In der ersten Hälfte des Semesters wird das Deliktsrecht (Verschuldens- und Gefährdungshaftung) behandelt. Kenntnisse im Schadensrecht (§§ 249 ff. BGB) werden vorausgesetzt, da dieses Stoff des zweiten Semesters war. Danach sind die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) und das Bereicherungsrecht Gegenstand der Veranstaltung.
In kleinen Vorlesungsbegleitfällen wird der Lernstoff anschaulich gemacht. Größere Fälle werden im Tutorium gelöst, dessen Besuch dringend empfohlen wird, da die Abschlussklau-sur aus einem größeren Fall bestehen wird.
Schwarz/Wandt, Gesetzliche Schuldverhältnisse, 6. Aufl. 2014 (incl. Schadensrecht) - Sign.: KA080.KP S245(6) (auch online verfügbar, beck-Bibliothek)
Kötz/Wagner, Deliktsrecht, 12. Aufl. 2013, Sign.: KA080.KP K78(12)
Weitere Literaturempfehlungen erfolgen zu Beginn des Semesters.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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29-M3RM Privatrecht III | Grundkurs BGB - Gesetzliche Schuldverhältnisse | Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
29-M50NF Privatrecht II | Gesetzliche Schuldverhältnisse | Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
Recht und Management / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | 29-M3RM | Pflicht | 3. 4. | 2 | aktive Teilnahme benotete Prüfungsleistung 4 LP | |
Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | PrivR II | Wahlpflicht | 5. 6. | 3 | HS |
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Modul PrivR B | Pflicht | 3. | GS | ||
Studieren ab 50 |