Deutsch als Fremd- und Zweitsprache Kernfach (fw)

FsB vom 01.12.2011 mit Änderungen vom 15.10.2013, 17.02.2014, 01.04.2015, 01.10.2021 und Berichtigung vom 16.12.2013

Achtung: Auf dieser Seite wird ein auslaufendes Angebot von Studiengangsvariante und Modulen angezeigt. Das Studium nach diesen Regelungen ist nur noch eingeschränkt möglich. Die detaillierten Regelungen finden Sie in den Übergangsbestimmungen.

Siehe auch die nachfolgenden FsB-Versionen unter "Andere FsB-Versionen".

Zur aktuell gültigen Studiengangsvariante

Überblick

Bachelor of Arts
6 Semester

Übergangsbestimmungen

Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache vom 01.12.2011 mit Änderungen vom 15.10.2013, 17.02.2014, 01.04.2015, 01.10.2021 und Berichtigung vom 16.12.2013.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2011/12 und bis einschließlich Sommersemester 2025 für einen Bachelorstudiengang mit dem Fach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2028/29 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2029 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 30.05.2025.

Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 30.05.2025 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.

Die Lehrveranstaltungen

Formalia / Wichtige Informationen

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester in Vollzeit. Informationen zum Studium in Teilzeit.

Das Studium Kernfach (fw) Deutsch als Fremd- und Zweitsprache umfasst 120 Leistungspunkte.

Bitte informieren Sie sich über das Studienstrukturmodell und beachten Sie die Kombinationsmöglichkeiten sowie die Regelungen zum Individuellen Ergänzungsbereich.

Zum Masterstudium erhält Zugang, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nach Maßgabe der Fächerspezifischen Bestimmungen nachweist.

Bitte lesen Sie in jedem Fall die konkreten Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang in den Fächerspezifischen Bestimmungen.

Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.

Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss erhalten Zugang, sofern der erworbene Studienabschluss hierfür als ausreichend erachtet wird und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Informationen zur Bewerbung für Internationale Studieninteressierte und den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen.

Internetseiten des Faches Deutsch als Fremd- und Zweitsprache

Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):

Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft mit dem Studienangebot

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6 Semester
FsB vom 30.05.2025 (Aktuelle Version) FsB vom 01.12.2011 mit Änderungen vom 15.10.2013, 17.02.2014, 01.04.2015, 01.10.2021 und Berichtigung vom 16.12.2013