Medizin

Überblick

Abschluss: Staatsprüfung
Studiendauer: 12 Semester
Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkungen: Mit NC 1
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Inhalte des Fachs Medizin

Zum Studium erhält Zugang, wer über eine geeignete Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) verfügt.

Studienbeginn

Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 12,5 Semester in Vollzeit. Informationen zum Studium in Teilzeit.

Das Studium Medizin umfasst 360 Leistungspunkte.

Die Vergabe aller Studienplätze in der Medizin an Universitäten in Deutschland erfolgt über die Stiftung für Hochschulzulassung. Dort finden Sie auch weitergehende Informationen zum Zulassungsverfahren.

!! Studieninteressierten und Bewerber*innen raten wir dringend, diese Seite regelmäßig zu besuchen, um über die aktuellen Bewerbungsfristen informiert zu sein. !!

Für die im Rahmen des Hochschulauswahlverfahrens im Studiengang Medizin von der Universität Bielefeld zu vergebenden Studienplätze in der Zentralen Eignungsquote und im Auswahlverfahren der Hochschule gelten folgende Regelungen:

1. Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
Die Auswahlentscheidungen werden nach dem Grad der Eignung der Bewerber*innen für den Studiengang Medizin getroffen. Hierbei wird auf das Ergebnis des fachspezifischen Studieneignungstests Test für Medizinische Studiengänge (TMS) zurückgegriffen.

2. Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)
Im Auswahlverfahren der Hochschule werden drei Unterquoten gebildet. In jeder Unterquote wird für jede*n Bewerberin*Bewerber eine Gesamtpunktzahl gebildet, die sich aus der Summe der in den Auswahlkriterien erreichten Punkten errechnet; es sind insgesamt maximal 100 Punkte zu erreichen.

Folgende Quoten werden gebildet:

AdH1 (20 % der in dieser Quote zur Verfügung stehenden Studienplätze):
a. Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung für das gewählte Studium (Durchschnittsnote, Gewichtung 90 %)
b. Ableistung eines Dienstes nach Anlage 7 Absatz 1 der StudienplatzVVO NRW (Gewichtung 10 %)
AdH2 (30 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze)
a. Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung für das gewählte Studium (Durchschnittsnote, Gewichtung 80 %)
b. Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens 12 Monaten Dauer, der über die fachspezifische Eignung Auskunft gibt (Gewichtung 20 %), es wird die Anlage 6 Unterabschnitt - Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten Medizin der StudienplatzVVO NRW gelisteten Berufe angewendet. Mehrere Berufstätigkeiten führen nicht zu einer Erhöhung der Gewichtung.
AdH3 (50 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze)
a. Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung für das gewählte Studium (Durchschnittsnote, Gewichtung 50 %)
b. Ergebnis eines fachspezifischen Eignungstests (Gewichtung 50 %), es wird ausschließlich die schulnotenunabhängige Punktzahl des fachspezifischen Studieneignungstests Test für Medizinische Studiengänge (TMS) nach Maßgabe von § 5 und der Anlage 5 Absatz 3 a) der StudienplatzVVO NRW in der jeweils geltenden Fassung berücksichtigt.

Darüber hinaus werden Studienplätze über die Abiturbestenquote vergeben.

Sofern Sie ein Zulassungsangebot von der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart) erhalten und dieses Zulassungsangebot annehmen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der gesetzten Frist die Einschreibung vorzunehmen.
Für die Einschreibung benutzen Sie bitte die Online-Einschreibung

Beim Bielefelder Studiengang Medizin handelt es sich um einen Modellstudiengang. Die Teilnahme daran ist gemäß § 3 Abs. 4 SPO freiwillig. Mit der Einschreibung erklärt die*der angehende Studierende die freiwillige Entscheidung für die Teilnahme am Modellstudiengang und die Kenntnis über dessen Besonderheiten im Vergleich zum Regelstudiengang Medizin. Der Wechsel in einen anderen Modell- oder Regelstudiengang Medizin ist i.d.R. mit einer Studienzeitverlängerung verbunden.

Bewerbungsfristenreminder

Zum Bewerbungsportal

Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.

Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.

Legende

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Die Angaben zu Zulassungsbeschränkungen / Numerus clausus (NC) beziehen sich auf die Bewerbung zum Wintersemester 2026/27 und Sommersemester 2027.
Informationen zu NC Werten aus früheren Jahren