FsB vom 01.07.2016 mit Berichtigung vom 10.01.2017
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Kunst und Musik vom 01.07.2016 mit Berichtigung vom 10.01.2017.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2016/2017 und bis einschließlich Sommersemester 2021 für einen Bachelorstudiengang mit dem Fach Kunst und Musik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2024/2025 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2025 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen des Faches Kunst bzw. des Faches Musik vom 01.07.2021.
Für Studierende des Kleinen Nebenfachs Ästhetische Bildung gelten die Fächerspezifischen Bestimmungen für das Fach Kunst und Musik vom 01.07.2016 mit Berichtigung vom 10.01.2017 weiterhin.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 10 (4) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 01.07.2021 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester.
Das Studium Fach (Grundschule) Musik umfasst 40 Leistungspunkte.
Bitte informieren Sie sich über das Studienstrukturmodell und beachten Sie die Kombinationsmöglichkeiten.
Internetseiten des Faches Kunst und Musik
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft mit dem Studienangebot
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