Module 27-PT-BQTIII Psychotherapeutic Professional Practice

Faculty

Person responsible for module

Regular cycle (beginning)

Im Regelfall sind die Leistungen als Blockpraktikum in Vollzeit zu absolvieren, eine Erbringung der Leistung in Teilzeit ist allenfalls in Ausnahmefällen möglich, nur sofern die dafür notwendigen Ressourcen (Praktikumsplatz in einer Kooperationsklinik) zur Verfügung stehen.

Credit points and duration

20 Credit points

For information on the duration of the modul, refer to the courses of study in which the module is used.

Competencies

(A) Allgemeine Schlüsselkompetenzen
Auseinandersetzung mit allgemeinen Anforderungen des Berufsalltags; soziale Kompetenzen; Kooperationsfähigkeit; Übernahme von Verantwortung anderen Menschen (Patienten) gegenüber; Reflexion praktischer Erfahrungen und Probleme; Umgang mit Fehlern und Kritik; Zeitmanagement; Entscheidungs- und Handlungskompetenzen zur spezifischeren Berufswahl

(B) Psychologische Schlüsselkompetenzen
Erweitertes Verständnis für die besonderen Merkmale einer wissenschaftlich fundierten ambulanten Psychotherapie; anwendungsorientiertes Denken; Gesprächsführung

(C) Modulspezifische Schlüsselkomponenten
• Vertiefung der praktischen Kompetenzen in der psychotherapeutischen Versorgung
• Umsetzung der Inhalte, die die Studierenden in der hochschulischen Lehre während der berufsqualifizierenden Tätigkeit II (vertiefte Praxis der Psychotherapie) erworben haben, in realen Behandlungssettings und im direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten
• Selbstständige prozessuale und inhaltliche Planung und Gestaltung (unter Supervision) von Diagnostik und Psychotherapie unter Berücksichtigung empirischen Störungs- und Veränderungswissens

Content of teaching

Die Psychotherapeutische Berufspraxis dient der Vertiefung der praktischen Kompetenzen in der psychotherapeutischen Versorgung. Das Modul entspricht der in der Approbationsordnung vorgesehen Berufsqualifizierenden Tätigkeit III (BQT III) und besteht aus einem ambulanten Praktikum (BQT III – Ambulantes Praktikum) und einem stationären bzw. teilstationärem Praktikum (BQT III – Stationäres Praktikum).

Die Studierenden werden in ihren Praktika unter Anwendung der wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden an der Diagnostik und der Behandlung von Patientinnen und Patienten beteiligt, indem sie
1. aufbauend auf wissenschaftlich fundierten Kenntnissen zu psychischen Funktionen, Störungen und diagnostischen Grundlagen mittels wissenschaftlich geprüfter Methoden Anamnesen und psychodiagnostische Untersuchungen bei mindestens zehn Patientinnen und Patienten verschiedener Alters- und Patientengruppen aus mindestens vier verschiedenen Störungsbereichen mit jeweils unterschiedlichen Schwere- und Beeinträchtigungsgraden durchführen, die mindestens die folgenden Leistungen umfassen:
a) vier Erstgespräche,
b) vier Anamnesen, die von den studierenden Personen schriftlich zu protokollieren sind und per Video aufgezeichnet werden können,
c) vier wissenschaftlich fundierte psychodiagnostische Untersuchungen,
d) vier Indikationsstellungen oder Risiko- und Prognoseeinschätzungen einschließlich Suizidalitätsabklärung
e) vier Patientenaufklärungen über diagnostische und klassifikatorische Befunde,
2. an mindestens einer psychotherapeutischen ambulanten Patientenbehandlung im Umfang von mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Behandlungsstunden teilnehmen, die unter Verknüpfung von klinisch-praktischen Aspekten mit ihren jeweiligen wissenschaftlichen Grundlagen durchgeführt wird und zu der begleitend diagnostische und therapeutische Handlungen eingeübt werden,
3. an mindestens zwei weiteren einzelpsychotherapeutischen Patientenbehandlungen, bei denen eine Patientin oder ein Patient entweder ein Kind oder eine Jugendliche oder ein Jugendlicher sein soll, mit unterschiedlicher Indikationsstellung im Umfang von insgesamt mindestens zwölf Behandlungsstunden teilnehmen und dabei die Diagnostik, die Anamnese und die Therapieplanung übernehmen sowie die Zwischen- und Abschlussevaluierung durchführen,
4. mindestens drei verschiedene psychotherapeutische Basismaßnahmen wie Entspannungs-verfahren, Psychoedukation oder Informationsgespräche mit Angehörigen selbständig, aber unter Anleitung durchführen,
5. Gespräche mit bedeutsamen Bezugspersonen bei mindestens vier Patientenbehandlungen führen und dokumentieren,
6. mindestens zwölf gruppenpsychotherapeutische Sitzungen begleiten,
7. selbständig und eigenverantwortlich mindestens ein ausführliches psychologisch-psychotherapeutisches Gutachten erstellen, das ausschließlich Ausbildungszwecken dienen darf, und
8. an einrichtungsinternen Fortbildungen teilnehmen.

