. Beck) → einzig zugelassen im 1. Staatsexamen
Gesetzestexte Landesrecht:
- Landesrecht Nordrhein-Westfalen (Nomos) oder
- Staats- und Verwaltungsrecht Nordrhein-Westfalen (C. F. Müller) oder
- Loseblattsammlung „Rehborn“ (C.H. Beck) → einzig zugelassen im 1. Staatsexamen
ZUGELASSENE HILFSMITTEL für die KLAUSUR:
Als Hilfsmittel zugelassen sind die Textsammlung "Staats- und Verwaltungsrecht Nordrhein-Westfalen" (herausgegeben von Hinnerk Wißmann, Verlag C.F. Müller, mind. 33. Aufl.) oder die Textsammlung "Landesrecht Nordrhein-Westfalen" (herausgegeben von Mayern/Seibert/v. Colln, Verlag Nomos, mind. 19. Aufl.) oder die Loseblatt-Sammlung "Rehborn", Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen (in der jeweils aktuellen Ergänzungslieferung) sowie eine Sammlung zum Bundesrecht, die mindestens das VwVfG, die VwGO, das BPolG und das GG enthält (z.B. Sartorius oder Nomos, Öffentliches Recht, 33. Aufl.). Die Texte dürfen keine Anmerkungen enthalten. Post-its zum Auffinden der Gesetze (nicht: einzelner Paragraphen!) dürfen vorhanden sein.
Kenntnisse aus der Veranstaltung "Allgemeines Verwaltungsrecht" werden vorausgesetzt.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Mi | 12-14 | AUDIMAX | 07.04.-18.07.2025
nicht am: 02.07.25 / 16.07.25 |
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einmalig | Mi | 12-14 | U2-233 | 02.07.2025 | Raumänderung beachten! |
einmalig | Mi | 12-14 | X-E0-002 | 16.07.2025 | Raumänderung beachten! |
Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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25-FS-EM Einführungsmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
25-FS-GM Grundlagenmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
29-M21RM Öffentliches Recht II | Polizei- und Ordnungsrecht | Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
29-M70NF Öffentliches Recht II - Polizei- und Ordnungsrecht | Polizei- und Ordnungsrecht | Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | ÖffR | Pflicht | 4. | ||||
Studieren ab 50 |