Module 25-BEW5-BEK2 Social, political, and legal Conditions and Contexts of Childhood Education

Faculty

Person responsible for module

Regular cycle (beginning)

Every summer semester

Credit points and duration

10 Credit points

For information on the duration of the modul, refer to the courses of study in which the module is used.

Competencies

In dem Modul erwerben die Studierenden Kenntnisse bezüglich der gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Bedingungen und Kontexte der Bildung und Erziehung in der Kindheit. Sie lernen migrationsgesellschaftliche Kontexte als Bedingung kultureller und sozialer Heterogenität einzuschätzen und differenz- und ungleichheitstheoretische Forschungsansätze mit Bezug auf Kindheit kennen. Auf dieser Basis lernen sie forschungsbasiert die kulturelle Diversität kindlicher Lebenswelten und Lebenslagen sowie die soziale Differenzierung und gesellschaftliche Stratifizierung in ihrer Bedeutung für Bildungs- und Erziehungsprozesse in der Kindheit zu reflektieren.
Die Studierenden kennen politische Kontexte und rechtliche Grundlagen der Bildung und Erziehung in der Kindheit und der Problembearbeitung in den Institutionen der Kindheit. Sie vertiefen Kenntnisse in Bezug auf Kinderrechte und Kinderschutz, Kinder- und Jugendhilfe-, Familien- und Sozialrecht. Sie lernen politische und wohlfahrtsstaatliche Diskurse kritisch einzuschätzen und die (gesetzliche) Regulierung von Kindheit in Institutionen, Programmen und Maßnahmen verstehen und aus fachlicher Sicht einordnen.

Content of teaching

In dem Modul wird Bildung und Erziehung in der Kindheit in ihren gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Kontexten unter Berücksichtigung von sozialer Ungleichheit, Diversität und Inklusion thematisiert und reflektiert.

Im Element 1 geht es um politische und rechtliche Grundlagen der Bildung und Erziehung in der Kindheit und der Problembearbeitung in den Institutionen der Kindheit. Die Veranstaltungen in Element 2 bauen auf der Vorlesung zum Recht in Modul BEW 2, Element 5 auf. In Bezug auf die rechtlichen Grundlagen werden hier wie z.B. Kinderrechte und Kinderschutz, Kinder- und Jugendhilfe-, Familien-, Sozial- und Berufsrecht fokussiert und vertieft. In Hinblick auf politische Grundlagen geht es darum, ein eingehendes Verständnis für kindheitsbezogene bildungs- und sozialpolitische sowie wohlfahrtsstaatliche Diskurse zu vermitteln, die der Rechtsentwicklung folgen oder dieser vorausgehen können und Entwicklungen der politischen Regulierung von Kindheit betreffen. An Beispielen wie Kinderschutzmaßnahmen und -programme, dem Paradigma der frühen Förderung und Prävention oder dem Imperativ der Inklusion können solche Diskurse und die an sie anschließenden Programme und Maßnahmen zum Thema werden.

Im Element 2 geht es um soziale Differenzen, gesellschaftliche Stratifizierung und kulturelle Heterogenität in der Kindheit. Dabei wird die Zuschreibung von sozialen, ethnischen, geschlechtlichen u.a. Identitätskategorien und Differenzsetzungen in der sozialen und pädagogischen Praxis intersektional und kritisch reflektiert. Vor dem Hintergrund migrationsgesellschaftlicher Bedingungen werden etwa die Phänomene Mehrsprachigkeit und sprachliche, religiöse und kulturelle Vielfalt in ihrer Bedeutung für die pädagogische Gestaltung differenzsensibler Erziehung und Bildung diskutiert. Ebenso kann es in diesem Element um geschlechtliche Diversifizierung und geschlechtersensible pädagogische Ansätze. Mit Bezug auf die soziale Diversität kindlicher Lebenswelten und Lebenslagen sowie Erkenntnisse der ungleichheitsbezogenen Kindheitsforschung werden Themen wie Kinderarmut, Privilegierung und Benachteiligung, Beeinträchtigung und Behinderung forschungsbasiert behandelt.

Recommended previous knowledge

Necessary requirements

Explanation regarding the elements of the module

Es sind beide Veranstaltungen E1 und E2 zu studieren. In einem der Elemente ist eine benotete Prüfungsleistung zu erbringen. In dem Element, in dem die Prüfungsleistung erbracht wird, ist keine Studienleistung zu erbringen.

