Jedes Sommersemester
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Die Studierenden haben vertiefte theoretische und systematische Kenntnisse über die Funktionsweisen, Institutionalisierungen und Arbeitsformen in ausgewählten, relevanten Feldern und erkennen die Potenziale und Grenzen sozialpädagogischen Handelns. Sie verstehen in diesem Zusammenhang die (historischen) Widersprüche, Spannungen und Strukturkonflikte in den Feldern. Sie erkennen, wie sich im Handlungsfeld allgemeine Prinzipien unter dem Einfluss bestimmter (z.B. ökonomistischer, familistischer, rassistisch-nationalistischer) Ideologien und Interessen verändern, und sind in der Lage, auf der Grundlage emanzipatorischer und fachlich-ethischer Erwägungen angemessene Handlungsräume zu explorieren. Vor dem Hintergrund fundierter theoretischer und empirischer Kenntnisse über die jeweiligen Lebenslagen, Lebenswelten, Bedürfnisse und Rechte der Adressat*innen können sie angemessene von unangemessenen Zugangsweisen und Bearbeitungsstrategien unterscheiden. Die Studierenden sind in der Lage, institutionelle Dynamiken und soziale Kulturen sowie Machtprozesse unter institutionellen und organisationalen Gesichtspunkten zu analysieren und einzuordnen. Dazu gehört auch die Analyse und Fähigkeit zur Kritik von Ausschließungsverhältnissen auf dem Fundament von natio-ethno-kulturellen (mehrfach) Zugehörigkeiten. Sie können diese Dynamiken in professionstheoretischer und -ethischer Sicht evaluieren und sich professions- und gesellschaftspolitisch zu professioneller Haltung und Mandat positionieren.
Element 1: Orte, Verortungen und Verständnisse sozialpädagogischen Handelns
Seminare in Element 1 („Orte, Verortungen und Verständnisse sozialpädagogischen Handelns“) bieten vertiefte Auseinandersetzungen mit Institutionen, professionellen Handlungsbedingungen und sozialpädagogischem Methodenwissen. Dabei werden die fachlichen Ansprüche sozialpädagogischen Handelns vor dem Hintergrund von Organisationsbedingungen und Formen der Institutionalisierung von Hilfe und Erziehung erörtert. Das Spannungsverhältnis von organisationalem Funktionieren und fachlich-ethisch begründetem Handeln wird mit Blick auf den Zusammenhang von Erfahrung und Erkenntnis diskutiert. Thematisiert wird auch der Widerspruch zwischen der Involviertheit der Sozialpädagogik in nationalstaatliche und rassistische Exklusionsdynamiken bei gleichzeitiger Orientierung an universellen Orientierungen, wie den Menschenrechten.
Element 2: Ungleichheiten, Zugänge und Ausschlüsse als Thema in und Gegenstand der Sozialpädagogik
In Element 2 („Ungleichheiten, Zugänge und Ausschlüsse als Thema in und Gegenstand der Sozialpädagogik“) werden die Lebensbedingungen potenzieller Adressat*innen, die Zugangsbedingungen zu wohlfahrtsstaatlich bereitgestellten Leistungen und Maßnahmen der Sozialen Arbeit sowie die Kooperationsverhältnisse innerhalb der sozialpädagogischen Unterstützungsangebote kritisch reflektiert. Aspekte von Armut, Ungleichheit, Rassismus und Diskriminierung, Gerechtigkeit und Emanzipation sowie Vertrauensmissbrauch und Gewalt werden behandelt.
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Es müssen beide Modulelemente E1 und E2 studiert werden. In einer Veranstaltung ist eine Studienleistung, in der anderen die Prüfungsleistung zu erbringen. In der Veranstaltung, in der die Modulprüfung abgelegt wird, ist keine Studienleistung zu erbringen.
Die Themenbezogenen Module können nur gemeinsam studiert werden. Wird das Modul I gewählt, muss auch das Modul II studiert werden.
Im Rahmen des gesamten Profilstudiums muss eine Prüfungsleistung in Form einer Hausarbeit und eine in Form einer mündlichen Leistung erbracht werden.
Modulstruktur: 1 SL, 1 bPr 1
| Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
|---|---|---|
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Lehrende der Veranstaltung
E1: Orte, Verortungen und Verständnisse sozialpädagogischen Handelns
(Seminar)
Die Studienleistung dient der Auseinandersetzung mit der Logik des wissenschaftlichen Diskurses und der Einübung einer reflexiven Haltung und der Fähigkeit zu Schlussfolgerungen. Die Studienleistung kann auch in Form von Kooperationen bzw. gemeinschaftlichem Arbeiten erbracht werden. Studienleistungen können beispielsweise sein: Teilnahme an einer begleitenden studentischen Diskussionsgruppe, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation oder Seminargestaltung in Einzel- oder Gruppenarbeit, Erstellung kurzer Texte zu Seminarinhalten. Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Gesamtumfang von höchstens 2000 Wörtern und mündliche Beiträge im Gesamtumfang von höchstens 30 Minuten verlangt werden. Für alternative Erbringungsformen gilt, dass diese den gängigen mündlichen oder schriftlichen Formen der Leistungserbringung in ihrem Umfang entsprechen müssen |
siehe oben |
siehe oben
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Lehrende der Veranstaltung
E2: Ungleichheiten, Zugänge und Ausschlüsse als Thema in und Gegenstand der Sozialpädagogik
(Seminar)
Siehe Beschreibung bei Element 1 |
siehe oben |
siehe oben
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Die Modulprüfung wird im Rahmen eines der Elemente 1 oder 2 erbracht. In der Prüfung werden über die Veranstaltung hinausweisende Aspekte und die modulspezifischen Kompetenzen aufgegriffen. Sie kann auf einer zuvor im Rahmen einer Modulveranstaltung erbrachten Studienleistung aufbauen, wobei auch hier Bezüge zu veranstaltungsübergreifenden Aspekten hergestellt werden müssen.
Die prüfende Person informiert über die möglichen Prüfungsmodalitäten.
Mögliche Erbringungsformen sind:
Die Modulprüfung wird im Rahmen des Elemente 1 oder 2 erbracht.
Beschreibung siehe E1.
| Studiengang | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
|---|---|---|---|
| Erziehungswissenschaft / Master of Arts [FsB vom 18.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] | 1. o. 2. o. 3. | 1 oder 2 Semester | Wahlpflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.