Module 29-M60NF Criminal Law II

Faculty

Person responsible for module

Regular cycle (beginning)

Every summer semester

Credit points and duration

10 Credit points

For information on the duration of the modul, refer to the courses of study in which the module is used.

Competencies

Die Studierenden erlangen Kompetenzen im Bereich der "Delikte gegen die Person". Sie werden dadurch in die Lage versetzt, Fälle aus diesem Teil des Strafrechts selbständig zu lösen. Ferner erhalten die Studierende Einblicke in die Besonderheiten des Jugendstrafrechts und erlernen die Grundzüge der Kriminalwissenschaft und der Sanktionenlehre.
Der Kompetenzerwerb erfolgt durch die Teilnahme an einer der in den Veranstaltungen des Moduls angebotenen Prüfungsleistungen. Soweit dies im Rahmen einer Klausur erfolgt, stellen sie ihre Falllösungkompetenz im Bezug auf den strafrechtlichen Schutz von Individualrechtsgütern unter Beweis. Dabei wenden sie ihre methodischen Fähigkeiten der spezifisch strafrechtlichen Darstellung einer Falllösung ebenso an wie ihre materiell-rechtlichen Kenntnisse über die behandelten Delikte. Sofern die Prüfungsleistung im Zusammenhang mit einem kriminalwissenschaftlichen Seminar erbracht wird, werden auch Kompetenzen der mündlichen Darstellung und der Diskussion der zuvor im Eigenstudium und unter Anwendung der juristischen Recherchetechniken erarbeiteten Ergebnisse angesprochen.

Content of teaching

In der Vorlesung "Sonstige Delikte" werden ausgewählte Delikte aus den Bereichen der Straftaten gegen Individualrechtsgüter und gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit behandelt. Die Veranstaltung knüpft an den Grundkurs Strafrecht Allgemeiner Teil an.
Gegenstand der Vorlesung "Jugendstrafrecht" sind die Grundzüge des Jugendstrafrechts vor dem Hintergrund kriminologischer Erkenntnisse. Behandelt werden insbesondere Alters- und Reifestufen, Strafmündigkeit, Rechtsfolgen im Jugendgerichtsgesetz (JGG), Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren. Besondere Beachtung finden der Erziehungsgrundsatz, Möglichkeiten jugendstrafrechtlicher Interventionen, Diversion, Täter-Opfer-Ausgleich, Jugendstrafvollzug und Maßnahmen der Jugendhilfe, KJHG.
Gegenstand der Vorlesung "Grundlagen der Kriminologie" sind die Erscheinungsformen von Kriminalität und abweichendem Verhalten und Fragen nach den Ursachen von Kriminalität. Behandelt werden die Theorien der Kriminalitätsentstehung in Geschichte und Gegenwart, der aktuelle Wissensstand zur Kriminalitätsforschung und soziale Reaktionen auf Kriminalität. Es geht weiter um Methoden der Erkenntnisgewinnung und die Wechselbeziehungen von Kriminologie und Strafrecht, Strafverfahrensrecht sowie anderen Bezugsdisziplinen.
Ergänzend werden ggf. durch die Fakultät weitere Veranstaltungen mit kriminalwissenschaftlichen Inhalten angeboten, die rechtzeitig im eKVV angekündigt werden.

Recommended previous knowledge

29-M20NF

Necessary requirements

Explanation regarding the elements of the module

Module structure: 1 bPr 1

Courses

Veranstaltung I
Type seminar o. tutorial o. lecture
Regular cycle SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

In der Regel werden die Veranstaltungen "Strafrecht - Sonstige Delikte", "Tutorium zum Strafrecht - Sonstige Delikte", "Grundlagen der Kriminologie" sowie "Jugendstrafrecht" angeboten. Weitere freigegebene Veranstaltungen werden ggf. rechtzeitig im eKVV bekanntgegeben.

Veranstaltung II
Type seminar o. tutorial o. lecture
Regular cycle SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

In der Regel werden die Veranstaltungen "Strafrecht - Sonstige Delikte", "Tutorium zum Strafrecht - Sonstige Delikte", "Grundlagen der Kriminologie" sowie "Jugendstrafrecht" angeboten. Weitere freigegebene Veranstaltungen werden ggf. rechtzeitig im eKVV bekanntgegeben.

Veranstaltung III
Type seminar o. tutorial o. lecture
Regular cycle SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

In der Regel werden die Veranstaltungen "Strafrecht - Sonstige Delikte", "Tutorium zum Strafrecht - Sonstige Delikte", "Grundlagen der Kriminologie" sowie "Jugendstrafrecht" angeboten. Weitere freigegebene Veranstaltungen werden ggf. rechtzeitig im eKVV bekanntgegeben.


Examinations

term paper o. written examination o. oral examination o. oral presentation with written exploration
Allocated examiner Person responsible for module examines or determines examiner
Weighting 1
Workload 120h
LP2 4
  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer
  • Hausarbeiten im Umfang von 18 bis 30 Seiten, die für eine Dauer von mindestens 4 und höchstens 8 Wochen ausgegeben werden und für eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als 4 Wochen ausgelegt sein sollen
  • Referate mit einer Dauer von 15 bis 25 Minuten mit schriftlicher Ausarbeitung im Umfang von 18-30 Seiten. Wird die Leistung in einer Seminarveranstaltung erbracht, so geht auch die Beteiligung an der Diskussion mit in die Prüfungsbewertung ein.
  • mündliche Prüfung im Umfang von 15 bis 20 Minuten

In welcher Veranstaltung eine Modulprüfung angeboten wird, ist dem ekVV zu entnehmen. Die oder der jeweilige Lehrende der Veranstaltung nimmt die Prüfung ab und legt die Prüfungsform und den genauen Umfang fest.

Further notices

Es wird auf §12 Abs. 7 der Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium (BPO-Studienmodell 2011) hingewiesen.

The module is used in these degree programmes:

Degree programme Version Profile Recom­mended start 3 Duration Manda­tory option 4
Law / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Minor Subject (Academic), 60 CPs Free Combination 6. one semester Compul­sory optional subject
Law / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Minor Subject (Academic), 60 CPs Social and Educational Occupations 6. one semester Compul­sory optional subject

Automatic check for completeness

The system can perform an automatic check for completeness for this module.


Legend

1
The module structure displays the required number of study requirements and examinations.
2
LP is the short form for credit points.
3
The figures in this column are the specialist semesters in which it is recommended to start the module. Depending on the individual study schedule, entirely different courses of study are possible and advisable.
4
Explanations on mandatory option: "Obligation" means: This module is mandatory for the course of the studies; "Optional obligation" means: This module belongs to a number of modules available for selection under certain circumstances. This is more precisely regulated by the "Subject-related regulations" (see navigation).
5
Workload (contact time + self-study)
SoSe
Summer semester
WiSe
Winter semester
SL
Study requirement
Pr
Examination
bPr
Number of examinations with grades
uPr
Number of examinations without grades
This academic achievement can be reported and recognised.