Rechtswissenschaft

Studien- und Prüfungsordnung vom 15.01.2020

Achtung: Auf dieser Seite wird ein auslaufendes Angebot von Studiengangsvariante und Modulen angezeigt. Das Studium nach diesen Regelungen ist nur noch eingeschränkt möglich. Die detaillierten Regelungen finden Sie in den Übergangsbestimmungen:

Überblick

Staatsprüfung
10 Semester

Übergangsbestimmungen

Zum 01.10.2023 (Wintersemester 2023/24) tritt eine neue Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft (StudPrO) 2023 in Kraft und entfaltet Geltung für alle Studierenden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens an der Universität Bielefeld den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Prüfung studieren. Gem. § 57 der neuen StudPrO 2023 gelten allerdings zugunsten der bisherigen Studierenden verschiedene Übergangsregelungen, welche eine möglichst komplikationslose und nahtlose Fortsetzung des Studiums unter Geltung der neuen Ordnung ermöglichen sollen. Geregelt wurden insbesondere

  • die Fortgeltung bereits bestandener Zwischenprüfungen,
  • der (erleichterte) Abschluss bereits begonnener, aber noch nicht bestandener Zwischenprüfungen und
  • der befristet mögliche Abschluss bereits begonnener Schwerpunktbereichsprüfungen unter Geltung der (vorherigen) StudPrO 2020.

Näheres zu den jeweiligen Übergangsregelungen können Sie dem Normtext des § 57 StudPrO 2023 entnehmen. Für weitere Fragen und Beratungsanliegen können Sie sich auch an das Studienbüro Rechtswissenschaft wenden.

Die Lehrveranstaltungen

Formalia / Wichtige Informationen

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester.

 

Weiterführende Links

Internetseiten des Faches Rechtswissenschaft

Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):

Fakultät für Rechtswissenschaft mit dem Studienangebot