Module 30-MGS-7 Final Module

Faculty

Person responsible for module

Regular cycle (beginning)

Every semester

Credit points and duration

30 Credit points

For information on the duration of the modul, refer to the courses of study in which the module is used.

Competencies

Die Abschlussarbeit bildet mit 28 Punkten einen wichtigen Teil des Studiums. Sie dokumentiert und fördert die Befähigung zur selbständigen Entwicklung von Projekten und zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit. Die Studierenden lernen darüber hinaus, Forschungsfragen im Kontext von Praxisfeldern zu stellen. Im Kolloquium werden die Vernetzung und der Austausch mit anderen Studierenden gefördert.

Content of teaching

Die Masterarbeit stellt den Abschluss des Master-Studiums dar. Das Kolloquium soll die Studierenden darin unterstzützen, eine ihren Interessen adäquate Abschlussarbeit zu entwerfen und gegebenenfalls im Rahmen von empirischen Untersuchungen zu realisieren.
Die Studierenden werden bei der Auswahl und Verwertung der einschlägigen Fachliteratur, bei der Methodenauswahl sowie im Schreib- und Präsentationsprozess kritisch begleitet.

Das Kolloquium dient dem Nachweis der in den Modulen erworbenen theoretischen und methodischen sowie handlungsbezogenen Lehrinhalte.

Mit dem Thema der Masterarbeit wird den Studierenden die Möglichkeit eröffnet, sich auf ein spezifisches Berufsfeld hin zu orientieren.

Recommended previous knowledge

Necessary requirements

Vorausgesetzte Module:
30-MGS-1: Einführung in die Geschlechterforschung
30-MGS-2: Hauptmodul 1: Konzepte der Inter- und Transdisziplinarität

Explanation regarding the elements of the module

Module structure: 1 SL, 1 bPr 1

Courses

Kolloquium
Type colloquium
Regular cycle WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2 [SL]

Study requirements

Allocated examiner Workload LP2
Teaching staff of the course Kolloquium (colloquium)

Die Studierenden präsentieren in Abhängigkeit vom Stand ihrer Masterarbeit das Konzept, die aufgeworfene Fragestellung, das Forschungsdesign oder auch zentrale Ergebnisse ihrer Arbeit (30 Minuten). Ihre Präsentation kann auch die Reflexion aufgetretener Probleme oder Grenzen der Machbarkeit zum Thema haben. Erprobt wird hier auch die Fähigkeiten einer geeigneten Präsentation (die selbst gewählte Form muss dem Gegenstand entsprechen) und des Umgangs mit Präsentationstechniken.

see above see above

Examinations

master's thesis
Allocated examiner The appointment of the examiners takes place at the time of registration of the thesis as described in § 15 paragraph 2 of the examination regulations
Weighting 1
Workload 840h
LP2 28

Die Masterarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung. Der Ausgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Der Umfang der Arbeit beträgt ca. 70 Seiten. Die Arbeit ist fristgerecht beim Prüfungsamt der Fakultät für Soziologie einzureichen.
Den Abschlussarbeiten ist eine Bearbeitungszeit zugeordnet (siehe oben). Ausschließlich dieser Zeitraum steht zur Verfügung für die gesamte Bearbeitung, samt Vorarbeiten. Sinn und Zweck der Abschlussarbeiten ist es, in einem klar umrissenen Zeitraum, eine Frage-/Aufgabenstellung des jeweiligen Studiengangs selbstständig zu bearbeiten. Studierende nehmen hierzu Kontakt mit einer*einem Betreuer*in auf und sprechen über eine mögliche Aufgabenstellung. Den Studierenden soll Gelegenheit gegeben werden, für die Aufgabenstellung einen Vorschlag abzugeben. In den Verantwortungsbereich der Prüfenden fällt es, dass Studierende eine Aufgabenstellung bearbeiten, die geeignet ist, in der vergebenen Zeit realisiert zu werden. Bei einer hypothetisch vollumfänglichen und inhaltlich hervorragenden Bearbeitung der Aufgabenstellung muss im Vergleich zu einer typischerweise durchschnittlichen Abschlussarbeit im jeweiligen Fach eine Bewertung mit der Note „Sehr gut“ gerechtfertigt sein. Die finale Aufgabenstellung wird verantwortlich von der*dem Betreuer*in ausgegeben.
Rechtlich beginnt das Prüfungsverfahren (sowie der Lauf der Bearbeitungszeit) mit der Ausgabe bzw. der finalen Absprache der Aufgabenstellung durch den*die Erstgutachter*in. Die Abschlussarbeit ist unter Angabe der betreuenden prüfungsberechtigten Personen und der Aufgabenstellung im Prüfungsamt der Fakultät für Soziologie unverzüglich anzumelden und dort fristgerecht abzugeben.
Weitere Regelungen zur Masterarbeit ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.

The module is used in these degree programmes:

Degree programme Recom­mended start 3 Duration Manda­tory option 4
Gender Studies "Interdisciplinary Research and Applications" / Master of Arts [FsB vom 22.07.2013 und Änderungen vom 02.03.2015, 01.03.2016 und 03.05.2023] 3. one semester Obli­gation

Automatic check for completeness

The system can perform an automatic check for completeness for this module.


Legend

1
The module structure displays the required number of study requirements and examinations.
2
LP is the short form for credit points.
3
The figures in this column are the specialist semesters in which it is recommended to start the module. Depending on the individual study schedule, entirely different courses of study are possible and advisable.
4
Explanations on mandatory option: "Obligation" means: This module is mandatory for the course of the studies; "Optional obligation" means: This module belongs to a number of modules available for selection under certain circumstances. This is more precisely regulated by the "Subject-related regulations" (see navigation).
5
Workload (contact time + self-study)
SL
Study requirement
Pr
Examination
bPr
Number of examinations with grades
uPr
Number of examinations without grades
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.