Modul 5-I-WDH-2 Wissenschaftliches Denken und Handeln I - 2

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Wintersemester

Leistungspunkte und Dauer

4 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden:

  • erläutern Fragestellungen der medizinischen Grundlagenforschung und der klinischen Forschung
  • erläutern Methoden der medizinischen Grundlagenforschung und der klinischen Forschung
  • erläutern grundlegende medizinrelevante statistische und bioinformatische Verfahren zur Auswertung klinischer Studien bzw. zur Auswertung von Studien der medizinischen Grundlagenforschung und wenden diese exemplarisch an
  • beschreiben die im Modul thematisierten medizinischen Forschungsfelder unter Einbezug wissenschaftstheoretischer, historischer, rechtlicher, ethischer und ökonomischer Gesichtspunkte
  • reflektieren verschiedene Studiendesigns in Bezug auf biologische geschlechterspezifische Unterschiede sowie soziale gender- und diversitätsspezifische Aspekte
  • benennen für die medizinische Grundlagenforschung sowie für die klinische Forschung relevante digitale und analoge Medizintechnologien

Lehrinhalte

Das Modul Wissenschaftliches Denken und Handeln I - 2 umfasst schwerpunktmäßig die folgenden Lehr-/ Lerninhalte:

  • Fragestellungen und Methoden der medizinischen Grundlagenforschung
  • Fragestellungen und Methoden der klinischen Forschung
  • Grundlegende medizinrelevante statistische und bioinformatische Auswertungsverfahren
  • Wissenschaftstheoretische, historische, rechtliche, ethische und ökonomische Aspekte der medizinischen Grundlagenforschung sowie der klinischen Forschung
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse zu biologischen geschlechterspezifischen Unterschieden sowie gender- und diversitätsspezifischen Aspekten und damit verbundenen Handlungsansätzen im Kontext der medizinischen Grundlagenforschung sowie der klinischen Forschung
  • Digitale und analoge Medizintechnologien im Kontext der medizinischen Grundlagenforschung sowie der klinischen Forschung

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Begründung der Notwendigkeit von zwei Modulteilprüfungen:
Die verschiedenen Kompetenzbereiche des Moduls können nicht in einer Modulprüfung erfasst werden. Daher sind im Rahmen des Moduls sowohl eine Klausur als auch ein Bericht als Prüfungsleistung erforderlich. Die Lehrenden des Moduls entscheiden darüber, welche Prüfungsleistung im Rahmen welcher Vorlesung erbracht werden muss.

Modulstruktur: 2 bPr 1

Veranstaltungen

Klinische Forschung
Art Seminar
Turnus SoSe
Workload5 15 h (9 + 6)
LP 0.5
Klinische Forschung
Art Vorlesung
Turnus SoSe
Workload5 30 h (20 + 10)
LP 1 [Pr]
Medizinische Grundlagenforschung
Art Seminar
Turnus WiSe
Workload5 15 h (9 + 6)
LP 0.5
Medizinische Grundlagenforschung
Art Vorlesung
Turnus WiSe
Workload5 30 h (20 + 10)
LP 1 [Pr]

Prüfungen

Bericht o. Klausur
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung Klinische Forschung (Vorlesung)
Gewichtung 1
Workload 15h
LP2 0.5

Im Rahmen des Moduls sind sowohl eine Klausur als auch ein Bericht als Prüfungsleistung erforderlich. Die Lehrenden des Moduls entscheiden darüber, welche Prüfungsleistung im Rahmen welcher Vorlesung erbracht werden muss.
Die Klausur hat eine Dauer von 60-90 Minuten und beinhaltet mindestens 30 % offene Fragetypen ohne vordefinierte Antwortmöglichkeiten. Maßgeblich für die Bemessung der 30% sind die Bewertungspunkte.
Der Bericht umfasst 8.500 - 10.200 Zeichen (5- 6 Seiten) und beinhaltet die vertiefte Auseinandersetzung mit einer themenbezogenen wissenschaftlichen Fragestellung sowie den damit verbundenen Untersuchungsmethoden.

Bericht o. Klausur
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung Medizinische Grundlagenforschung (Vorlesung)
Gewichtung 1
Workload 15h
LP2 0.5

Im Rahmen des Moduls sind sowohl eine Klausur als auch ein Bericht als Prüfungsleistung erforderlich. Die Lehrenden des Moduls entscheiden darüber, welche Prüfungsleistung im Rahmen welcher Vorlesung erbracht werden muss.
Die Klausur hat eine Dauer von 60-90 Minuten und beinhaltet mindestens 30 % offene Fragetypen ohne vordefinierte Antwortmöglichkeiten. Maßgeblich für die Bemessung der 30% sind die Bewertungspunkte.
Der Bericht umfasst 8.500 - 10.200 Zeichen (5- 6 Seiten) und beinhaltet die vertiefte Auseinandersetzung mit einer themenbezogenen wissenschaftlichen Fragestellung sowie den damit verbundenen Untersuchungsmethoden.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Interdisciplinary Medical Sciences / Bachelor of Science [FsB vom 15.12.2021 mit Berichtigung vom 01.04.2022] 1-Fach (fw) Diversität, Gesundheit und Versorgung 2. zwei Semes­ter Pflicht
Interdisciplinary Medical Sciences / Bachelor of Science [FsB vom 15.12.2021 mit Berichtigung vom 01.04.2022] 1-Fach (fw) Medical Humanities 2. zwei Semes­ter Pflicht
Interdisciplinary Medical Sciences / Bachelor of Science [FsB vom 15.12.2021 mit Berichtigung vom 01.04.2022] 1-Fach (fw) Molekulare Medizin 2. zwei Semes­ter Pflicht
Interdisciplinary Medical Sciences / Bachelor of Science [FsB vom 15.12.2021 mit Berichtigung vom 01.04.2022] 1-Fach (fw) Psyche, Sprache, Kommunikation 2. zwei Semes­ter Pflicht
Interdisciplinary Medical Sciences / Bachelor of Science [FsB vom 15.12.2021 mit Berichtigung vom 01.04.2022] 1-Fach (fw) Technologische Transformation in der Medizin 2. zwei Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021, 14.07.2023 und 10.09.2024] Diversität, Gesundheit, Versorgung 3. zwei Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021, 14.07.2023 und 10.09.2024] Medical Humanities 3. zwei Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021, 14.07.2023 und 10.09.2024] Molekulare Medizin 3. zwei Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021, 14.07.2023 und 10.09.2024] Psyche, Sprache, Kommunikation 3. zwei Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021, 14.07.2023 und 10.09.2024] Technologische Transformation in der Medizin 3. zwei Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.