Jedes Semester
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Mit der BA-Abschlussarbeit zeigen die Studierenden, dass sie in der Lage sind, eine substanzielle philosophische Frage in Auseinandersetzung mit der Forschungsliteratur selbständig,
eingehend und systematisch zu erörtern. Dies umfasst unter anderem eine Literaturrecherche, die Erstellung eines Exposés und die Niederschrift samt Revision des Textes in einem vorgegebenen Zeitrahmen (6 Monate).
Zu diesem Modul gehören keine spezifischen Lehrveranstaltungen.
Mindestens ein Hauptmodul sollte erfolgreich abgeschlossen sein.
26-GM_PP(_a/_b);
26-GM_TP(_a/_b)
Modulstruktur: 1 bPr 1
Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 6 Monate. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb des vorgesehenen Workload von 10 LP (300 Stunden) möglich ist. Die Bachelorarbeit hat einen Umfang von ca. 10.000 Wörtern und ist in dreifacher gebundener Ausfertigung fristgerecht im Prüfungsamt abzugeben.
Jede/r Studierende muss zwei Beratungstermine mit der Betreuerin/dem Betreuer der Arbeit wahrnehmen, der/die zugleich als erste/r Gutachter/in der Arbeit fungiert: Im ersten Beratungsgespräch verständigen sich Studierende/r und Betreuer/in auf die Thematik der Bachelorarbeit; außerdem legt die/der Studierende einen Arbeitsplan vor, der mit der Betreuerin/dem Betreuer abgestimmt wird. Ein/e zweite/r Gutachter/in wird durch das Studiendekanat bestimmt, das hierbei auf Vorschläge des/der Studierenden Rücksicht nimmt. Die Arbeit wird mit dem dafür vorgesehenen Formular beim Prüfungsamt angemeldet und der Ausgabezeitpunkt aktenkundig gemacht. Mit dem Tag der Vereinbarung von Studierende/r und Betreuer/in beginnt die Bearbeitungszeit. Im zweiten Beratungsgespräch verschafft sich die Betreuerin/der Betreuer einen Überblick über den Arbeitsstand und regt ggf. gemeinsam mit der/dem Studierenden eine Eingrenzung des Themas der Arbeit an.
Weitere Regelungen ergeben sich aus der Bachelorprüfungsordnung.
Studiengang | Variante | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Philosophie / Bachelor of Arts [FsB vom 02.05.2012 mit Berichtigung vom 13.05.2016 und Änderungen vom 05.09.2016, 15.07.2019, 01.08.2023 und 17.12.2024] | Kernfach (fw) | 6. | ein Semester | Pflicht |
Philosophie / Bachelor of Arts [FsB vom 02.05.2012 mit Berichtigung vom 13.05.2016 und Änderungen vom 05.09.2016, 15.07.2019, 01.08.2023 und 17.12.2024] | Kernfach (Gymnasium und Gesamtschule) | 6. | ein Semester | Pflicht |
Philosophie / Bachelor of Arts [FsB vom 02.05.2012 mit Berichtigung vom 13.05.2016 und Änderungen vom 05.09.2016, 15.07.2019, 01.08.2023 und 17.12.2024] | Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) | 6. | ein Semester | Wahlpflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.