Module 25-FS-PB2 Person-Centered Counselling 2

Faculty

Person responsible for module

No persons responsible for the modules have been identified as yet

Regular cycle (beginning)

Jedes zweite Wintersemester. Das Modul Personzentrierte Beratung 2 (FS-PB2) findet im Wechsel mit dem Modul Personzentrierte Beratung 1 (25-FS-PB1) statt.

Credit points and duration

10 Credit points

For information on the duration of the modul, refer to the courses of study in which the module is used.

Competencies

Das Modul vermittelt den Studierenden vertiefende theoretische und praktische Kenntnisse personzentrierter Beratungsformen. Sie erwerben die Kompetenz, die theoretischen und philosophischen Grundannahmen zu verstehen und die Fähigkeit, diese mit Blick auf unterschiedliche Phänomene sowie sozio-kulturelle Themen in der Beratung zu analysieren und nachzuvollziehen. Über Praxisanteile erwerben die Studierenden die Kompetenz, ihre beratungsbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten methodisch und strukturiert anzuwenden. Die Beratungsprozesse werden mittels personzentrierter Supervision und kollegialer Beratung vertiefend reflektiert. Durch die Erbringung der Modulprüfung in Element 1 oder 2 werden darüber hinaus Schlüsselkompetenzen wie selbstständiges Arbeiten, Kommunikationsfähigkeit, die Befähigung zu selbstgesteuertem Lernen, sowie bei mündlichen Modulprüfungen Präsentations- und Visualisierungskompetenzen gefördert.

Content of teaching

Das Modul vermittelt den Studierenden vertiefende Kenntnisse der personzentrierten Beratung in Theorie und Praxis unter Berücksichtigung verschiedener Beratungssettings. Element 1 thematisiert zentrale theoretische und philosophische Grundlagen der personzentrierten Beratung, wie Persönlichkeits- und Beziehungstheorie sowie Menschenbild und humanistische und phänomenologische Grundlagen. Zudem werden berufs- und beratungsethische Prinzipien, rechtliche Aspekte und beratungsrelevante Dimensionen, wie Gender und Interkulturalität behandelt. Element 2 umfasst theoretische Grundlagen personzentrierter Supervision und kollegialer Beratung sowie deren praktische Anwendung. Dabei bilden z.B. der Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen und die beraterische Haltung und Rolle mögliche Themenfelder der supervisorischen und kollegialen Beratung. Zudem werden Kriterien, Standards und Methoden der Qualitätssicherung behandelt. In der Modulprüfung wird ein inhaltlicher Aspekt des Elements 1 oder 2 aufgenommen und vertiefend bearbeitet.

Recommended previous knowledge

Einführungsmodul, Grundlagenmodul

Necessary requirements

Explanation regarding the elements of the module

Es müssen zwei Studienleistungen und eine Modulprüfung erbracht werden. Es muss in beiden Veranstaltungen, E1 und E2, jeweils eine Studienleistung erbracht werden. Zusätzlich wird in einem der Elemente, E1 oder E2, die Modulprüfung erbracht.

Module structure: 2 SL, 1 uPr 1

Courses

E1: Theorie und Philosophie personzentrierter Beratung
Type seminar
Regular cycle Jedes zweite Wintersemester
Workload5 90 h (60 + 30)
E2: Supervision und kollegiale Beratung
Type seminar
Regular cycle Jedes zweite Sommersemester
Workload5 90 h (60 + 30)

Study requirements

Allocated examiner Workload LP2
Teaching staff of the course E1: Theorie und Philosophie personzentrierter Beratung (seminar)

Die Studienleistung dient der Einübung einer an wissenschaftlichen Fragen orientierten Haltung zu den in der Veranstaltung behandelten Themen und hat im Hinblick auf die im Modul verankerten Kompetenzen einübenden und vertiefenden Charakter. Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer Aufgabe zu Übungszwecken. Übungsaufgaben können beispielsweise sein: Die Vorbereitung und Durchführung einer Gruppenarbeit, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation, eine Argumentationsrekonstruktion, die Zusammenfassung eines Textes etc. Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1.200 Wörtern und mündliche Beiträge im Umfang von höchstens 20 Minuten verlangt werden.

see above see above
Teaching staff of the course E2: Supervision und kollegiale Beratung (seminar)

siehe E1

see above see above

Examinations

group work o. portfolio o. oral presentation with written exploration o. exercises
Allocated examiner Teaching staff of the course E1: Theorie und Philosophie personzentrierter Beratung (seminar)
Weighting without grades
Workload 120h
LP2 4

Die Modulprüfung, durch die der Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachgewiesen wird, kann eine der folgenden Erbringungsformen haben:

  • die Gruppenarbeit kann unterschiedliche Formen haben und wird im Umfang entsprechend der Gruppengröße bei mündlichen/ schriftlichen Gruppenarbeiten angepasst,
  • Übungen können verschiedene (praktische) Formen haben und beziehen sich auf beratungsbezogene Aspekte
  • Hausarbeit im Umfang von höchstens 4.500 Wörtern,
  • mündliche Präsentation (15-20 Minuten) mit einer schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von höchstens 2.500 Wörtern,
  • Portfolios, die verschiedene mediale Formen zusammenführen.

