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Jedes zweite Wintersemester. Das Modul Inklusion (25-FS-I) findet im Wechsel mit dem Modul Heterogenität (25-FS-H) statt.
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Das Modul vermittelt den Studierenden grundlegendes Wissen im Hinblick auf Inklusion im Allgemeinen und im Kontext von Institutionen und Organisationen im Besonderen. Sie erwerben die Kompetenz zur systematischen, theoriebasierten Analyse inklusiver Konzepte und entwickeln Deutungsweisen zum Verstehen von inklusionsbezogenem Handeln in Institutionen und Organisationen. Schließlich erwerben die Studierenden Planungs- und Anwendungskompetenz in Bezug auf inklusive Konzepte. Durch die Erbringung der Modulprüfung in Element 1 oder 2 werden darüber hinaus Schlüsselkompetenzen wie selbstständiges Arbeiten, Kommunikationsfähigkeit, die Befähigung zu selbstgesteuertem Lernen, sowie bei mündlichen Modulprüfungen Präsentations- und Visualisierungskompetenzen gefördert.
Das Modul behandelt das Thema der Inklusion sowie inklusionsbezogenes und organisationales Handeln. Element 1 führt in den Inklusionsbegriff und dessen unterschiedliche Facetten ein, wobei er vom Begriff der Integration abgegrenzt wird. Zudem wird Inklusion in gesellschaftliche Zusammenhänge eingeordnet. Dabei werden sowohl politische und strukturelle Aspekte sowie verschiedene Inklusions- und Exklusionsmechanismen als auch deren Auswirkungen behandelt. In Element 2 wird Inklusion in institutionellen und organisationalen Kontexten beleuchtet. Dies erfolgt exemplarisch anhand ausgewählter Institutionen und Organisationen. Dabei werden inklusionsbezogene Gestaltungselemente, Strategien und Konzepte unter Berücksichtigung organisationaler Strukturen und Bedingungen beleuchtet. In der Modulprüfung wird ein inhaltlicher Aspekt des Elements 1 oder 2 aufgenommen und vertiefend bearbeitet.
Einführungsmodul, Grundlagenmodul
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Es müssen zwei Studienleistungen und eine Modulprüfung erbracht werden. Es muss in beiden Veranstaltungen, E1 und E2, jeweils eine Studienleistung erbracht werden. Zusätzlich wird in einem der Elemente, E1 oder E2, die Modulprüfung erbracht.
Modulstruktur: 2 SL, 1 uPr 1
Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
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Lehrende der Veranstaltung
E1: Grundlagen der Inklusion
(Seminar)
Die Studienleistung dient der Einübung einer an wissenschaftlichen Fragen orientierten Haltung zu den in der Veranstaltung behandelten Themen und hat im Hinblick auf die im Modul verankerten Kompetenzen einübenden und vertiefenden Charakter. Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer Aufgabe zu Übungszwecken. Übungsaufgaben können beispielsweise sein: Die Vorbereitung und Durchführung einer Gruppenarbeit, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation, eine Argumentationsrekonstruktion, die Zusammenfassung eines Textes etc. Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1.200 Wörtern und mündliche Beiträge im Umfang von höchstens 20 Minuten verlangt werden. |
siehe oben |
siehe oben
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Lehrende der Veranstaltung
E2: Inklusion in institutionellen und organisationalen Kontexten
(Seminar)
siehe E1 |
siehe oben |
siehe oben
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Die Modulprüfung, durch die der Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachgewiesen wird, kann eine der folgenden Erbringungsformen haben:
Das Portfolio bezeichnet eine Zusammenstellung von Dokumenten, die den Lernverlauf eines Individuums beschreiben bzw. dokumentieren. Portfolios dienen dazu, Lernerfahrungen und -erfolge zu erfassen und Lernstrategien zu planen. Mit Hilfe des Portfolios sollen die Arbeitsergebnisse einer/s Studierenden aus eine Veranstaltung/einem Modul dokumentiert werden. Ein Portfolio kann verschiedene Arbeiten von Exzerpten und Literaturrecherchen bis zu Lerntagebüchern oder Referaten enthalten. Die Lehrenden entscheiden jeweils, welche Leistungen für das Portfolio zu erbringen sind, dies kann je nach didaktischem Konzept der Veranstaltung/des Moduls für alle Studierenden gleich sein, es kann aber auch individuell vereinbart werden.
Der/ die Lehrende entscheidet, basierend auf den in der Modulbeschreibung vorgesehenen Formen der Modulprüfung, über die Erbringungsform.
Die Modulprüfung, durch die der Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachgewiesen wird, kann eine der folgenden Erbringungsformen haben:
Das Portfolio bezeichnet eine Zusammenstellung von Dokumenten, die den Lernverlauf eines Individuums beschreiben bzw. dokumentieren. Portfolios dienen dazu, Lernerfahrungen und -erfolge zu erfassen und Lernstrategien zu planen. Mit Hilfe des Portfolios sollen die Arbeitsergebnisse einer/s Studierenden aus eine Veranstaltung/einem Modul dokumentiert werden. Ein Portfolio kann verschiedene Arbeiten von Exzerpten und Literaturrecherchen bis zu Lerntagebüchern oder Referaten enthalten. Die Lehrenden entscheiden jeweils, welche Leistungen für das Portfolio zu erbringen sind, dies kann je nach didaktischem Konzept der Veranstaltung/des Moduls für alle Studierenden gleich sein, es kann aber auch individuell vereinbart werden.
Der/ die Lehrende entscheidet, basierend auf den in der Modulbeschreibung vorgesehenen Formen der Modulprüfung, über die Erbringungsform.
Studiengang | Profil | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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FrauenStudien / Weiterbildendes Studium [Studien- und Prüfungsordnung vom 22.12.2015] | Heterogenität und Inklusion | 3. o. 5. | zwei Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.
FrauenStudien / Weiterbildendes Studium // Heterogenität und Inklusion