Module 23-ANG-IntKom Intercultural skills

Faculty

Person responsible for module

Regular cycle (beginning)

Every semester

Credit points and duration

10 Credit points

For information on the duration of the modul, refer to the courses of study in which the module is used.

Competencies

Studierende verfügen über angemessene wissenschaftliche Kompetenzen und Instrumente, mit denen sie befähigt sind, ihre berufliche Tätigkeit eigenverantwortlich, kreativ und innovativ zu gestalten.
Lehr- und Lernprozesse verschiedenster Art, in die sie als Lehrende und/oder als Lernende eingebunden sind, werden bewusst und kritisch wahrgenommen und gestaltet und ggf. auf Verbesserungsmöglichkeiten hin analysiert. Die Studierenden erfahren ihre eigene Eingebundenheit in kollegiale und hierarchische Arbeitsbeziehungen, ihre Handlungsspielräume und deren Beschränkungen. Sie gehen flexibel und reflektiert mit diesen Gegebenheiten um. Die Studierenden analysieren ihre Tätigkeiten und Erfahrungen und werden sich durch Reflexionsprozesse ihrem Erkenntnisgewinn in Bezug auf (a) Kultur und/oder Kulturen in englischsprachigen Kontexten, (b) die englische Sprache und (c) sich selbst als zukünftige LehrerInnen bewusst.

Content of teaching

Die Studierenden sollen einen dreimonatigen studien- und/oder berufsfeldbezogenen Aufenthalt im Ausland absolvieren (siehe §11 Abs. 10, S1. LABG). Der Aufenthalt soll studienbezogen sein und/oder besonderen Schwerpunkt auf landeskundliche und kulturelle Aspekte legen. In Frage kommen z.B. Studienaufenthalte an Hochschulen und Teaching Assistantships an Schulen im englischsprachigen Ausland sowie Praktika/Volontariate in Firmen oder bei Kulturorganisationen oder andere Tätigkeiten im englischsprachigen Ausland oder in Ländern, in denen Englisch als Verkehrssprache genutzt wird. Wichtig ist, dass die Studierenden in die Kulturen und die Sprache eintauchen sollen (im Sinne von Immersion), um ein holistisches Verständnis über die Kontexte, Kulturen und Sprache, die sie später im Beruf als EnglischlehrerIn vertreten werden, zu gewinnen. Die Anerkennung von Aufenthalten vor Beginn des B.A.-Studiums im Fach Anglistik sollen ermöglicht werden. Diese sollen jedoch in der Regel nicht mehr als fünf Jahre vor Aufnahme des Anglistik Studiums zurückliegen. Die Anerkennung von Aufenthalten vor dem Studium muss von den KanditatInnen beantragt werden und bedarf der Genehmigung des zuständigen Ausschusses des Faches.
In Härtefällen (z.B. falls Studierende aus gesundheitlichen Gründen, Kindererziehung, Pflege- oder anderweitigen Erziehungstätigkeiten einen Auslandsaufenthalt nicht im vollen Umfang wahrnehmen können; siehe §11 Abs. 10, S. 1 LABG), können Studierende Teile des Auslandsaufenthalts durch andere Tätigkeiten ersetzen. Dabei ist vorgesehen, dass die Studierenden praktische Erfahrungen erwerben, z. B. über Praktika in Firmen, NGOs, karitative Organisationen, Stiftungen, Medienorganisationen und -einrichtungen oder bei Kulturorganisationen in Deutschland, wobei die Sprache, die während des Praktikums etc. verwendet wird, hauptsächlich Englisch sein soll und die oben genannten Kompetenzen erworben werden können. Außerdem kann die Teilnahme an Seminaren mit integrierter Exkursion sowie an Studiengruppen des Fachs Anglistik für dieses Modul anerkannt werden. Eine Teilnahmebescheinigung für das Absolvieren eines Praktikums, Projekts, Seminars, usw. muss dokumentiert und jeweils durch die Unterschrift der Dozentin/ des Dozenten bzw. der Projektleitung, Institution, etc. bestätigt werden. Ein Härtefallantrag muss zuvor bei den Modulverantwortlichen gestellt und durch das Fach bestätigt werden.

Recommended previous knowledge

Necessary requirements

Voraussetzung für den Zugang zum Modul 23-ANG-IntKom ist die Einschreibung in eine Studiengangsvariante im Fach Anglistik: British and American Studies. Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulprüfung ist ein Auslandsaufenthalt von drei Monaten Dauer in einem Land, in dem Englisch als Landessprache gesprochen wird; im Einzelfall kann eine Ausnahme vom Auslandsaufenthalt zugelassen werden, wenn eine in der Person der oder des Studierenden oder in der Person nächster Angehöriger begründete schwerwiegende Mobilitätseinschränkung vorliegt und die Ausnahmegenehmigung dokumentiert wird (vgl. § 11 Abs. 10 S.1 LABG).

