Jedes Semester
30 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Befähigung, eine eigenständige wissenschaftliche Leistung größeren Umfangs in schriftlicher Form selbstständig zu erarbeiten
Die Studierenden wählen in Abstimmung mit dem*der selbstgewählten Betreuer*in Thema, Fragestellung und Methodik der Masterarbeit. Die Arbeit bezieht sich auf den aktuellen Forschungsstand zum Thema und nutzt die verfügbaren relevanten Quellen.
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Modulstruktur: 1 bPr 1
Die Masterarbeit ist eine eigenständige schriftliche wissenschaftliche Ausarbeitung. Die Aufgabenstellung wird von einer prüfungsberechtigten Person der Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie ausgegeben und von dieser und einer weiteren prüfungsberechtigten Person bewertet. Der oder die Studierende kann Vorschläge für das Thema und die weitere prüfende Person machen. Die Arbeit ist in digitaler Form fristgerecht abzugeben. Gruppenarbeiten sind für bis zu drei beteiligte Studierende möglich. Der Umfang der Arbeit erhöht sich entsprechend. In der Masterarbeit sind die individuellen Anteile kenntlich zu machen; sie werden individuell benotet.
Die Masterarbeit umfasst zwei Teile:
• Schriftliche Hausarbeit im Umfang von 200.000 bis zu 270.000 Zeichen (entspricht ca. 75-100 Seiten). Studierende nehmen hierzu Kontakt mit einer*einem Betreuer*in auf und sprechen über eine mögliche Aufgabenstellung. Die finale Aufgabenstellung wird verantwortlich von der*dem Betreuer*in ausgegeben. Mit dieser Ausgabe beginnt die Bearbeitungszeit. Zugleich ist durch Betreuer*in und Studierende eine unverzügliche Anmeldung im Prüfungsamt sicherzustellen, um insbesondere die Prüfer*innen zu bestellen und das Prüfungsverfahren zu dokumentieren. Die Masterarbeit kann in Absprache mit der*dem Betreuer*in auf Deutsch oder auf Englisch verfasst werden.
• Reflexionsgespräch im Umfang von 25-30 Minuten zu den Ergebnissen, den fachlichen Grundlagen sowie dem gewählten theoretischen und methodischen Zugriff der Masterarbeit. Der*die Kandidat*in belegt im Gespräch seine Kompetenz, die Arbeit mündlich zu reflektieren und sich argumentativ mit kritischen Fragen zur Arbeit auseinanderzusetzen. Das Reflexionsgespräch wird von dem*der Erstgutachter*in organisiert und mit den beiden Lehrenden, die die Arbeit bewerten, durchgeführt. Über das Gespräch wird ein Protokoll angefertigt. Mit Zustimmung des*der Kandidaten*in können Gäste als Zuhörer zugelassen werden.
Die Bearbeitungszeit für die Erstellung der Hausarbeit beträgt sechs Monate, das Reflexionsgespräch wird binnen acht Wochen nach Einreichung der Masterarbeit durchgeführt.
Weitere Regelungen ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.
| Studiengang | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
|---|---|---|---|
| Bilder, Medien, Materialität: Historische Perspektiven / Master of Arts [FsB vom 15.05.2026] | 4. | 1 Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.
Bilder, Medien, Materialität: Historische Perspektiven / Master of Arts