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"Gender Studies - Interdisziplinäre Forschung und Anwendung" / Master of Arts
FsB vom 03.09.2007 mit Änderungen vom 01.04.2009
Übergangsbestimmungen
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Gender Studies vom 03.09.2007 mit Änderungen vom 01.04.2009.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2007/08 und bis einschließlich Wintersemester 2008/09 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Gender Studies an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemester 2011 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2011/12 kann das Studium bis einschließlich Wintersemester 2015/16 abgeschlossen werden nach den Fächerspezifischen Bestimmungen vom 01.04.2009 mit Änderungen vom 01.09.2009. Mit Beginn des Sommersemesters 2016 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 22.07.2013 und Änderungen vom 02.03.2015 und 01.03.2016.
Hinweis: Alle Studierenden, die ihr Studium nach einer älteren FsB aufgenommen haben, können gemäß der Bestimmungen in Ziffer 8 (4) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 01.04.2009 mit Änderungen vom 01.09.2009 und Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 22.07.2013 und Änderungen vom 02.03.2015 und 01.03.2016 nach beiden neueren Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Die Lehrveranstaltungen
Für diese FsB gibt es kein Lehrangebot im eKVV.
Formalia / Wichtige Informationen
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Gender Studies - Interdisziplinäre Forschung und Anwendung umfasst 120 Leistungspunkte.
Weiterführende Links
Internetseiten der zuständigen Fakultät für Soziologie
Internetseiten des Faches Gender Studies - Interdisziplinäre Forschung und Anwendung
Navigation
Prüfungs- und Studienordnung für das Masterstudium (MPO Fw.)
Andere FsB Versionen
FsB vom 22.07.2013 und Änderungen vom 02.03.2015 und 01.03.2016 (Aktuelle FsB Version)
FsB vom 01.04.2009 mit Änderungen vom 01.09.2009
FsB vom 03.09.2007 mit Änderungen vom 01.04.2009