Module 38-M2-M55 Basic Module Music II

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Faculty

Person responsible for module

Regular cycle (beginning)

Discontinued

Newer version of this module

Credit points and duration

10 Credit points

For information on the duration of the modul, refer to the courses of study in which the module is used.

Competencies

Die Studierenden haben die Fähigkeit, wissenschaftliche Inhalte der Fächer Kunst und Musik in historischer Perspektive miteinander in Beziehung zu setzen und im Hinblick auf
Situationen und Prozesse der unterrichtlichen Praxis anzuwenden. Die Studierenden verfügen über Grundkenntnisse in den Theorien, Konzeptionen und Modellen der Kunst-, Medien und Musikpädagogik.

Die Studierenden können die Fachterminologie verstehen und in Verständigungsprozessen nutzen. Sie weisen eine Sensibilität gegenüber Diversität bzw. Heterogenität
(individuelle Lernzugänge, musikalisch-künstlerische Begabungen, Lerntypen, Förderschwerpunkte) und ihrer Auswirkungen auf den musikalisch-künstlerischen Unterricht
in der Grundschule auf. Dies schließt ein Kennenlernen von Kunst und Musik als Medium der persönlichen und gemeinsamen Sinngebung mit ein.

Die Studierenden sind selbstständig und sicher im Umgang mit grundlegenden Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens und weisen entweder in einer 20-minütigen mündlichen Prüfung Kenntnisse über die Inhalte der drei einführenden Veranstaltungen (Kulturgeschichte, Kunst- und Musikpädagogik und systematischer Kunst- und Musikwissenschaft) nach. Oder sie weisen diese Kompetenzen in einer Modulprüfung in Form einer Hausarbeit, die wahlweise an eines der Modulelemente Kulturgeschichte und Kunst- und Musikpädagogik angebunden werden kann, nach.

Sie haben musikpraktische Fähigkeiten im instrumentalen und vokalen Bereich.

Content of teaching

Kulturgeschichte: Einführung in die Kust- und Musikgeschichte
in vergleichender Perspektive (z.B. Epochenkunde, Aspekte
von Stil und Stilwandel, Geschichte der populären Kunst und
Musik, Ideengeschichte in transdisziplinärer Perspektive u.ä.);
Einführung in wissenschaftliches Arbeiten

Kunst- und Musikpädagogik:
Einführung in musik- und kunstpädagogische Grundfragen und Konzepte in vergleichender Perspektive, musikalisches Lernen und ästhetisches Verhalten, Konzepte und Modelle ästhetischer Bildung; Einführung in wissenschaftliches Arbeiten (z. B. grundlagentheoretische, empirische, komparative Kunst- und Musikpädagogik). Inklusive Themenschwerpunkte umfassen den Umgang mit Heterogenität in fachdidaktischen Konzeptionen sowie Grundlagen der fachbezogenen Entwicklungspsychologie in Bezug auf Körper und Sinne.

Instrumental- und Vokalunterricht:
Ausbildung der vokalen sowie der instrumentalen Fähigkeiten; Literaturkunde.

Recommended previous knowledge

Necessary requirements

Bestandene Eignungsfeststellung für Musik

Explanation regarding the elements of the module

Module structure: 1 SL, 1 bPr 1

Courses

Einführung in die Kunst- und Musikpädagogik
Type seminar
Regular cycle WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Instrumental- und Vokalunterricht
Type exercise
Regular cycle WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2 [SL]

Der Instrumental- und Vokalunterricht setzt sich in diesem Modul aus folgenden Elementen zusammen:

  • Instrumentaler Einzelunterricht in Klavier bzw. Gitarre (45 Minuten pro Woche im Semester. Im 2., 3. und 4. Semester entfallen davon jeweils15 Minuten auf schulpraktisches Musizieren.)
  • Gesang im Einzelunterricht (45 Minuten pro Woche im Semester)

Der Instrumental- und Vokalunterricht ist im Bachelor für höchstens 6 Semester konzipiert. Die Teilnahme am Instrumental- und Vokalunterricht setzt vor jedem Semester eine verbindliche Anmeldung im ekvv voraus.

Instrumental- und Vokalunterricht
Type exercise
Regular cycle WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

s.o. gleichnamiges Modulelement

Kulturgeschichte (mit Exkursion)
Type seminar
Regular cycle SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Bestandteil des Seminars ist eine verpflichtende Exkursion im Umfang einer Tagesexkursion. Auch die Integration einer mehrtägigen Exkursion ist möglich.


Study requirements

Allocated examiner Workload LP2
Teaching staff of the course Instrumental- und Vokalunterricht (exercise)

Musikpraktische Präsentation von Ergebnissen in jedem Semester innerhalb des Unterrichts oder in der Musizierstunde: Insgesamt müssen die Studierenden im Bachelor zweimal einen aktiven Beitrag zur Musizierstunde leisten, davon je einen instrumental und einen vokal. Die Musizierstunden finden fachöffentlich statt.

see above see above

Examinations

term paper o. oral examination
Allocated examiner Person responsible for module examines or determines examiner
Weighting 1
Workload 60h
LP2 2

Die Studierenden weisen in einer 20-minütigen mündlichen Prüfung Kenntnisse aus den zwei einführenden Veranstaltungen Kulturgeschichte und Kunst- und Musikpädagogik nach. Es besteht die Möglichkeit von Gruppenprüfungen. Prüfende sind zwei hauptamtlich Lehrende des Faches.

Oder:
Die Studierenden fertigen eine schriftliche Hausarbeit in einem Umfang von ca. 15 Seiten an und binden diese wahlweise an eines der einführenden Seminare in Kulturgeschichte oder Kunst- und Musikpädagogik an.

Further notices

Bei diesem Modul handelt es sich um ein eingestelltes Angebot. Dieses Modul richtet sich nur noch an Studierende, die nach einer der nachfolgend angegebenen FsB Versionen studieren. Ein entsprechendes Angebot, um dieses Modul abzuschließen, wurde bis maximal Wintersemester 2019/20 vorgehalten. Genaue Regelungen zum Geltungsbereich s. jeweils aktuellste FsB-Fassung.
Bisheriger Angebotsturnus war jedes Semester.

The module is used in these degree programmes:

Degree programme Version Recom­mended start 3 Duration Manda­tory option 4
Art and Music / Bachelor [FsB vom 28.05.2014 mit Berichtigung vom 10.01.2017] Music: Subject (Primary Schools) 2. two semesters Obli­gation

Automatic check for completeness

The system can perform an automatic check for completeness for this module.


Legend

1
The module structure displays the required number of study requirements and examinations.
2
LP is the short form for credit points.
3
The figures in this column are the specialist semesters in which it is recommended to start the module. Depending on the individual study schedule, entirely different courses of study are possible and advisable.
4
Explanations on mandatory option: "Obligation" means: This module is mandatory for the course of the studies; "Optional obligation" means: This module belongs to a number of modules available for selection under certain circumstances. This is more precisely regulated by the "Subject-related regulations" (see navigation).
5
Workload (contact time + self-study)
SoSe
Summer semester
WiSe
Winter semester
SL
Study requirement
Pr
Examination
bPr
Number of examinations with grades
uPr
Number of examinations without grades
This academic achievement can be reported and recognised.