Every semester
10 Credit points
For information on the duration of the modul, refer to the courses of study in which the module is used.
Die Studierenden haben die Fähigkeit, in einer wissenschaftlichen Arbeit eine musikwissenschaftliche und/oder musikpädagogische Fragestellung zu entwickeln und in einen fachlichen bzw. fächerübergreifenden Kontext einzuordnen. Sie verfügen über grundlegende Kenntnisse in wissenschaftlichen Methoden und Arbeitsweisen sowie über Grundkompetenzen in den Bezugswissenschaften.
Die Bachelorarbeit besteht aus der Entwicklung und selbstständigen Bearbeitung einer fachbezogenen Aufgabenstellung. Diese Aufgabenstellung kann aus den entsprechenden fachwissenschaftlichen und didaktischen Modulelementen entstehen und wird in Absprache mit dem*r Betreuer*in festgelegt.
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Abschluss der Module 38-M1-Mu und 38-M2-Mu
Module structure: 1 bPr 1
Der Bearbeitung der Anfertigung der Arbeit geht ein Beratungsgespräch zwischen dem / der Studierenden und der Betreuerin / dem Betreuer voraus, in dem sie sich über die Thematik der Bachelorarbeit verständigen. Die Thematik muss so beschaffen sein, dass die Bearbeitung durch die Studierende / den Studierenden innerhalb des vorgesehenen Workloads von 10 LP (300 Stunden) prinzipiell möglich ist. Die Bachelorarbeit umfasst 30–35 Seiten. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate. Die Arbeit ist fristgerecht im Prüfungsamt abzugeben.
Wahlweise können die Studierenden mit Profil Musik auch eine auf integrative Fragestellungen ausgerichtete Arbeit anfertigen.
Weitere Regelungen zur Bachelorarbeit ergeben sich aus der Bachelorprüfungsordnung.
Degree programme | Version | Recommended start 3 | Duration | Mandatory option 4 |
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Music / Bachelor of Arts [FsB vom 01.07.2021 mit Änderung vom 17.12.2024] | Subject (Secondary and Comprehensive Schools ('Haupt-', 'Real-', 'Sekundar-' and 'Gesamtschule')) | 6. | one semester | Compulsory optional subject |
Music / Bachelor of Arts [FsB vom 01.07.2021 mit Änderung vom 17.12.2024] | Major Subject (Primary Schools) | 6. | one semester | Obligation |
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