FsB vom 15.05.2017
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Sportwissenschaft vom 15.05.2017.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2017/2018 und bis einschließlich Sommersemester 2023 für einen Master of Education Studiengang mit dem Fach Sportwissenschaft an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2025 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2025/2026 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 03.05.2023.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 03.05.2023 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Fortsetzung Fach (Grundschule) Sportwissenschaft umfasst 15 Leistungspunkte.
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Prüfungs- und Studienordnung für das Masterstudium (MPO Ed.)
Praxissemester
Das "Praxissemester" ist ein verpflichtender Bestandteil des Master of Education-Studiums.
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Deutsch als Zweitsprache
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist ebenfalls ein verpflichtender Bestandteil des Master of Education-Studiums.
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