Every winter semester
4 Credit points
For information on the duration of the modul, refer to the courses of study in which the module is used.
Die Studierenden…
Das Modul 5-II-MED-KER enthält eine Studienleistung und eine Prüfungsleistung aus dem longitudinalen KoMED-Programm. Die drei Reflexionsnachweise (Studienleistungen) werden i. d. R im 7., 8. und 9. Fachsemester erbracht. Die unbenotete Prüfung (Abschlusspräsentation) liegt i.d.R. im 10. Fachsemester.
Wie im ersten Studienabschnitt, müssen Studierende einmal pro Semester (7., 8., 9. und 10. Fachsemester) am Progress Test teilnehmen.
Das Modul 5-II-MED-KER umfasst die regelmäßige Teilnahme am KoMED-Programm sowie an Progress Tests.
Die Lehrinhalte des Moduls sind:
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5-I-MED-EINS und 5-I-MED-BSP
KoMED-Programm:
Progress Tests:
Module structure: 2 SL, 1 uPr 1
Allocated examiner | Workload | LP2 |
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Teaching staff of the course
KER II (KoMED-Programm)
(tutorial)
Nachweis (Kompetenzreflexion, 3x): eine strukturierte und methodengeleitete Reflexion der persönlichen Kompetenzentwicklung sowie eine daraus abgeleitete Zielstellung entweder schriftlich in Form eines Reflexionsprotokolls (Umfang: 3.400-5.100 Zeichen, entspr. 2-3 Seiten) oder mündlich im Rahmen einer entsprechend ausgewiesenen Veranstaltung. |
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Teaching staff of the course
KER II (Progress Tests)
(internship)
Nachweis (Progress Tests, 4x): in Semester 7 bis 10 jeweils 1x Ausfüllen des schriftlichen Progress Tests und in Semester 9 zudem 1x Durchlaufen des praktischen Progress Tests. |
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Die Prüfung findet im Rahmen ausgewiesener Abschlussveranstaltungen statt, zu denen sich Studierende fristgerecht anmelden müssen. In einer 15-minütigen Präsentation reflektieren die Studierenden ihren bisherigen Studienverlauf und ihre Entwicklung zur*zum Arzt*Ärztin und präsentieren einen individuellen Entwicklungsplan für das Praktische Jahr (PJ). Rahmende Vorgaben für die Präsentation werden den Studierenden nach Prüfungsanmeldung zur Verfügung gestellt.
Degree programme | Recommended start 3 | Duration | Mandatory option 4 |
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Medicine / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 16.05.2025] | 7. | Vier Semester | Obligation |
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