Jedes Semester
30 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Die Studierenden können ein durch eine spezifische Fragestellung definiertes aktuelles Forschungsgebiet selbstständig angehen und dieses in einer den Standards wissenschaftlichen Publizierens entsprechenden Form darstellen. Sie besitzen die Befähigung zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit und können die im Studiengang erworbenen fachlichen und methodischen Kenntnisse anwenden. Da die Masterarbeit bevorzugt in Kooperation mit externen Partnern (Krankenhäusern, Ärzten, Instituten, Krankenkassen etc.) durchgeführt werden soll, erlernen die Studierenden hier auch den interdisziplinären Dialog im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsprojektes.
Aus den aktuellen Forschungsgebieten der den Studiengang tragenden Fakultäten und Bereichen wird den Studierenden ein Thema zur interdisziplinären Biomedizin ausgegeben. Das Thema der Masterarbeit soll in der Regel mit einem außeruniversitären Partner aus den Bereichen der Medizin, Diagnostik, molekularen Grundlagenforschung oder den Gesundheitswissenschaften erarbeitet werden. In Absprache mit einer/m Dozentin/en der den Studiengang tragenden Bereiche kann die Masterarbeit auch in einem anderen Bereich oder außeruniversitär angefertigt werden. Es ist eine Masterarbeit anzufertigen, die den themenspezifischen Kenntnisstand zu Beginn der Arbeit, die Fragestellungen und Hypothesen, die verwendeten Materialien und Methoden, die erzielten Ergebnisse sowie deren kritische Einordnung in die Literatur wiedergibt.
—
—
Modulstruktur: 1 bPr 1
Die Masterarbeit ist eine eigenständige wissenschaftliche, schriftliche Ausarbeitung. Der Umfang (ohne Titelblatt, Abstract, Inhalts-, Abbildungs- Tabellen- und Literaturverzeichnis, Tabellen, Abbildungen, Anhang und Selbständigkeitserklärung) ergibt sich aus der inhaltlichen Fragestellung und ist mit der*dem jeweiligen Hauptbetreuer*in abzustimmen.
Studierende zeigen, dass sie eine wissenschaftliche Aufgabenstellung aus dem Themenspektrum des jeweiligen Studiengangs eigenständig und innerhalb der vorgesehenen Frist bearbeiten können.
Studierende nehmen hierzu Kontakt mit einer*einem Betreuer*in auf und sprechen über eine mögliche Aufgabenstellung. Die finale Aufgabenstellung wird verantwortlich von der*dem Betreuer*in ausgegeben. Mit dieser Ausgabe beginnt die Bearbeitungszeit. Zugleich ist durch Betreuer*in und Studierende eine unverzügliche Anmeldung im Prüfungsamt sicherzustellen, um insbesondere die Prüfer*innen zu bestellen und das Prüfungsverfahren zu dokumentieren. Die Masterarbeit ist nach Absprache mit der*dem Betreuer*in auf Deutsch oder Englisch zu verfassen. Gruppenarbeiten sind nicht möglich.
Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Die Aufgabenstellung muss so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb des vorgesehenen Workloads von 30 LP (900 Stunden) möglich ist.
Die Arbeit ist fristgerecht und in elektronischer Form im Prüfungsamt der Fakultät für Biologie einzureichen.
Weitere Regelungen zur Masterarbeit ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.
Studiengang | Profil | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
---|---|---|---|---|
Interdisziplinäre Biomedizin / Master of Science [FsB vom 02.07.2018 mit Änderungen vom 16.05.2023 und 28.03.2024] | Bioinformatics | 4. | ein Semester | Pflicht |
Interdisziplinäre Biomedizin / Master of Science [FsB vom 02.07.2018 mit Änderungen vom 16.05.2023 und 28.03.2024] | Experimental Science | 4. | ein Semester | Pflicht |
Interdisziplinäre Biomedizin / Master of Science [FsB vom 02.07.2018 mit Änderungen vom 16.05.2023 und 28.03.2024] | Health Science | 4. | ein Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.