Das Portfolio bezeichnet eine Zusammenstellung von Dokumenten, die den Lernverlauf eines Individuums beschreiben bzw. dokumentieren. Portfolios dienen dazu, Lernerfahrungen und -erfolge zu erfassen und Lernstrategien zu planen. Mit Hilfe des Portfolios sollen die Arbeitsergebnisse einer/s Studierenden aus eine Veranstaltung/einem Modul dokumentiert werden. Ein Portfolio kann verschiedene Arbeiten von Exzerpten und Literaturrecherchen bis zu Lerntagebüchern oder Referaten enthalten. Die Lehrenden entscheiden jeweils, welche Leistungen für das Portfolio zu erbringen sind, dies kann je nach didaktischem Konzept der Veranstaltung/des Moduls für alle Studierenden gleich sein, es kann aber auch individuell vereinbart werden.

Der/ die Lehrende entscheidet, basierend auf den in der Modulbeschreibung vorgesehenen Formen der Modulprüfung, über die Erbringungsform.

group work o. portfolio o. oral presentation with written exploration o. exercises
Allocated examiner Teaching staff of the course E2: Supervision und kollegiale Beratung (seminar)
Weighting without grades
Workload 120h
LP2 4

Die Modulprüfung, durch die der Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachgewiesen wird, kann eine der folgenden Erbringungsformen haben:

  • die Gruppenarbeit kann unterschiedliche Formen haben und wird im Umfang entsprechend der Gruppengröße bei mündlichen/ schriftlichen Gruppenarbeiten angepasst,
  • Übungen können verschiedene (praktische) Formen haben und beziehen sich auf beratungsbezogene Aspekte
  • Hausarbeit im Umfang von höchstens 4.500 Wörtern,
  • mündliche Präsentation (15-20 Minuten) mit einer schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von höchstens 2.500 Wörtern,
  • Portfolios, die verschiedene mediale Formen zusammenführen.

Das Portfolio bezeichnet eine Zusammenstellung von Dokumenten, die den Lernverlauf eines Individuums beschreiben bzw. dokumentieren. Portfolios dienen dazu, Lernerfahrungen und -erfolge zu erfassen und Lernstrategien zu planen. Mit Hilfe des Portfolios sollen die Arbeitsergebnisse einer/s Studierenden aus eine Veranstaltung/einem Modul dokumentiert werden. Ein Portfolio kann verschiedene Arbeiten von Exzerpten und Literaturrecherchen bis zu Lerntagebüchern oder Referaten enthalten. Die Lehrenden entscheiden jeweils, welche Leistungen für das Portfolio zu erbringen sind, dies kann je nach didaktischem Konzept der Veranstaltung/des Moduls für alle Studierenden gleich sein, es kann aber auch individuell vereinbart werden.

Der/ die Lehrende entscheidet, basierend auf den in der Modulbeschreibung vorgesehenen Formen der Modulprüfung, über die Erbringungsform.

The module is used in these degree programmes:

Degree programme Profile Recom­mended start 3 Duration Manda­tory option 4
Women's Studies / Weiterbildendes Studium [Studien- und Prüfungsordnung vom 22.12.2015] Beratung 5. two semesters Obli­gation

Automatic check for completeness

The system can perform an automatic check for completeness for this module.


Legend

1
The module structure displays the required number of study requirements and examinations.
2
LP is the short form for credit points.
3
The figures in this column are the specialist semesters in which it is recommended to start the module. Depending on the individual study schedule, entirely different courses of study are possible and advisable.
4
Explanations on mandatory option: "Obligation" means: This module is mandatory for the course of the studies; "Optional obligation" means: This module belongs to a number of modules available for selection under certain circumstances. This is more precisely regulated by the "Subject-related regulations" (see navigation).
5
Workload (contact time + self-study)
SoSe
Summer semester
WiSe
Winter semester
SL
Study requirement
Pr
Examination
bPr
Number of examinations with grades
uPr
Number of examinations without grades
This academic achievement can be reported and recognised.