FsB vom 02.05.2014
Im Master of Education „Evangelische Theologie: Fortsetzung Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) (wenn mit Ba-Arbeit)“ sollen die bereits in der Bachelorphase erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen zum Deuten und Verstehen, Wahrnehmen und Beschreiben sowie Gestalten und Kommunizieren von religiösem Sinn auf Basis einer wissenschaftlich geleiteten Deutung des Christentums, seiner Traditionen und praktischen Verantwortung für die Gegenwart miteinander vernetzt und konsolidiert werden. Der Fokus des Studiums liegt auf Theorien und Methoden zur Vorbereitung, Erprobung und Analyse religiösen Lernens an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen und bietet Raum für individuelle Vertiefung in dem schulischen Kontext und dem Alter der Schülerinnen und Schüler angemessenen Themenfeldern wie Werteerziehung oder interkultureller Bildung. Im Zuge der Begleitung des Praxissemesters sollen Studierende ihre fachlichen und didaktischen Kompetenzen ebenso wie ihre zukünftige Berufsrolle als Religionslehrkraft erproben und über Zugänge des forschenden Lernens theoretisch und methodisch reflektieren. Das Studium dient darüber hinaus dazu, die in der Bachelorphase begonnene Profilbildung in ausgewählten fachwissenschaftlichen Themenbereichen zu erweitern und zu vertiefen.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.
Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Das Lehrangebot ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. Eine Studienberatung zur Planung des Studienverlaufs wird empfohlen.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Fortsetzung Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) Evangelische Theologie umfasst 30 Leistungspunkte.
Zum Master of Education erhält Zugang, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nachweist. Die Anforderungen an die Qualifizierung des ersten Abschlusses richten sich nach dem angestrebten Lehramt.
Ein erster Abschluss für einen Master of Education-Studiengang mit dem Berufsziel eines Lehramtes ist grundsätzlich qualifiziert, wenn an der Universität Bielefeld der Studienabschluss im Bachelor mit einer entsprechenden Ausrichtung (Berufsziel und Fächerwahl) absolviert wurde.
Andere Abschlüsse können qualifiziert sein, wenn jeweils für das angestrebte Lehramt Leistungen nachgewiesen werden, die denen des zuvor genannten Bachelorstudienabschlusses im Wesentlichen entsprechen. Das können z.B. Abschlüsse sein mit
Um später für das Referendariat die Lehrerlaubnis ("Vokatio") für das Fach ev. Religionslehre zu erhalten, ist es notwendig, dass Sie Mitglied einer ev. Kirche sind. Genauere Informationen dazu erteilt das Landeskirchenamt der Ev. Kirche von Westfalen.
Die Studienplätze für diesen Studiengang unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich dennoch innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen für das Zugangsverfahren bewerben.
Sobald Sie positive Nachrichten im Bewerbungs- und Statusportal erhalten haben (Zugangsbescheide), können Sie innerhalb der gesetzten Frist den Antrag auf Einschreibung stellen. Sofern Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung stellen.
Wichtiger Hinweis: Beachten Sie unbedingt die geltenden Fristen für die Bewerbung, Ein- bzw. Umschreibung. Gegebenenfalls gelten verkürzte Fristen, sofern das Praxissemester mit Vorbereitung im 1. und 2. Fachsemester studiert werden soll.
Auf den Seiten des Studierendensekretariats finden Sie nähere Informationen zum Bewerbungsprozess sowie Hinweise zum Einschreibungsverfahren.
Zum Bewerbungsportal
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Abteilung Theologie und Diakoniewissenschaft mit dem Studienangebot
Die Angaben zu Zulassungsbeschränkungen / Numerus clausus beziehen sich auf die Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 und Sommersemester 2025. Informationen zu NC Werten aus früheren Jahren finden Sie auf dieser Seite.
Was bedeutet "Wenn mit / ohne Ba-Arbeit"?
In HRSGe-Studiengängen sind in dem Fach, in welchem im Bachelorstudium die Bachelorarbeit erbracht wurde, zusätzlich 10 LP zu erbringen.
In der Studieninformation werden diese beiden Varianten durch die Namenszusätze 'wenn mit Ba-Arbeit' bzw. 'wenn ohne Ba-Arbeit' gekennzeichnet.
Praxissemester
Das "Praxissemester" ist ein verpflichtender Bestandteil des Master of Education-Studiums.
Direkt zur Übersicht der Studiengangsvarianten.
Deutsch als Zweitsprache
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist ebenfalls ein verpflichtender Bestandteil des Master of Education-Studiums.
Direkt zur Übersicht der Studiengangsvarianten.
Qualitätsbericht Master of Education (HRSGe)
Qualitätsbericht für den Kombi-Master Lehramt Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen