Modul 23-ANG-IntKom Interkulturelle Kompetenzen

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Studierende verfügen über angemessene wissenschaftliche Kompetenzen und Instrumente, mit denen sie befähigt sind, ihre berufliche Tätigkeit eigenverantwortlich, kreativ und innovativ zu gestalten.
Lehr- und Lernprozesse verschiedenster Art, in die sie als Lehrende und/oder als Lernende eingebunden sind, werden bewusst und kritisch wahrgenommen und gestaltet und ggf. auf Verbesserungsmöglichkeiten hin analysiert. Die Studierenden erfahren ihre eigene Eingebundenheit in kollegiale und hierarchische Arbeitsbeziehungen, ihre Handlungsspielräume und deren Beschränkungen. Sie gehen flexibel und reflektiert mit diesen Gegebenheiten um. Die Studierenden analysieren ihre Tätigkeiten und Erfahrungen und werden sich durch Reflexionsprozesse ihrem Erkenntnisgewinn in Bezug auf (a) Kultur und/oder Kulturen in englischsprachigen Kontexten, (b) die englische Sprache und (c) sich selbst als zukünftige LehrerInnen bewusst.

Lehrinhalte

Die Studierenden sollen einen dreimonatigen studien- und/oder berufsfeldbezogenen Aufenthalt im Ausland absolvieren (siehe §11 Abs. 10, S1. LABG). Der Aufenthalt soll studienbezogen sein und/oder besonderen Schwerpunkt auf landeskundliche und kulturelle Aspekte legen. In Frage kommen z.B. Studienaufenthalte an Hochschulen und Teaching Assistantships an Schulen im englischsprachigen Ausland sowie Praktika/Volontariate in Firmen oder bei Kulturorganisationen oder andere Tätigkeiten im englischsprachigen Ausland oder in Ländern, in denen Englisch als Verkehrssprache genutzt wird. Wichtig ist, dass die Studierenden in die Kulturen und die Sprache eintauchen sollen (im Sinne von Immersion), um ein holistisches Verständnis über die Kontexte, Kulturen und Sprache, die sie später im Beruf als EnglischlehrerIn vertreten werden, zu gewinnen. Die Anerkennung von Aufenthalten vor Beginn des B.A.-Studiums im Fach Anglistik sollen ermöglicht werden. Diese sollen jedoch in der Regel nicht mehr als fünf Jahre vor Aufnahme des Anglistik Studiums zurückliegen. Die Anerkennung von Aufenthalten vor dem Studium muss von den KanditatInnen beantragt werden und bedarf der Genehmigung des zuständigen Ausschusses des Faches.
In Härtefällen (z.B. falls Studierende aus gesundheitlichen Gründen, Kindererziehung, Pflege- oder anderweitigen Erziehungstätigkeiten einen Auslandsaufenthalt nicht im vollen Umfang wahrnehmen können; siehe §11 Abs. 10, S. 1 LABG), können Studierende Teile des Auslandsaufenthalts durch andere Tätigkeiten ersetzen. Dabei ist vorgesehen, dass die Studierenden praktische Erfahrungen erwerben, z. B. über Praktika in Firmen, NGOs, karitative Organisationen, Stiftungen, Medienorganisationen und -einrichtungen oder bei Kulturorganisationen in Deutschland, wobei die Sprache, die während des Praktikums etc. verwendet wird, hauptsächlich Englisch sein soll und die oben genannten Kompetenzen erworben werden können. Außerdem kann die Teilnahme an Seminaren mit integrierter Exkursion sowie an Studiengruppen des Fachs Anglistik für dieses Modul anerkannt werden. Eine Teilnahmebescheinigung für das Absolvieren eines Praktikums, Projekts, Seminars, usw. muss dokumentiert und jeweils durch die Unterschrift der Dozentin/ des Dozenten bzw. der Projektleitung, Institution, etc. bestätigt werden. Ein Härtefallantrag muss zuvor bei den Modulverantwortlichen gestellt und durch das Fach bestätigt werden.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zum Modul 23-ANG-IntKom ist die Einschreibung in eine Studiengangsvariante im Fach Anglistik: British and American Studies. Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulprüfung ist ein Auslandsaufenthalt von drei Monaten Dauer in einem Land, in dem Englisch als Landessprache gesprochen wird; im Einzelfall kann eine Ausnahme vom Auslandsaufenthalt zugelassen werden, wenn eine in der Person der oder des Studierenden oder in der Person nächster Angehöriger begründete schwerwiegende Mobilitätseinschränkung vorliegt und die Ausnahmegenehmigung dokumentiert wird (vgl. § 11 Abs. 10 S.1 LABG).

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 uPr 1

Prüfungen

Bericht o. Essay o. Referat mit Ausarbeitung
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung unbenotet
Workload 300h
LP2 10

Die Modulprüfung wird in Form des Berichtes über den Auslandsaufenthalt oder eines Essays vorgelegt und kann von allen Lehrenden der Anglistik (mit Ausnahme von Lehrbeauftragten) abgenommen werden. Die Modulprüfung hat einen Umfang von ca. 3.600 Wörtern. In der Regel ist der Bericht zu erbringen. In Härte- oder Ausnahmefällen können Essays oder Referate mit Ausarbeitung in gleichwertigem Umfang als Alternativen zum Bericht eingefordert werden.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Anglistik: British and American Studies / Bachelor of Arts [FsB vom 15.11.2022 mit Änderung vom 17.12.2024 und Berichtigung vom 28.02.2025] Kernfach (Gymnasium und Gesamtschule) 5. o. 6. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Anglistik: British and American Studies / Bachelor [FsB vom 15.11.2022 mit Änderung vom 17.12.2024 und Berichtigung vom 28.02.2025] Nebenfach (Gymnasium und Gesamtschule) 5. o. 6. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Anglistik: British and American Studies / Bachelor of Arts [FsB vom 15.11.2022 mit Änderung vom 17.12.2024 und Berichtigung vom 28.02.2025] Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) 5. o. 6. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Anglistik: British and American Studies / Bachelor of Arts [FsB vom 15.11.2022 mit Änderung vom 17.12.2024 und Berichtigung vom 28.02.2025] Schwerpunktfach (Grundschule) 5. o. 6. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Anglistik: British and American Studies / Bachelor [FsB vom 15.11.2022 mit Änderung vom 17.12.2024 und Berichtigung vom 28.02.2025] Fach (Grundschule) 5. o. 6. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Erweiterungsfach / Bachelor Erweiterungsfach [Prüfungsordnung vom 21.03.2023 mit Änderungen vom 30.11.2023 und 26.04.2024] Anglistik: British and American Studies (FsB von 2022): Erweiterungsfach Bachelor Fach (Grundschule) 5. o. 6. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Erweiterungsfach / Bachelor Erweiterungsfach [Prüfungsordnung vom 21.03.2023 mit Änderungen vom 30.11.2023 und 26.04.2024] Anglistik: British and American Studies (FsB von 2022): Erweiterungsfach Bachelor Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) 5. o. 6. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Erweiterungsfach / Bachelor Erweiterungsfach [Prüfungsordnung vom 21.03.2023 mit Änderungen vom 30.11.2023 und 26.04.2024] Anglistik: British and American Studies (FsB von 2022): Erweiterungsfach Bachelor Nebenfach (Gymnasium und Gesamtschule) 5. o. 6. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.

Frühere Version dieses Moduls


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SoSe
Sommersemester
WiSe
Wintersemester
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.