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13 Credit points
For information on the duration of the modul, refer to the courses of study in which the module is used.
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls haben die Studierenden die Fähigkeit, musikpraktische sowie musiktheoretische Grundlagen weiterzuentwickeln und im Hinblick auf die schulische Praxis anzuwenden.
Sie kennen Methoden zur weiteren Vertiefung musikpraktischer Grundlagen (z. B. selbstständiges Erarbeiten von Musikstücken) und können diese zielorientiert anwenden.
Sie können ihre vertieften Fähigkeiten im Bereich Musik in die integrative Arbeit in einem künstlerischen Projekt einbringen und musikbezogene konzeptionelle Aufgaben übernehmen.
Seminar Basiskompetenz Musiktheorie: Grundlagen in
Musiktheorie, Gehörbildung und Harmonielehre
Crossover: Im Projekt Crossover "Klang/Raum/Körper/Bild" wird in einem gemeinsamen, Fächer verbindenden künstlerischen Prozess eine Präsentation gestaltet, wobei schulpraktische Bezüge aufgezeigt werden.
Instrumental- und Vokalunterricht: Ausbildung der vokalen
sowie der instrumentalen Fähigkeiten; Literaturkunde
Seminar Schulbezogene Musikpraxis: schulpraktisches Musizieren (z. B. schulpraktische Percussion, Gruppenimprovisation, Begleitmodelle, Bodypercussion und Vocussion, elementares Musizieren)
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Module structure: 1 SL, 1 bPr 1
Allocated examiner | Workload | LP2 |
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Teaching staff of the course
Instrumental- und Vokalunterricht
(tutorial (in connection with lecture/seminar))
Musikpraktische Präsentation von Ergebnissen in jedem Semester innerhalb des Unterrichts oder in der Musizierstunde: Insgesamt müssen die Studierenden im Master zweimal einen aktiven Beitrag zur Musizierstunde leisten, davon je einen instrumental und einen vokal. Die Musizierstunden finden fachöffentlich statt. |
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Die individuelle Präsentation erfolgt selbstständig und verbindet musikalische, künstlerische Anteile und/oder Aspekte von Bewegung. Sie hat eine Dauer von ca. 15 Minuten. Wird die Präsentation in einer Gruppe durchgeführt, muss der jeweilige Anteil der einzelnen Gruppenmitglieder an Konzeptentwicklung und Durchführung deutlich erkennbar und dokumentiert sein und ein entsprechend komplexeres und umfangreicheres künstlerisches Projekt (von mindestens 30 Minuten und bis zu 45 Minuten) entwickelt werden.
Als Prüfer fungieren die Lehrenden des Projekts "Crossover".
Kriterien der Beurteilung sind:
Bei diesem Modul handelt es sich um ein auslaufendes Angebot. Dieses Modul richtet sich nur noch an Studierende, die nach einer der nachfolgend angegebenen FsB Versionen studieren. Ein entsprechendes Angebot, um dieses Modul abzuschließen, wird bis maximal Wintersemesters 2023/24 vorgehalten. Genaue Regelungen zum Geltungsbereich s. jeweils aktuellste FsB Fassung.
Bisheriger Angebotsturnus war jedes Semester.
Degree programme | Version | Profile | Recommended start 3 | Duration | Mandatory option 4 |
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Art and Music / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Änderungen vom 01.07.2015 und 30.11.2018] | Continuation Major Subject (Primary Schools) | Art | 1. o. 3. | two semesters | Compulsory optional subject |
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