FsB vom 01.12.2011 mit Änderungen vom 15.10.2013, 17.02.2014, 01.04.2015, 01.10.2021 und Berichtigung vom 16.12.2013
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache vom 01.12.2011 mit Änderungen vom 15.10.2013, 17.02.2014, 01.04.2015, 01.10.2021 und Berichtigung vom 16.12.2013.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2011/12 und bis einschließlich Sommersemester 2025 für einen Bachelorstudiengang mit dem Fach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2028/29 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2029 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 30.05.2025.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 30.05.2025 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester in Vollzeit. Informationen zum Studium in Teilzeit finden Sie auf der folgenden Internetseite.
Das Studium Kernfach (fw) Deutsch als Fremd- und Zweitsprache umfasst 120 Leistungspunkte.
Bitte informieren Sie sich über das Studienstrukturmodell und beachten Sie die Kombinationsmöglichkeiten sowie die Regelungen zum Individuellen Ergänzungsbereich.
Internetseiten des Faches Deutsch als Fremd- und Zweitsprache
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft mit dem Studienangebot
Individueller Ergänzungsbereich