Module structure: 1 SL, 1 bPr 1

Courses

E1: Soziale Differenzen, gesellschaftliche Stratifizierung und kulturelle Heterogenität in der Kindheit
Type seminar o. lecture
Regular cycle SoSe
Workload5 90 h (30 + 60)
E2: Politische und rechtliche Grundlagen
Type seminar
Regular cycle SoSe
Workload5 90 h (30 + 60)

Study requirements

Allocated examiner Workload LP2
Teaching staff of the course E1: Soziale Differenzen, gesellschaftliche Stratifizierung und kulturelle Heterogenität in der Kindheit (seminar o. lecture)

Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer Aufgabe zu Übungszwecken. Übungsaufgaben können beispielsweise sein: Die Vorbereitung und Durchführung einer Gruppenarbeit, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation, ein Essay, die Zusammenfassung eines Textes etc.
Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1200 Wörtern und mündliche Beiträge im Umfang von höchstens 20 Minuten verlangt werden.

see above see above
Teaching staff of the course E2: Politische und rechtliche Grundlagen (seminar)

siehe Beschreibung bei E1

see above see above

Examinations

term paper o. written examination o. oral examination o. portfolio o. oral presentation with written exploration

Die Modulprüfung wird im Rahmen des Elemente 1 oder 2 erbracht. In der Prüfung werden über die Veranstaltung hinausweisende Aspekte und die modulspezifischen Kompetenzen aufgegriffen. Sie kann auf einer zuvor im Rahmen einer Modulveranstaltung erbrachten Studienleistung aufbauen, wobei auch hier Bezüge zu veranstaltungsübergreifenden Aspekten hergestellt werden müssen.
Die prüfende Person informiert über die möglichen Prüfungsmodalitäten.

Mögliche Erbringungsformen sind:

  • Klausur im Umfang von 90 Minuten
  • mündliche Prüfung im Umfang von höchstens 30 Minuten,
  • Hausarbeit im Umfang von höchstens 4.500 Wörtern,
  • Referat (15-20 Minuten) mit einer schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von höchstens 2.500 Wörtern,
  • Portfolio, das verschiedene mediale Formen zusammenführt. Das Portfolio bezeichnet eine Zusammenstellung von Dokumenten, die den Lernverlauf eines Individuums beschreiben bzw. dokumentieren. Portfolios dienen dazu, Lernerfahrungen und -erfolge zu erfassen und Lernstrategien zu planen. Mit Hilfe des Portfolios sollen die Arbeitsergebnisse eines Studierenden aus einer Veranstaltung/einem Modul dokumentiert werden. Ein Portfolio kann verschiedene Arbeiten von Exzerpten und Literaturrecherchen bis zu Lerntagebüchern oder Referaten enthalten. Die Dozent*innen entscheiden jeweils, welche Leistungen für das Portfolio zu erbringen sind, dies kann je nach didaktischem Konzept der Veranstaltung/des Moduls für alle Studierenden gleich sein, es kann aber auch individuell vereinbart werden. Die Bewertung des Portfolios erfolgt abschließend aufgrund einer Gesamtbetrachtung der Sammlung.
term paper o. written examination o. oral examination o. portfolio o. oral presentation with written exploration
Allocated examiner Teaching staff of the course E2: Politische und rechtliche Grundlagen (seminar)
Weighting 1
Workload 120h
LP2 4

Die Modulprüfung wird im Rahmen des Elemente 1 oder 2 erbracht.
Beschreibung siehe E1.

The module is used in these degree programmes:

Degree programme Version Profile Recom­mended start 3 Duration Manda­tory option 4
Educational Science / Bachelor of Arts [FsB vom 18.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] Bachelor with One Core Subject (Academic) Bildung und Erziehung in der Kindheit 4. 1 semes­ter Obli­gation
Educational Science / Bachelor of Arts [FsB vom 18.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] Major Subject (Academic) 3. o. 4. 1 semes­ter Compul­sory optional subject
Educational Science / Bachelor [FsB vom 18.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] Minor Subject (Academic), 60 CPs 5. o. 6. 1 semes­ter Compul­sory optional subject

Automatic check for completeness

The system can perform an automatic check for completeness for this module.


Legend

1
The module structure displays the required number of study requirements and examinations.
2
LP is the short form for credit points.
3
The figures in this column are the specialist semesters in which it is recommended to start the module. Depending on the individual study schedule, entirely different courses of study are possible and advisable.
4
Explanations on mandatory option: "Obligation" means: This module is mandatory for the course of the studies; "Optional obligation" means: This module belongs to a number of modules available for selection under certain circumstances. This is more precisely regulated by the "Subject-related regulations" (see navigation).
5
Workload (contact time + self-study)
SoSe
Summer semester
WiSe
Winter semester
SL
study requirement
Pr
Examination
bPr
Number of examinations with grades
uPr
Number of examinations without grades
This academic achievement can be reported and recognised.