BQT III – Stationäres Praktikum
Die Studierenden sind für insgesamt 450 Stunden (wahlweise zusammenhängend oder in zwei Teilpraktika im Umfang von jeweils 225 Stunden mit mindestens sechswöchiger Dauer) in stationären oder teilstationären Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen, neuropsychologischen Versorgung oder in interdisziplinären Behandlungszentren mit Psychotherapieschwerpunkt tätig. Die Anleitung der Studierenden erfolgt durch Psychotherapeut*innen mit einer abgeschlossenen Weiterbildung oder durch Psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsycho-therapeut*innen mit entsprechender Fachkunde.

BQT III – Ambulantes Praktikum
Die Studierenden sind für insgesamt 150 Stunden in einer ambulanten Einrichtung mit Psychotherapieschwerpunkt (z.B. Hochschulambulanzen) während laufender Therapien sowie während diagnostisch-gutachterlicher Datenerhebungen tätig. Die Anleitung der Studierenden erfolgt durch Psychotherapeut*innen mit einer abgeschlossenen Weiterbildung oder durch Psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen mit entsprechender Fachkunde.

Zum Zwecke der individuellen Supervision und Intervision werden durchgeführte Therapiesitzungen mit Bild und Ton aufgezeichnet.

Recommended previous knowledge

Die Praktika sollten im 3. oder 4. Semester absolviert werden.

Necessary requirements

Explanation regarding the elements of the module

Module structure: 1 uPr 1

Examinations

report
Allocated examiner Person responsible for module examines or determines examiner
Weighting without grades
Workload 600h
LP2 20

Der Nachweis der Psychotherapeutischen Berufspraxis beinhaltet Bestätigungen der Praktikumseinrichtungen, dass sowohl das Praktikum mit 150h Präsenzzeit in der ambulanten Versorgung als auch die 450 h in der stationären oder teilstationären Versorgung entsprechend absolviert wurden. Zur Dokumentation der „Psychotherapeutischen Berufspraxis“ legen die Studierenden ein Studienbuch vor, in dem die unter „Lehrinhalte“ aufgelisteten Leistungen protokolliert sind und durch die/den jeweilige/n Praktikumsanleiter*in bestätigt wurden. Das beinhaltet auch die Vorlage der geforderten vier schriftlich protokollieren Anamnesen sowie des psychologisch-psychotherapeutischen Gutachtens.
Alle praktikumsbezogenen Unterlagen werden durch Koordinator*innen für die psychotherapeutische Berufspraxis auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und die Modulleistung abschließend beurteilt.

The module is used in these degree programmes:

Degree programme Recom­mended start 3 Duration Manda­tory option 4
Clinical Psychology and Psychotherapy / Master of Science [FsB vom 01.04.2022] 3. two semesters Obli­gation

Automatic check for completeness

The system can perform an automatic check for completeness for this module.


Legend

1
The module structure displays the required number of study requirements and examinations.
2
LP is the short form for credit points.
3
The figures in this column are the specialist semesters in which it is recommended to start the module. Depending on the individual study schedule, entirely different courses of study are possible and advisable.
4
Explanations on mandatory option: "Obligation" means: This module is mandatory for the course of the studies; "Optional obligation" means: This module belongs to a number of modules available for selection under certain circumstances. This is more precisely regulated by the "Subject-related regulations" (see navigation).
5
Workload (contact time + self-study)
SL
Study requirement
Pr
Examination
bPr
Number of examinations with grades
uPr
Number of examinations without grades
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.

Sidebar

Elements of the module

Examinations

Programme of lectures (eKVV)

Programme of lectures (eKVV)