Neben förmlichen Gesetzen - dem so genannten "hard law" - spielen bei der gesellschaftlichen Regulierung Aspekte des "soft law" eine wichtige Rolle. Darunter versteht man nichtstaatliche, von unterschiedlichen Gremien erlassene Normen und Standards, etwa technische Regeln, Richtlinien oder DIN-ISO-Normen, Corporate Codes of Conduct oder verschiedene Formen der Selbstbindung, etwa in der Wirtschaft oder der Wissenschaft. Sie unterscheiden sich vom staatlichen Recht hinsichtlich ihrer Geltungsstruktur/Verbindlichkeit, der normsetzenden Institutionen und der Formen der (Selbst-) Regulierung.
Das Seminar beschäftigt sich zunächst auf theoretischer Eben mit den Begriffen der Norm und der Regulierung.
Danach werden in Arbeitsgruppen Recherchen zu einzelnen Fallbeispielen der nichtstaatlichen (Selbst-) Regulierung durchgeführt und im Plenum präsentiert. Dazu können etwa Corporate Codes of Conduct, DIN-ISO-Normierungen (Corporate Social Responsibility), die europäische Chemikalienregulierung REACH, die Venedig-Kommission des Europarates, aber auch Gremien wie Ethikräte und wissenschafltiche Selbstregulierungsgremien und deren Normierungsaktivitäten zählen.
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende der BA-Studiengänge in der Fakultät für Soziologie. Entsprechende Kenntnisse der soziologischen Theorie sind unabdingbare Voraussetzung
Zur allgemeinen Vorbereitung auf dem Gebiet der Rechtssoziologie lesen Sie Luhmann, Niklas: Rechtssoziologie. 2. Auflage. Opladen: Westdeutscher Verlag 1983
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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30-M11 Vernetzung: Sozialwissenschaftliche Nachbardisziplinen | Seminar | Studienleistung
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Studieninformation |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
30-M29 Fachmodul Recht und Regulierung | Seminar 1 oder Vorlesung mit Übungsanteil | Studienleistung
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Studieninformation |
Seminar 2 | Studienleistung
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Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Die Lektüre aller Texte ist Pflicht. Sie ist durch sechs kurze schriftliche Exzerpte nachzuweisen, die jeweils am Tag vor der betreffenden Sitzung im Lernraum abzulegen sind.
Außerdem präsentieren Sie die Ergebnisse Ihrer Arbeitegruppe gemeinsam im Plenum.
Für die Modulprüfung im Modul "Rechts- und Regulierungssoziologie" ist eine Hausarbeit erforderlich. Hausarbeiten müssen spätestens am 31. März 2019 (eine Woche vor Beginn des Sommersemesters) in elektronischer und schriftlicher Form abgegeben werden.
Hausarbeiten können auch während des Semesters geschrieben und im Seminar vorgestellt werden. Dadurch entfällt die "Nachbereitung" des Seminars in der vorlesungsfreien Zeit. Vorschläge werden ggf. in der ersten Sitzung diskutiert. Bei Interesse ist Kontaktaufnahme vor Semesterbeginn empfehlenswert.
Zu dieser Veranstaltung existiert ein Lernraum im E-Learning System. Lehrende können dort Materialien zu dieser Lehrveranstaltung bereitstellen: