Die Vorlesung gilt den nicht auf Rechtsgeschäft beruhenden Schuldverhältnissen und damit dem zweiten Teil des Besonderen Schuldrechts. Behandelt werden insbesondere Geschäftsführung ohne Auftrag, unerlaubte Handlung und ungerechtfertigte Bereicherung.
Es werden eine Semesterabschlussklausur (§§ 41 Abs. 1 Nr. 2, 42 Abs. 1 Nr. 1 StudPrO 2020) sowie eine Hausarbeit (§ 41 Abs. 1 Nr. 3 StudPrO 2020) angeboten.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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29-M3RM Privatrecht III | Grundkurs BGB - Gesetzliche Schuldverhältnisse | Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
29-M50NF Privatrecht II | Gesetzliche Schuldverhältnisse | Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | BürgR | Pflicht | 3. | ||||
Studieren ab 50 |