FsB vom 02.05.2014
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Sachunterricht vom 02.05.2014.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2014/2015 und bis einschließlich Sommersemester 2016 für einen Master of Education Studiengang mit dem Fach Sachunterricht an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2018/2019 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2019 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 30.09.2016.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 10 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 30.09.2016 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Fortsetzung Schwerpunktfach (Grundschule) Sachunterricht umfasst 20 Leistungspunkte.
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Praxissemester
Das "Praxissemester" ist ein verpflichtender Bestandteil des Master of Education-Studiums.
Direkt zur Übersicht der Studiengangsvarianten.
Deutsch als Zweitsprache
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist ebenfalls ein verpflichtender Bestandteil des Master of Education-Studiums.
Direkt zur Übersicht der Studiengangsvarianten.
Qualitätsbericht Master of Education (G)
Qualitätsbericht für den Kombi-Master Lehramt Grundschulen