Explanation regarding the elements of the module

Module structure: 1 uPr 1

Examinations

report o. essay o. oral presentation with written exploration
Allocated examiner Person responsible for module examines or determines examiner
Weighting without grades
Workload 300h
LP2 10

Die Modulprüfung wird in Form des Berichtes über den Auslandsaufenthalt oder eines Essays vorgelegt und kann von allen Lehrenden der Anglistik (mit Ausnahme von Lehrbeauftragten) abgenommen werden. Die Modulprüfung hat einen Umfang von ca. 3.600 Wörtern. In der Regel ist der Bericht zu erbringen. In Härte- oder Ausnahmefällen können Essays oder Referate mit Ausarbeitung in gleichwertigem Umfang als Alternativen zum Bericht eingefordert werden.

The module is used in these degree programmes:

Degree programme Version Recom­mended start 3 Duration Manda­tory option 4
English Studies: British and American Studies / Bachelor of Arts [FsB vom 15.11.2022 mit Änderung vom 17.12.2024 und Berichtigung vom 28.02.2025] Major Subject (Advanced Secondary and Comprehensive Schools ('Gymnasium' and 'Gesamtschule')) 5. o. 6. one or two semesters Compul­sory optional subject
English Studies: British and American Studies / Bachelor [FsB vom 15.11.2022 mit Änderung vom 17.12.2024 und Berichtigung vom 28.02.2025] Minor Subject (Advanced Secondary and Comprehensive Schools ('Gymnasium' and 'Gesamtschule')) 5. o. 6. one or two semesters Compul­sory optional subject
English Studies: British and American Studies / Bachelor of Arts [FsB vom 15.11.2022 mit Änderung vom 17.12.2024 und Berichtigung vom 28.02.2025] Subject (Secondary and Comprehensive Schools ('Haupt-', 'Real-', 'Sekundar-' and 'Gesamtschule')) 5. o. 6. one or two semesters Compul­sory optional subject
English Studies: British and American Studies / Bachelor of Arts [FsB vom 15.11.2022 mit Änderung vom 17.12.2024 und Berichtigung vom 28.02.2025] Major Subject (Primary Schools) 5. o. 6. one or two semesters Compul­sory optional subject
English Studies: British and American Studies / Bachelor [FsB vom 15.11.2022 mit Änderung vom 17.12.2024 und Berichtigung vom 28.02.2025] Subject (Primary Schools) 5. o. 6. one or two semesters Compul­sory optional subject
Extension subject / Bachelor Erweiterungsfach [Prüfungsordnung vom 21.03.2023 mit Änderungen vom 30.11.2023 und 26.04.2024] English Studies: British and American Studies (Subject-specific Regulations from 2022): Extension subject Bachelor for Primary Schools 5. o. 6. one or two semesters Compul­sory optional subject
Extension subject / Bachelor Erweiterungsfach [Prüfungsordnung vom 21.03.2023 mit Änderungen vom 30.11.2023 und 26.04.2024] English Studies: British and American Studies (Subject-specific Regulations from 2022): Extension subject Bachelor Subject (Secondary and Comprehensive Schools ('Haupt-', 'Real-', 'Sekundar-' and 'Gesamtschule')) 5. o. 6. one or two semesters Compul­sory optional subject
Extension subject / Bachelor Erweiterungsfach [Prüfungsordnung vom 21.03.2023 mit Änderungen vom 30.11.2023 und 26.04.2024] English Studies: British and American Studies (Subject-specific Regulations from 2022): Extension subject Bachelor Minor Subject (Advanced Secondary and Comprehensive Schools ('Gymnasium' and 'Gesamtschule')) 5. o. 6. one or two semesters Compul­sory optional subject

Automatic check for completeness

The system can perform an automatic check for completeness for this module.

Previus version of this module


Legend

1
The module structure displays the required number of study requirements and examinations.
2
LP is the short form for credit points.
3
The figures in this column are the specialist semesters in which it is recommended to start the module. Depending on the individual study schedule, entirely different courses of study are possible and advisable.
4
Explanations on mandatory option: "Obligation" means: This module is mandatory for the course of the studies; "Optional obligation" means: This module belongs to a number of modules available for selection under certain circumstances. This is more precisely regulated by the "Subject-related regulations" (see navigation).
5
Workload (contact time + self-study)
SoSe
Summer semester
WiSe
Winter semester
SL
Study requirement
Pr
Examination
bPr
Number of examinations with grades
uPr
Number of examinations without grades
This academic achievement can be reported and recognised.