Jedes Wintersemester
4 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Die Studierenden…
Das Modul 5-II-MED-KER enthält eine Studienleistung und eine Prüfungsleistung aus dem longitudinalen KoMED-Programm. Die drei Reflexionsnachweise (Studienleistungen) werden i. d. R im 7., 8. und 9. Fachsemester erbracht. Die unbenotete Prüfung (Abschlusspräsentation) liegt i.d.R. im 10. Fachsemester.
Wie im ersten Studienabschnitt, müssen Studierende einmal pro Semester (7., 8., 9. und 10. Fachsemester) am Progress Test teilnehmen.
Das Modul 5-II-MED-KER umfasst die regelmäßige Teilnahme am KoMED-Programm sowie an Progress Tests.
Die Lehrinhalte des Moduls sind:
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5-I-MED-EINS und 5-I-MED-BSP
KoMED-Programm:
Progress Tests:
Modulstruktur: 2 SL, 1 uPr 1
Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
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Lehrende der Veranstaltung
KER II (KoMED-Programm)
(Tutorium)
Nachweis (Kompetenzreflexion, 3x): eine strukturierte und methodengeleitete Reflexion der persönlichen Kompetenzentwicklung sowie eine daraus abgeleitete Zielstellung entweder schriftlich in Form eines Reflexionsprotokolls (Umfang: 3.400-5.100 Zeichen, entspr. 2-3 Seiten) oder mündlich im Rahmen einer entsprechend ausgewiesenen Veranstaltung. |
siehe oben |
siehe oben
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Lehrende der Veranstaltung
KER II (Progress Tests)
(Praktikum)
Nachweis (Progress Tests, 4x): in Semester 7 bis 10 jeweils 1x Ausfüllen des schriftlichen Progress Tests und in Semester 9 zudem 1x Durchlaufen des praktischen Progress Tests. |
siehe oben |
siehe oben
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Die Prüfung findet im Rahmen ausgewiesener Abschlussveranstaltungen statt, zu denen sich Studierende fristgerecht anmelden müssen. In einer 15-minütigen Präsentation reflektieren die Studierenden ihren bisherigen Studienverlauf und ihre Entwicklung zur*zum Arzt*Ärztin und präsentieren einen individuellen Entwicklungsplan für das Praktische Jahr (PJ). Rahmende Vorgaben für die Präsentation werden den Studierenden nach Prüfungsanmeldung zur Verfügung gestellt.
Studiengang | Profil | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 16.05.2025] | 7. | Vier Semester | Pflicht | |
Medizin / Staatsprüfung [SPO 2025 i.V.m. der SPO 2021] | Diversität, Gesundheit, Versorgung | 7. | Vier Semester | Pflicht |
Medizin / Staatsprüfung [SPO 2025 i.V.m. der SPO 2021] | Medical Humanities | 7. | Vier Semester | Pflicht |
Medizin / Staatsprüfung [SPO 2025 i.V.m. der SPO 2021] | Molekulare Medizin | 7. | Vier Semester | Pflicht |
Medizin / Staatsprüfung [SPO 2025 i.V.m. der SPO 2021] | Psyche, Sprache, Kommunikation | 7. | Vier Semester | Pflicht |
Medizin / Staatsprüfung [SPO 2025 i.V.m. der SPO 2021] | Technologische Transformation in der Medizin | 7. | Vier Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.