Medizin

SPO 2025 i.V.m. der SPO 2021

Achtung: Auf dieser Seite wird ein auslaufendes Angebot von Studiengangsvariante und Modulen angezeigt. Das Studium nach diesen Regelungen ist nur noch eingeschränkt möglich. Die detaillierten Regelungen finden Sie in den Übergangsbestimmungen.

Siehe auch die nachfolgenden FsB-Versionen unter "Andere FsB-Versionen".

Zur aktuell gültigen Studiengangsvariante

Überblick

Staatsprüfung
12 Semester

Übergangsbestimmungen

Studierende, die im Wintersemester 2025/26 neu das Studium der Medizin beginnen, studieren ausschließlich nach der SPO 2025.

Studierende, die im Wintersemester 2025/26 bereits mit dem 2. Studienabschnitt begonnen und den 1. Studienabschnitt abgeschlossen haben (Erste Ärztliche Prüfung (M1) bestanden und alle Module abgeschlossen), können nach der bisherigen SPO 2021 ihr Studium des 2. Studienabschnitts bis einschließlich Sommersemester 2027 abschließen. Anschließend gilt die SPO 2025.

Studierende, die mit dem Sommersemester 2025 den 1. Studienabschnitt abgeschlossen haben (Erste Ärztliche Prüfung (M1) bestanden und alle Module abgeschlossen), setzen ihr Studium im 2. Studienabschnitt nach der SPO 2025 fort.

Studierende, die mit dem Sommersemester 2025 den 1. Studienabschnitt noch nicht abgeschlossen haben (Erste Ärztliche Prüfung (M1) bestanden und alle Module abgeschlossen), können nach der bisherigen SPO 2021 den 1. Studienabschnitt bis einschließlich Sommersemester 2029 abschließen. Anschließend gilt die SPO 2025. Der 2. Studienabschnitt wird nach der SPO 2025 absolviert.

Für Studierende, die den 1. Studienabschnitt nach der SPO 2021 und den 2. Studienabschnitt nach der SPO 2025 absolvieren, wird technisch diese „hybride“ SPO 2021 + 2025 abgebildet.

Studierende, die nach der SPO 2021 weiterstudieren, können freiwillig vorzeitig in die SPO 2025 wechseln. Vorab sollte eine Beratung über das Prüfungsamt erfolgen.

Maßgeblich sind die Übergangsregelungen in der SPO 2025.

Die Lehrveranstaltungen

Formalia / Wichtige Informationen

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 12,5 Semester in Vollzeit. Informationen zum Studium in Teilzeit.

Das Studium Medizin umfasst 371 Leistungspunkte.

Zum Masterstudium erhält Zugang, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nach Maßgabe der Fächerspezifischen Bestimmungen nachweist.

Bitte lesen Sie in jedem Fall die konkreten Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang in den Fächerspezifischen Bestimmungen.

Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.

Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss erhalten Zugang, sofern der erworbene Studienabschluss hierfür als ausreichend erachtet wird und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Informationen zur Bewerbung für Internationale Studieninteressierte und den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen.

Internetseiten des Faches Medizin

Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):

Medizinische Fakultät OWL mit dem Studienangebot