Modul 38-BA-Mu Bachelorarbeit

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden haben die Fähigkeit, in einer wissenschaftlichen Arbeit eine musikwissenschaftliche und/oder musikpädagogische Fragestellung zu entwickeln und in einen fachlichen bzw. fächerübergreifenden Kontext einzuordnen. Sie verfügen über grundlegende Kenntnisse in wissenschaftlichen Methoden und Arbeitsweisen sowie über Grundkompetenzen in den Bezugswissenschaften.

Lehrinhalte

Die Bachelorarbeit besteht aus der Entwicklung und selbstständigen Bearbeitung einer fachbezogenen Aufgabenstellung. Diese Aufgabenstellung kann aus den entsprechenden fachwissenschaftlichen und didaktischen Modulelementen entstehen und wird in Absprache mit dem*r Betreuer*in festgelegt.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Abschluss der Module 38-M1-Mu und 38-M2-Mu

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Prüfungen

Bachelorarbeit
Zuordnung Prüfende Die Bestellung der Prüfenden erfolgt bei Anmeldung der Abschlussarbeit wie in § 15 Absatz 2 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen beschrieben
Gewichtung 1
Workload 300h
LP2 10

Der Bearbeitung der Anfertigung der Arbeit geht ein Beratungsgespräch zwischen dem / der Studierenden und der Betreuerin / dem Betreuer voraus, in dem sie sich über die Thematik der Bachelorarbeit verständigen. Die Thematik muss so beschaffen sein, dass die Bearbeitung durch die Studierende / den Studierenden innerhalb des vorgesehenen Workloads von 10 LP (300 Stunden) prinzipiell möglich ist. Die Bachelorarbeit umfasst 30–35 Seiten. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate. Die Arbeit ist fristgerecht im Prüfungsamt abzugeben.
Wahlweise können die Studierenden mit Profil Musik auch eine auf integrative Fragestellungen ausgerichtete Arbeit anfertigen.
Weitere Regelungen zur Bachelorarbeit ergeben sich aus der Bachelorprüfungsordnung.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Musik / Bachelor of Arts [FsB vom 01.07.2021] Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) 6. ein Semes­ter Wahl­pflicht
Musik / Bachelor of Arts [FsB vom 01.07.2021] Schwerpunktfach (Grundschule) 6. ein Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.