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10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Die Studierenden haben die Fähigkeit, wissenschaftliche Inhalte der Fächer Kunst und Musik in historischer Perspektive miteinander in Beziehung zu setzen und im Hinblick auf
Situationen und Prozesse der unterrichtlichen Praxis anzuwenden. Die Studierenden verfügen über Grundkenntnisse in den Theorien, Konzeptionen und Modellen der Kunst-, Medien und Musikpädagogik.
Die Studierenden können die Fachterminologie verstehen und in Verständigungsprozessen nutzen. Sie weisen eine Sensibilität gegenüber Diversität bzw. Heterogenität
(individuelle Lernzugänge, musikalisch-künstlerische Begabungen, Lerntypen, Förderschwerpunkte) und ihrer Auswirkungen auf den musikalisch-künstlerischen Unterricht
in der Grundschule auf. Dies schließt ein Kennenlernen von Kunst und Musik als Medium der persönlichen und gemeinsamen Sinngebung mit ein.
Die Studierenden sind selbstständig und sicher im Umgang mit grundlegenden Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens und weisen entweder in einer 20-minütigen mündlichen Prüfung Kenntnisse über die Inhalte der drei einführenden Veranstaltungen (Kulturgeschichte, Kunst- und Musikpädagogik und systematischer Kunst- und Musikwissenschaft) nach. Oder sie weisen diese Kompetenzen in einer Modulprüfung in Form einer Hausarbeit, die wahlweise an eines der Modulelemente Kulturgeschichte und Kunst- und Musikpädagogik angebunden werden kann, nach.
Sie haben musikpraktische Fähigkeiten im instrumentalen und vokalen Bereich.
Kulturgeschichte: Einführung in die Kust- und Musikgeschichte
in vergleichender Perspektive (z.B. Epochenkunde, Aspekte
von Stil und Stilwandel, Geschichte der populären Kunst und
Musik, Ideengeschichte in transdisziplinärer Perspektive u.ä.);
Einführung in wissenschaftliches Arbeiten
Kunst- und Musikpädagogik:
Einführung in musik- und kunstpädagogische Grundfragen und Konzepte in vergleichender Perspektive, musikalisches Lernen und ästhetisches Verhalten, Konzepte und Modelle ästhetischer Bildung; Einführung in wissenschaftliches Arbeiten (z. B. grundlagentheoretische, empirische, komparative Kunst- und Musikpädagogik). Inklusive Themenschwerpunkte umfassen den Umgang mit Heterogenität in fachdidaktischen Konzeptionen sowie Grundlagen der fachbezogenen Entwicklungspsychologie in Bezug auf Körper und Sinne.
Instrumental- und Vokalunterricht:
Ausbildung der vokalen sowie der instrumentalen Fähigkeiten; Literaturkunde.
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Bestandene Eignungsfeststellung für Musik
Modulstruktur: 1 SL, 1 bPr 1
Der Instrumental- und Vokalunterricht setzt sich in diesem Modul aus folgenden Elementen zusammen:
Der Instrumental- und Vokalunterricht ist im Bachelor für höchstens 6 Semester konzipiert. Die Teilnahme am Instrumental- und Vokalunterricht setzt vor jedem Semester eine verbindliche Anmeldung im ekvv voraus.
Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
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Lehrende der Veranstaltung
Instrumental- und Vokalunterricht
(Übung)
Musikpraktische Präsentation von Ergebnissen in jedem Semester innerhalb des Unterrichts oder in der Musizierstunde: Insgesamt müssen die Studierenden im Bachelor zweimal einen aktiven Beitrag zur Musizierstunde leisten, davon je einen instrumental und einen vokal. Die Musizierstunden finden fachöffentlich statt. |
siehe oben |
siehe oben
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Die Studierenden weisen in einer 20-minütigen mündlichen Prüfung Kenntnisse aus den zwei einführenden Veranstaltungen Kulturgeschichte und Kunst- und Musikpädagogik nach. Es besteht die Möglichkeit von Gruppenprüfungen. Prüfende sind zwei hauptamtlich Lehrende des Faches.
Oder:
Die Studierenden fertigen eine schriftliche Hausarbeit in einem Umfang von ca. 15 Seiten an und binden diese wahlweise an eines der einführenden Seminare in Kulturgeschichte oder Kunst- und Musikpädagogik an.
Bei diesem Modul handelt es sich um ein eingestelltes Angebot. Dieses Modul richtet sich nur noch an Studierende, die nach einer der nachfolgend angegebenen FsB Versionen studieren. Ein entsprechendes Angebot, um dieses Modul abzuschließen, wurde bis maximal Wintersemester 2019/20 vorgehalten. Genaue Regelungen zum Geltungsbereich s. jeweils aktuellste FsB-Fassung.
Bisheriger Angebotsturnus war jedes Semester.
Studiengang | Variante | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Kunst und Musik / Bachelor [FsB vom 28.05.2014 mit Berichtigung vom 10.01.2017] | Musik: Fach (Grundschule) | 2. | zwei Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.