


Modul 29-M60NF Strafrecht II
Fakultät
Modulverantwortliche*r
Turnus (Beginn)
Jedes Sommersemester
Leistungspunkte und Dauer
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Kompetenzen
Die Studierenden erlangen Kompetenzen im Bereich der "Delikte gegen die Person". Sie werden dadurch in die Lage versetzt, Fälle aus diesem Teil des Strafrechts selbständig zu lösen. Ferner erhalten die Studierende Einblicke in die Besonderheiten des Jugendstrafrechts und erlernen die Grundzüge der Kriminalwissenschaft und der Sanktionenlehre.
Der Kompetenzerwerb erfolgt durch die Teilnahme an einer der in den Veranstaltungen des Moduls angebotenen Prüfungsleistungen. Soweit dies im Rahmen einer Klausur erfolgt, stellen sie ihre Falllösungkompetenz im Bezug auf den strafrechtlichen Schutz von Individualrechtsgütern unter Beweis. Dabei wenden sie ihre methodischen Fähigkeiten der spezifisch strafrechtlichen Darstellung einer Falllösung ebenso an wie ihre materiell-rechtlichen Kenntnisse über die behandelten Delikte. Sofern die Prüfungsleistung im Zusammenhang mit einem kriminalwissenschaftlichen Seminar erbracht wird, werden auch Kompetenzen der mündlichen Darstellung und der Diskussion der zuvor im Eigenstudium und unter Anwendung der juristischen Recherchetechniken erarbeiteten Ergebnisse angesprochen.
Lehrinhalte
In der Vorlesung "Sonstige Delikte" werden ausgewählte Delikte aus den Bereichen der Straftaten gegen Individualrechtsgüter und gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit behandelt. Die Veranstaltung knüpft an den Grundkurs Strafrecht Allgemeiner Teil an.
Gegenstand der Vorlesung "Jugendstrafrecht" sind die Grundzüge des Jugendstrafrechts vor dem Hintergrund kriminologischer Erkenntnisse. Behandelt werden insbesondere Alters- und Reifestufen, Strafmündigkeit, Rechtsfolgen im Jugendgerichtsgesetz (JGG), Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren. Besondere Beachtung finden der Erziehungsgrundsatz, Möglichkeiten jugendstrafrechtlicher Interventionen, Diversion, Täter-Opfer-Ausgleich, Jugendstrafvollzug und Maßnahmen der Jugendhilfe, KJHG.
Gegenstand der Vorlesung "Grundlagen der Kriminologie" sind die Erscheinungsformen von Kriminalität und abweichendem Verhalten und Fragen nach den Ursachen von Kriminalität. Behandelt werden die Theorien der Kriminalitätsentstehung in Geschichte und Gegenwart, der aktuelle Wissensstand zur Kriminalitätsforschung und soziale Reaktionen auf Kriminalität. Es geht weiter um Methoden der Erkenntnisgewinnung und die Wechselbeziehungen von Kriminologie und Strafrecht, Strafverfahrensrecht sowie anderen Bezugsdisziplinen.
Ergänzend werden ggf. durch die Fakultät weitere Veranstaltungen mit kriminalwissenschaftlichen Inhalten angeboten, die rechtzeitig im eKVV angekündigt werden.
Empfohlene Vorkenntnisse
29-M20NF
Notwendige Voraussetzungen
—
Erläuterung zu den Modulelementen
Modulstruktur: 1 bPr 1
Veranstaltungen
Prüfungen
Weitere Hinweise
Es wird auf §12 Abs. 7 der Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium (BPO-Studienmodell 2011) hingewiesen.
In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:
Studiengang | Variante | Profil | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
---|---|---|---|---|---|
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 17.03.2014] | Nebenfach (fw) | Profilstudium | 5. | ein Semester | Wahlpflicht |
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 17.03.2014] | Nebenfach (fw) | Soziale und pädagogische Berufsfelder | 5. | ein Semester | Wahlpflicht |
Automatische Vollständigkeitsprüfung
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.
Legende
- 1
- Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
- 2
- LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
- 3
- Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
- 4
- Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe rechtes Menü).
- SL
- Studienleistung
- Pr
- Prüfung
- bPr
- Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
- uPr
- Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
-
- Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.
Modulelemente
Lehrangebot im eKVV
Modullisten zeigen
Rechtswissenschaft / Bachelor: Nebenfach (fw) // Profilstudium
Rechtswissenschaft / Bachelor: Nebenfach (fw) // Soziale und pädagogische Berufsfelder