FsB vom 27.07.2018 mit Änderung vom 04.06.2020
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Intelligente Systeme vom 27.07.2018 mit Änderung vom 04.06.2020.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2016/2017 und bis einschließlich Sommersemester 2023 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Intelligente Systeme an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2025 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2025/2026 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen des Masterstudiengangs Intelligente Interaktive Systeme vom 16.05.2023.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 16.05.2023 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Ziel des Masterstudiengangs ist die vertiefte Vermittlung der im Bachelorstudiengang erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Entwicklung und Realisierung kognitiver, informationsverarbeitender Systeme unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Darüber hinaus werden die Studierenden verstärkt zu selbständiger Arbeit nach den wissenschaftlichen Grundsätzen der Kognitiven Informatik angeleitet.
In diesem Studienangebot ist in Kooperation mit der Università di Bologna (Italien) ein internationaler Doppelabschluss möglich. Nähere Informationen und Beratung hierzu erhalten Sie in der Technischen Fakultät und auf der Informationsseite zu den Double Degree Programmen des International Office der Universität Bielefeld.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.
Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Intelligente Systeme umfasst 120 Leistungspunkte.
Zum Masterstudium erhält Zugang, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nach Maßgabe der Fächerspezifischen Bestimmungen nachweist.
Bitte lesen Sie in jedem Fall die konkreten Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang in den Fächerspezifischen Bestimmungen (PDF).
Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.
Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss erhalten Zugang, sofern der erworbene Studienabschluss hierfür als ausreichend erachtet wird und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Hinweise zu den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen
Die Studienplätze für diesen Studiengang unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich dennoch innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen für das Zugangsverfahren bewerben.
Sobald Sie eine positive Nachricht im Bewerbungs- und Statusportal erhalten haben (Zugangsbescheid der Fakultät), können Sie innerhalb der gesetzten Frist den Antrag auf Einschreibung stellen. Sofern Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung stellen.
Auf den Seiten des Studierendensekretariats finden Sie nähere Informationen zum Bewerbungsprozess sowie Hinweise zum Einschreibungsverfahren.
→ Zum Bewerbungsportal
Internetseiten des Faches Intelligente Systeme
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Technische Fakultät mit dem Studienangebot
Prüfungs- und Studienordnung für das Masterstudium
FsB vom 16.05.2023 (Aktuelle FsB Version)
FsB vom 27.07.2018 mit Änderung vom 04.06.2020
FsB vom 15.02.2007 mit Änderungen vom 15.12.2009 und 20.06.2011